Risikolebensversicherung vergleichen
Familie und Immobilie absichern — besonders wichtig beim Hauskauf
Viele Banken verlangen beim Immobilienkredit eine Risikolebensversicherung als Bedingung. Unabhängig davon ist sie sinnvoll: Im Todesfall eines Kreditnehmers schützt sie die Familie vor dem Verlust der Immobilie. Günstige Tarife sind ab ca. 10 Euro monatlich verfügbar.
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Was ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall des Versicherten eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus — ohne Sparkomponente, rein als Risikoabsicherung. Für Immobilienkäufer ist sie besonders relevant: Die Versicherungssumme deckt die Restschuld des Kredits ab, sodass der überlebende Ehepartner das Eigenheim nicht verliert. Prämien hängen von Alter, Gesundheit, Versicherungssumme und Laufzeit ab.
Worauf achten beim Vergleich?
Mindestens die Höhe des Darlehens versichern. Eine annuitätisch fallende Versicherungssumme spart Prämie und passt sich der sinkenden Restschuld an.
Bei Paaren beide Partner versichern — zwei separate Verträge sind oft günstiger als eine verbundene Police.
Banken verkaufen häufig überteuerte Gruppenversicherungen. Ein unabhängiger Vergleich spart regelmäßig 30–60 % der Jahresprämie.
Häufige Fragen
Gesetzlich nicht. Viele Banken verlangen sie jedoch als Bedingung für den Kredit. Unabhängig davon ist sie dringend empfehlenswert, wenn Angehörige von Ihrem Einkommen abhängig sind.
Mindestens die Höhe der aktuellen Restschuld. Bei 300.000 € Kredit wäre eine Summe von 300.000–350.000 € empfehlenswert — mit etwas Puffer für weitere Kosten.
Das hängt stark von Alter, Gesundheit und Versicherungssumme ab. Beispiel: 35-jährige Person, 300.000 € Versicherungssumme, 20 Jahre Laufzeit — ca. 15–30 € monatlich.
Eine Form, bei der die Versicherungssumme im Laufe der Zeit sinkt — analog zur sinkenden Restschuld des Kredits. Sie ist günstiger als eine konstante Summe und für Immobilienkäufer meist die passende Wahl.
Ja. Chronische Erkrankungen, Übergewicht oder Rauchen erhöhen die Prämie oder führen zu Ausschlüssen. Alle Vorerkrankungen müssen bei der Risikoprüfung wahrheitsgemäß angegeben werden.
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