Kaufvertrag Immobilien prüfen: Darauf achten

Kaufvertrag Immobilien prüfen: Darauf achten

07. Jul. 2024 · 7 Min Lesezeit · Kaufen

Der Kaufvertrag beim Immobilienkauf ist ein komplexes Rechtsdokument. Einmal unterschrieben, gibt es kein zurück ohne erhebliche finanzielle Konsequenzen. Nehmen Sie sich die Zeit, jeden Punkt zu verstehen.

Ihr Recht: 2 Wochen Bedenkzeit

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Das Beurkundungsgesetz schreibt vor: Der Notar muss Ihnen den Kaufvertragsentwurf mindestens 2 Wochen vor dem Termin zukommen lassen. Nutzen Sie diese Zeit! Lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt oder Immobilienfachmann prüfen.

Was muss im Kaufvertrag stehen?

Praxis-Tipps
  • Kaufnebenkosten einkalkulieren: Planen Sie 10–15 % des Kaufpreises für Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, ggf. Makler) ein – diese müssen in der Regel aus Eigenkapital gedeckt werden.
  • Finanzierungszusage vor Besichtigung: Holen Sie eine Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank ein, bevor Sie konkrete Verhandlungen führen. Verkäufer nehmen ernsthafte Käufer bevorzugt.
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  • ✓ Vollständige Bezeichnung von Käufer und Verkäufer
  • ✓ Genaue Objektbeschreibung (Anschrift, Flurstücknummer, Grundbuchblatt)
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
  • ✓ Übergabedatum und -bedingungen
  • ✓ Gewährleistungsausschlüsse und -einschränkungen
  • ✓ Mitverkauftes Inventar (Küche, Einbauten)
  • ✓ Auszug des Verkäufers und evtl. Räumungspflicht
  • ✓ Bestehende Miet- oder Pachtverhältnisse
  • ✓ Altlasten und bekannte Mängel
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Typische Fallen im Kaufvertrag

"Gekauft wie gesehen" – Diese Klausel schließt Gewährleistungsansprüche fast vollständig aus. Das ist zwar legal, bedeutet aber: Wenn nach dem Kauf versteckte Mängel auftauchen (Schimmel, Feuchte, defekte Leitungen), haben Sie kaum Rechte. Ausnahme: arglistige Täuschung durch den Verkäufer.

Vollmachten – Prüfen Sie, wer unterzeichnet und ob Vollmachten wirksam sind. Besonders bei Erbengemeinschaften oder GmbH-Eigentümern.

Tipp: Ein Fachanwalt für Immobilienrecht kostet 200–500 € für die Vertragsprüfung. Das ist gut angelegtes Geld – er findet Klauseln, die Sie vor Tausenden von Euro Schaden schützen können.

Inventar im Kaufvertrag: Steuervorteil nutzen

Einbauküche, Einbauschränke, Markise, Sauna – all das kann separat im Kaufvertrag aufgeführt werden. Auf diesen Inventarwert fällt keine Grunderwerbsteuer an. Bei 15.000 € Inventar und 6,5 % Steuersatz: 975 € gespart.

Mehr: Ablauf Immobilienkauf und Notarkosten erklärt.

Kaufvertrag Immobilien prüfen: Die 10 Klauseln die Käufer kennen müssen

Der Notarvertrag legt alle Bedingungen fest — bindend für beide Seiten. Änderungen nach Beurkundung sind schwierig und teuer. Diese 10 Klauseln sollte jeder Käufer verstehen bevor er unterschreibt.

KlauselWas sie regeltWas Käufer prüfen
KaufgegenstandWas genau übertragen wirdInventar, Stellplatz, Keller explizit aufgeführt?
Kaufpreis + ZahlungsmodalitätenHöhe, Fälligkeit, KontoZahlungsfrist realistisch mit Bank?
BesitzübergabeWann Schlüssel übergeben wirdDatum realistisch, Mieter ggf. noch drin?
Lasten + BeschränkungenWas mitübernommen wirdWelche Grundbuchlasten bleiben?
GewährleistungsausschlussHäufig: kompletter AusschlussArglistige Täuschung = immer Haftung!
AuflassungEinigung über EigentumsübergangKeine Bedingungen die Übergabe verzögern
Vorzeitige BesitzübergabeFalls früher als ZahlungRisiken klären, Versicherung ab wann?
GrundbuchlöschungenWelche Lasten vor/nach Kauf gelöschtAlle Abt.-III-Lasten gelöscht nach Zahlung?
Inventar-RegelungenWas mitgekauft wird (Küche etc.)Separat ausweisen für GrESt-Vorteil?
Kosten-TragungNotar, GrESt, GrundbuchVerteilung Käufer/Verkäufer klar?
Praxis-Tipp

Den Kaufvertragsentwurf muss der Notar mindestens 14 Tage vor Beurkundung zuschicken (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Nutzen Sie diese Zeit — lassen Sie den Vertrag durch einen Fachanwalt für Immobilienrecht prüfen. Kosten: 500–1.500 €. Der Notar ist neutral, kein Käufer-Anwalt.

Immobilien-Kaufvertrag: Die wichtigsten Klauseln im Check

KlauselWas prüfen?Risiko bei Fehler
Kaufgegenstand (Objekt, Zubehör)Vollständige Beschreibung, mitverkaufte GegenständeStreit über Inventar, Einbauten
Kaufpreis und FälligkeitExakter Betrag, Zahlungsziel, Zug-um-Zug-RegelungZinspflicht bei Verzug
GewährleistungsausschlussUmfang, Ausnahme für arglistige TäuschungKeine Rückabwicklung bei bekannten Mängeln
Übergabetermin und -zustandDatum, Räumungspflicht, ZählerstandProbleme bei Verzug/Nicht-Räumung
AuflassungsvormerkungZeitpunkt der EintragungOhne Vormerkung kein Schutz vor Zwischenverkauf
GrundschuldbestellungBankformular vorliegend, Betrag korrekt?Finanzierungsverzögerung
Vorkaufsrechte und LastenKommunales Vorkaufsrecht? Erbbaurecht?Kaufvertrag kann rückabgewickelt werden

Checkliste vor dem Notartermin

  1. Entwurf mind. 14 Tage vor Beurkundung verlangen (gesetzliche Pflicht nach BeurkG § 17)
  2. Grundbuchauszug selbst beim Grundbuchamt besorgen – nicht nur dem Verkäufer vertrauen
  3. Auflassungsvormerkung sofort nach Vertragsschluss eintragen lassen
  4. Kommunales Vorkaufsrecht prüfen (Gemeinde kann innerhalb 2 Monate vortreten)
  5. Denkmalschutz und Nutzungsbeschränkungen prüfen (Bauamt)

Notare sind zur neutralen Beratung beider Parteien verpflichtet – nutzen Sie das Recht, alle Klauseln erklären zu lassen. Details zur Beurkundungspflicht: § 311b BGB (Grundstückskaufverträge bedürfen notarieller Beurkundung).

Tags:
kaufvertrag notar rechtliches
ImmobilienRechner24 Redaktion
ImmobilienRechner24 Redaktion Geprüft
Veröffentlicht: 07. Jul. 2024

Dieser Artikel wurde von der ImmobilienRechner24-Redaktion verfasst und auf fachliche Richtigkeit geprüft. Alle Rechner und Formeln basieren auf aktuellen gesetzlichen Grundlagen (Stand 2026).

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