Hausverwaltung wählen: Kosten und Leistungen
Wann braucht man eine Hausverwaltung?

Eine professionelle Hausverwaltung lohnt sich, wenn der eigene Zeitaufwand für Vermietung, Abrechnung und Mieterkorrespondenz zu hoch wird oder wenn du ortsabwesend bist. Ab 3–4 Wohneinheiten wird es sinnvoll.
Arten der Hausverwaltung
- Kaltmiete korrekt ansetzen: Orientieren Sie sich am lokalen Mietspiegel. Liegt Ihre Miete mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, riskieren Sie rechtliche Konsequenzen nach dem Mietrecht.
- Kaution rechtssicher abwickeln: Die Kaution darf maximal 3 Nettokaltmieten betragen und muss zinsbringend separat vom Eigenvermögen angelegt werden.

Mietverwaltung (Sondereigentumsverwaltung)
Für Vermieter einzelner Wohnungen oder Häuser. Übernimmt:
- Mietersuche und -auswahl
- Mietvertragsverwaltung
- Mieteinkassierung und Mahnwesen
- Betriebskostenabrechnungen
- Reparaturbeauftragung
WEG-Verwaltung
Für Eigentümergemeinschaften. Zusätzlich:
- Organisation und Leitung der Eigentümerversammlungen
- Verwaltung der Instandhaltungsrücklage
- Jahresabrechnungen für die WEG
- Umsetzung von WEG-Beschlüssen
Kosten der Hausverwaltung
| Leistung | Typische Kosten |
|---|---|
| Mietverwaltung | 25–50 €/Monat pro Einheit |
| WEG-Verwaltung | 20–40 €/Monat pro Einheit |
| Mietersuche (einmalig) | 1–2 Monatskaltmieten |
| Betriebskostenabrechnung | 25–50 € je Abrechnung |
Kosten sind steuerlich absetzbar als Werbungskosten (bei Kapitalanlage).
Kriterien für die Auswahl
- Mitgliedschaft im VDIV (Verband der Immobilienverwalter Deutschland)
- Berufshaftpflichtversicherung vorhanden?
- Referenzobjekte vergleichbarer Größe
- Reaktionszeit bei Notfällen (< 24 h)
- Transparentes Online-Portal für Eigentümer
- Klare Vergütungsstruktur ohne versteckte Zuschläge
Vertragsklauseln: Worauf achten?
- Laufzeit und Kündigungsfristen (max. 2 Jahre + 6 Monate KF)
- Leistungskatalog genau definiert
- Sondervergütungen für außerordentliche Leistungen klar gelistet
- Abberufungsrecht bei grobem Pflichtenverstoß
- Übergaberegelung bei Kündigung

