Wohnfläche berechnen: So prüfen Sie die Angaben im Exposé
Immobilienanzeigen überbieten sich mit großzügigen Wohnflächenangaben. Doch Wohnfläche ist nicht gleich Wohnfläche – die Berechnung nach WoFlV, DIN oder nach "Gefühl" des Maklers führt zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen.
Welche Norm gilt?
| Norm | Geltungsbereich | Besonderheit |
|---|---|---|
| WoFlV (Wohnflächenverordnung) | Standard für Wohngebäude | Balkone zählen 25–50 %, Keller nicht |
| DIN 277 | Gewerblich, Neubauten | Zählt mehr Fläche (auch Mauern) |
| II. BV (alte Norm) | Ältere Gebäude | Ähnlich WoFlV |
Was zählt zur Wohnfläche?
- Vollständig (100 %): Alle begehbaren, überdachten Räume mit min. 2 m Deckenhöhe
- Hälftig (50 %): Flächen mit 1–2 m Höhe (Dachschrägen), Terrassen, Loggien
- Zu 25 %: Balkone und Loggien (unter bestimmten Bedingungen)
- Nicht gerechnet: Keller, Garage, unbeheizter Dachboden, Treppenhaus
Warum Maklerangaben oft falsch sind
Viele Makler übernehmen Angaben unkritisch vom Verkäufer oder verwenden ältere Grundrisse. Abweichungen von 5–15 % sind keine Seltenheit. Bei 10 % Abweichung und 8.000 €/m² verlieren Sie effektiv 1.600 €/m² – oder 16.000 € bei 10 m² Differenz.
Tipp: Messen Sie selbst nach oder beauftragen Sie einen Vermesser/Sachverständigen. Bei hochpreisigen Objekten lohnt sich das immer. Als Käufer können Sie wegen falscher Flächenangaben unter Umständen den Kaufpreis mindern.
Checkliste Wohnfläche prüfen
- ✓ Grundriss mit Maßen anfordern
- ✓ Eigene Messung mit Lasermessgerät
- ✓ Dachschrägen: Nur Teile über 1 m zählen (50 %), über 2 m voll
- ✓ Keller und Garage explizit ausschließen
- ✓ Bei Abweichung über 3 %: Kaufpreis nachverhandeln
Mehr: Kaufvertrag prüfen und Fehler beim Hauskauf.
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