Grunderwerbsteuer Ratgeber

Grunderwerbsteuer 2025/2026: Alle Sätze, Rechner & Spartipps

Die Grunderwerbsteuer ist beim Immobilienkauf nach dem Kaufpreis oft der größte Kostenfaktor — bis zu 6,5 % des Kaufpreises. Hier finden Sie alle 16 Bundesland-Sätze, einen kostenlosen Rechner und legale Wege, die Steuer zu reduzieren.

3,5 %Minimum (Bayern, Sachsen)
6,5 %Maximum (NRW, Brandenburg u.a.)
4 WochenZahlungsfrist nach Notar
€ 0Kosten für unseren Rechner
Grunderwerbsteuer-Rechner – alle Bundesländer Kaufpreis eingeben, Bundesland wählen: Steuer sofort berechnet.
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Grunderwerbsteuersätze 2025: Alle 16 Bundesländer

Sortiert von günstig nach teuer. Klicken Sie auf ein Bundesland für den ausführlichen Ratgeber.

BundeslandSteuersatzBei 300.000 €Bei 500.000 €Ratgeber
Bayern3,5 %10.500 €17.500 €→ Bayern
Sachsen3,5 %10.500 €17.500 €→ Sachsen
Hamburg4,5 %13.500 €22.500 €
Baden-Württemberg5,0 %15.000 €25.000 €
Bremen5,0 %15.000 €25.000 €
Mecklenburg-Vorpommern5,0 %15.000 €25.000 €
Niedersachsen5,0 %15.000 €25.000 €
Rheinland-Pfalz5,0 %15.000 €25.000 €
Sachsen-Anhalt5,0 %15.000 €25.000 €
Hessen6,0 %18.000 €30.000 €→ Hessen
Berlin6,0 %18.000 €30.000 €→ Berlin
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %18.000 €30.000 €
Brandenburg6,5 %19.500 €32.500 €
NRW6,5 %19.500 €32.500 €→ NRW
Saarland6,5 %19.500 €32.500 €
Schleswig-Holstein6,5 %19.500 €32.500 €
Thüringen6,5 %19.500 €32.500 €

Stand: Januar 2025. Quelle: jeweilige Landesgesetze.

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer (kurz: GrESt) ist eine Steuer, die beim entgeltlichen Erwerb von Grundstücken und Immobilien anfällt. Sie wird durch das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) geregelt und von den einzelnen Bundesländern erhoben — deshalb unterscheiden sich die Steuersätze je nach Bundesland erheblich.

Rechtliche Grundlage ist § 1 GrEStG. Steuerpflichtig ist grundsätzlich der Käufer. Die Steuer entsteht mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags und muss innerhalb von 4 Wochen nach dem Notartermin gezahlt werden.

Wichtig: Unbedenklichkeitsbescheinigung

Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Ohne dieses Dokument kann der Notar keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlassen.

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?
Rechtlich ist der Käufer steuerpflichtig (§ 13 GrEStG). In der Praxis übernimmt fast immer der Käufer die Zahlung — auch wenn im Kaufvertrag theoretisch eine andere Vereinbarung möglich wäre, was das Finanzamt jedoch nicht bindet.
Wann muss die Grunderwerbsteuer gezahlt werden?
Innerhalb von 4 Wochen nach dem Steuerbescheid, der typischerweise 2–6 Wochen nach der notariellen Beurkundung kommt. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
Kann man die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?
Eigennutzer können die Grunderwerbsteuer nicht direkt absetzen. Vermieter können sie als Teil der Anschaffungskosten aktivieren und im Rahmen der linearen AfA (2 % p.a. über 50 Jahre) steuerlich geltend machen.
Gilt die Grunderwerbsteuer auch beim Neubau?
Ja — auch beim Kauf eines Grundstücks mit gleichzeitig errichtetem Neubau fällt Grunderwerbsteuer an. Bemessungsgrundlage ist dann der Gesamtkaufpreis (Grundstück + Haus). Kauft man Grundstück und Haus separat von unterschiedlichen Verkäufern, fällt GrESt nur auf das Grundstück an.
Was sind die Kaufnebenkosten insgesamt?
Zur Grunderwerbsteuer kommen noch Notarkosten (ca. 1–1,5 %) und Grundbuchkosten (ca. 0,5 %) hinzu. Mit Maklergebühren (0–3,57 %) belaufen sich die Nebenkosten je nach Bundesland auf ca. 5–12 % des Kaufpreises. Unser Kaufnebenkosten-Rechner berechnet alle Posten auf einmal.

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