Maklerkosten 2025: Provision, Regelungen und wie Sie sparen können
Das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt für Käufe von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt mindestens 50 % seiner Provision. Damit wurde die bis dahin übliche alleinige Käuferbelastung abgeschafft.
Aktuelle Provisionssätze 2025 nach Bundesland
| Bundesland | Übliche Gesamtprovision | Käuferanteil | Verkäuferanteil |
|---|---|---|---|
| Bayern, Baden-Württemberg | 7,14 % (inkl. MwSt.) | 3,57 % | 3,57 % |
| NRW, Bayern, Hessen | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
| Berlin, Brandenburg | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
| Hamburg | 6,25 % | 3,12 % | 3,12 % |
| Bremen | 5,95 % | 2,97 % | 2,97 % |
Bei einem Kaufpreis von 400.000 € zahlen Sie in Bayern als Käufer: 400.000 € × 3,57 % = 14.280 € Maklerprovision.
Wann können Sie die Provision vermeiden?
- Privatverkauf: Kein Makler, keine Provision. Über eBay Kleinanzeigen oder Direktkontakt
- Provision verhandeln: Bei teuren Objekten oder leer stehenden Immobilien ist oft Spielraum
- Eigener Maklerauftrag: Wenn Sie den Makler selbst beauftragen, tragen Sie 100 % – aber damit sinkt der Preisdruck
- Neubau vom Bauträger: Hier ist meist keine Maklerprovision üblich
Ist die Maklerprovision steuerlich absetzbar?
Ja – aber nur bei vermieteten Objekten: Die Maklerprovision zählt zu den Anschaffungsnebenkosten und wird über die AfA abgeschrieben. Bei selbstgenutzten Immobilien ist sie nicht steuerlich absetzbar.
Was leistet ein guter Makler wirklich?
- Marktgerechte Preiseinschätzung (vermeidet Über- oder Unterbewertung)
- Professionelle Expose-Erstellung mit Grundrissen und Fotos
- Vorqualifizierung von Interessenten (filtert unernste Käufer heraus)
- Verhandlungsführung im Interesse des Auftraggebers
- Begleitung bis zur Notarunterschrift
Ob ein Makler diese Leistungen erbringt, erkennen Sie an seinem Marktauftritt, seinen Referenzen und ersten Gesprächen. Scheuen Sie sich nicht, kritisch nachzufragen.
Häufige Fragen
Beim Mietmarkt gilt das Bestellerprinzip bereits seit 2015: Wer den Makler beauftragt, zahlt – also in der Regel der Vermieter.
Ja. Besonders bei teuren Objekten oder in Käufermärkten ist ein Preisnachlass von 0,5–1 % oft möglich. Sprechen Sie es einfach an – der Makler kann nur ablehnen.
Seit 2021 benötigen Makler einen Nachweis über Sachkunde und eine Erlaubnis nach §34c GewO. Fragen Sie nach der Erlaubnisbescheinigung.