Immobilienanzeigen überbieten sich mit großzügigen Wohnflächenangaben. Doch Wohnfläche ist nicht gleich Wohnfläche – die Berechnung nach WoFlV, DIN oder nach "Gefühl" des Maklers führt zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen.

Welche Norm gilt?

NormGeltungsbereichBesonderheit
WoFlV (Wohnflächenverordnung)Standard für WohngebäudeBalkone zählen 25–50 %, Keller nicht
DIN 277Gewerblich, NeubautenZählt mehr Fläche (auch Mauern)
II. BV (alte Norm)Ältere GebäudeÄhnlich WoFlV

Was zählt zur Wohnfläche?

  • Vollständig (100 %): Alle begehbaren, überdachten Räume mit min. 2 m Deckenhöhe
  • Hälftig (50 %): Flächen mit 1–2 m Höhe (Dachschrägen), Terrassen, Loggien
  • Zu 25 %: Balkone und Loggien (unter bestimmten Bedingungen)
  • Nicht gerechnet: Keller, Garage, unbeheizter Dachboden, Treppenhaus

Warum Maklerangaben oft falsch sind

Viele Makler übernehmen Angaben unkritisch vom Verkäufer oder verwenden ältere Grundrisse. Abweichungen von 5–15 % sind keine Seltenheit. Bei 10 % Abweichung und 8.000 €/m² verlieren Sie effektiv 1.600 €/m² – oder 16.000 € bei 10 m² Differenz.

Tipp: Messen Sie selbst nach oder beauftragen Sie einen Vermesser/Sachverständigen. Bei hochpreisigen Objekten lohnt sich das immer. Als Käufer können Sie wegen falscher Flächenangaben unter Umständen den Kaufpreis mindern.

Checkliste Wohnfläche prüfen

  • ✓ Grundriss mit Maßen anfordern
  • ✓ Eigene Messung mit Lasermessgerät
  • ✓ Dachschrägen: Nur Teile über 1 m zählen (50 %), über 2 m voll
  • ✓ Keller und Garage explizit ausschließen
  • ✓ Bei Abweichung über 3 %: Kaufpreis nachverhandeln

Mehr: Kaufvertrag prüfen und Fehler beim Hauskauf.

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