Notarkosten beim Hauskauf

Notarkosten 2025: Was kostet der Notar beim Hauskauf?

Ohne Notar kein Hauskauf — das schreibt deutsches Recht vor. Die Notarkosten (inkl. Grundbucheintragung) betragen ca. 1,0–1,5 % des Kaufpreises und sind gesetzlich festgelegt. Hier finden Sie die vollständige Gebührentabelle, alles was inbegriffen ist und wie Sie die Nebenkosten richtig einplanen.

1,0–1,5 %des Kaufpreises
GNotKGGesetzlich geregelt
Nichtverhandelbar
Käuferzahlt üblicherweise
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Notarkosten Tabelle 2025: Was zahle ich?

Alle Angaben inkl. Grundbucheintragung, ohne Grundschuldbestellung. Gesetzliche Grundlage: GNotKG (Gerichts- und Notarkostenordnung).

KaufpreisNotar­beurkundungGrundbuch­eintragungGesamt% vom KP
100.000 Euroca. 750 Euroca. 400 Euroca. 1.150 Euro1,15 %
150.000 Euroca. 1.050 Euroca. 550 Euroca. 1.600 Euro1,07 %
200.000 Euroca. 1.300 Euroca. 650 Euroca. 1.950 Euro0,98 %
300.000 Euroca. 1.800 Euroca. 900 Euroca. 2.700 Euro0,90 %
400.000 Euroca. 2.250 Euroca. 1.100 Euroca. 3.350 Euro0,84 %
500.000 Euroca. 2.700 Euroca. 1.300 Euroca. 4.000 Euro0,80 %
750.000 Euroca. 3.600 Euroca. 1.750 Euroca. 5.350 Euro0,71 %
1.000.000 Euroca. 4.500 Euroca. 2.200 Euroca. 6.700 Euro0,67 %

Was ist in den Notarkosten enthalten?

Kaufvertragsbeurkundung

Der Notar erstellt den Kaufvertrag und beurkundet ihn im Beisein aller Parteien.

Auflassungsvormerkung

Schützt den Käufer — wird sofort nach Vertragsschluss ins Grundbuch eingetragen.

Eigentumsumschreibung

Die eigentliche Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch nach vollständiger Kaufpreiszahlung.

Grundschuldbestellung

Bei Finanzierung: Banksicherheit im Grundbuch. Kostet zusätzlich ca. 0,2–0,3 % der Darlehenssumme.

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Häufige Fragen zu Notarkosten

Wie hoch sind Notarkosten beim Hauskauf?
Notarkosten inkl. Grundbucheintragung betragen ca. 1,0–1,5 % des Kaufpreises. Bei 300.000 Euro Kaufpreis sind das ca. 2.700–4.500 Euro. Die genaue Höhe hängt vom Kaufpreis ab — die GNotKG-Gebührentabelle ist gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar.
Wer zahlt die Notarkosten — Käufer oder Verkäufer?
In Deutschland zahlt üblicherweise der Käufer die Notarkosten. Dies ist Marktstandard und ergibt sich daraus, dass der Käufer üblicherweise den Notar auswählt. Im Kaufvertrag kann eine andere Regelung vereinbart werden, was jedoch selten ist.
Sind Notarkosten steuerlich absetzbar?
Für Eigennutzer: Nein, sie sind private Anschaffungskosten. Für Vermieter: Ja — Notarkosten gehören zu den Anschaffungsnebenkosten, erhöhen die Abschreibungsbasis und können über die AfA (2 % p.a. über 50 Jahre) steuerlich geltend gemacht werden.
Was kostet die Grundschuldbestellung zusätzlich?
Wenn Sie finanzieren, lässt die Bank eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen. Die Kosten dafür liegen bei ca. 0,2–0,3 % der Darlehenssumme — also ca. 600–900 Euro bei 300.000 Euro Kredit. Diese Kosten kommen zu den oben genannten Notarkosten hinzu.
Kann ich den Notar frei wählen?
Ja. In Deutschland kann der Käufer den Notar frei wählen. Alle Notare berechnen jedoch dieselben gesetzlichen Gebühren — ein Preisvergleich lohnt sich nicht. Wichtiger ist die Erreichbarkeit und Erfahrung mit Immobilienkäufen.

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