Hausverwaltung beauftragen: Kosten, Vertragsarten und Qualitätscheck
| Verwaltungsart | Für wen | Kosten (Netto) | Leistungsumfang |
|---|---|---|---|
| WEG-Verwaltung | Eigentümergemeinschaft | 25–45 €/Einheit/Monat | Beschlüsse, Abrechnung, Begehung |
| Mietverwaltung | Vermieter mit ≥ 2 WE | 20–40 €/WE/Monat | Mieterkorrespondenz, Abrechnung |
| Sonderverwaltung | Einzelne Einheit in WEG | 25–50 €/WE/Monat | Kombination beider Leistungen |
So prüfen Sie die Qualität einer Hausverwaltung
- Mitglied im DDIV (Dachverband Deutscher Immobilienverwalter) oder BVI?
- Zertifizierung nach DIN 66500 oder IHK-Sachkundenachweis?
- Reaktionszeit bei Notfällen vertraglich geregelt (< 2 Stunden)?
- Online-Eigentümerportal mit Abrechnungseinsicht?
- Referenzen: mindestens 3 aktive Kunden befragen
Hausverwaltungsvertrag: Was rein muss und worauf zu achten ist
| Vertragsbestandteil | Was vereinbaren | Warum wichtig |
|---|---|---|
| Laufzeit + Kündigung | 3 J. max., 3 Monate Frist | Bindung + Flexibilität |
| Leistungskatalog | Schriftlich exakt definieren | Keine unklaren Zusatzkosten |
| Vollmachtenumfang | Betrag-Limit für Einzelmaßnahmen | Kontrollrecht behalten |
| Notfallregelung | 24/7-Erreichbarkeit | Bei Rohrbruch, Heizungsausfall |
| Sondervergütungen | Handwerkerbeauftragung extra? | Transparenz der Gesamtkosten |
So prüfen Sie Angebote von Hausverwaltungen
Mindestens 3 Angebote einholen. Auf Gesamtkosten achten (nicht nur Grundgebühr) — viele Verwaltungen verdienen an Sondervergütungen (Handwerker-Koordination, Versammlung, Mahnwesen). Referenzen von 2–3 aktiven Kunden befragen. Mitgliedschaft in DDIV oder Haus & Grund prüfen.
Hausverwaltung: Was kostet sie 2025?
| Leistung | Typische Kosten 2025 |
|---|---|
| WEG-Verwaltung (Eigentumswohnungen) | 25–40 €/Monat pro Einheit |
| Mietverwaltung Einzelwohnung | 20–30 €/Monat (ca. 4–6 % der Kaltmiete) |
| Mietverwaltung Mehrfamilienhaus (5–10 WE) | 18–25 €/Monat pro Einheit |
| Sonderhonorare (Neuvermietung) | 1–2 Nettokaltmieten |
| Sonderhonorare (Renovierung betreuen) | nach Aufwand, 3–5 % der Bausumme |
Checkliste: Was sollte eine gute Hausverwaltung leisten?
- Mietersuche und -auswahl: Inserate, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Mietvertrag.
- Mieteinzug und Mahnwesen: Regelmäßiger Einzug der Mieten, Mahnverfahren bei Rückstand.
- Betriebskostenabrechnung: Jährliche Abrechnung aller Nebenkosten, korrekt und fristgerecht.
- Instandhaltungsmanagement: Handwerkerbeauftragung, Angebotseinholung, Qualitätskontrolle.
- Buchführung und Reporting: Monatliche Abrechnungen, Jahresabschluss für den Eigentümer.
- 24h-Notfallservice: Für Wasserrohrbruch, Heizungsausfall etc.
Für WEG-Verwaltung zusätzlich: Eigentümerversammlungen einberufen, Wirtschaftsplan aufstellen, Rücklage verwalten.
Rechtliche Grundlage: WEG § 26 — Bestellung des Verwalters.
Hausverwaltung beauftragen – Schritt-für-Schritt
| Schritt | Inhalt | Zeitaufwand |
|---|---|---|
| 1. Angebote einholen | Mindestens 3 Angebote vergleichen (Kosten + Leistungsumfang) | 1–2 Wochen |
| 2. Referenzen prüfen | Andere Eigentümer befragen, Google-Bewertungen, IHK-Eintrag | 1 Woche |
| 3. Vertrag verhandeln | Laufzeit, Kündigungsfristen, Zusatzleistungen, Notfall-Reaktionszeit | 1–2 Wochen |
| 4. Übergabe | Schlüssel, Mieterunterlagen, Dienstleisterverträge, Rücklagen übergeben | 1 Tag |
| 5. Kontrolle | Jährliche Abrechnungsprüfung, Versammlungsprotokoll lesen | Laufend |
Vertrag prüfen – worauf es ankommt
- Laufzeit: Maximal 3–5 Jahre mit jährlichem Sonderkündigungsrecht bei wichtigem Grund
- Kündigungsfrist: 3–6 Monate zum Jahresende üblich
- Notfall-Klausel: Wann darf Verwalter eigenständig Kosten bis X € beauftragen?
- Berichtspflicht: Monatliche oder quartalsweise Finanzberichte – schriftlich vereinbaren
- Abberufungsrecht: WEG-Eigentümerversammlung kann Verwalter jederzeit mit Mehrheit abberufen (§ 26 Abs. 3 WEG)
Seit 2021 gilt die WEG-Zertifizierungspflicht: WEG-Verwalter müssen nach § 26a WEG als zertifizierter Verwalter (IHK-Prüfung) qualifiziert sein. Ab 01.12.2022 kann die Eigentümergemeinschaft nur noch zertifizierte Verwalter bestellen. Details beim IVD Immobilienverband.
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Häufige Fragen
Ja, mit vereinbarter Frist. Bei WEG-Verwaltung beschließt die Gemeinschaft — einfache Mehrheit reicht meistens.
Schriftliche Mahnung, Frist setzen, bei Pflichtverletzung außerordentliche Kündigung möglich. Bei WEG: Sonderversammlung einberufen.
Ordentliche Kündigungen sind nur bei berechtigtem Interesse möglich: Eigenbedarf, erhebliche Pflichtverletzung oder wirtschaftliche Verwertung. Mieter ohne Kündigung können praktisch dauerhaft bleiben.
Kleinreparaturen bis ca. 100–150 € können per Mietvertragsklausel auf den Mieter übertragen werden (Gerichtsurteile begrenzen Jahres- und Einzelbetragsgrenze). Größere Reparaturen trägt immer der Vermieter.
Für eine einzelne Mietwohnung: ca. 20–30 €/Monat oder 4–6 % der Kaltmiete. WEG-Verwaltung: 25–40 €/Monat pro Einheit. Hinzu kommen Sonderhonorare für Neuvermietung (1–2 Nettokaltmieten), Renovierungsbetreuung etc. Für Eigentümer mit mehreren Einheiten sinkt der Stückpreis bei einem Paketauftrag.
Ab 2–3 Einheiten oder wenn Sie zeitlich stark eingeschränkt sind. Faustregel: Wenn der Verwaltungsaufwand mehr als 4–5 Stunden pro Einheit pro Monat kostet, ist professionelle Verwaltung günstiger als Ihre eigene Zeit. Für WEGs ist Hausverwaltung gesetzlich vorgeschrieben.
WEG-Verwaltung: 18–35 € pro Wohneinheit/Monat. Mietverwaltung: 5–8 % der Nettokaltmiete. Sondereigentumsverwaltung (eigene Wohnung verwalten lassen): 25–50 € pro Monat extra. Neuvermietung wird separat berechnet: 1–2 Nettokaltmieten als Honorar. Regionale Unterschiede bis ±30 %.
Ja – seit dem 01.12.2022 müssen neu bestellte WEG-Verwalter als 'zertifizierte Verwalter' nach § 26a WEG qualifiziert sein (IHK-Prüfung). Bereits tätige Verwalter hatten bis Ende 2022 Zeit, die Prüfung abzulegen. Eigentümergemeinschaften können nicht zertifizierte Verwalter ablösen und einen zertifizierten bestellen.