Kaufvertrag Immobilien prüfen: Worauf Sie unbedingt achten müssen
Der Kaufvertrag beim Immobilienkauf ist ein komplexes Rechtsdokument. Einmal unterschrieben, gibt es kein zurück ohne erhebliche finanzielle Konsequenzen. Nehmen Sie sich die Zeit, jeden Punkt zu verstehen.
Ihr Recht: 2 Wochen Bedenkzeit
Das Beurkundungsgesetz schreibt vor: Der Notar muss Ihnen den Kaufvertragsentwurf mindestens 2 Wochen vor dem Termin zukommen lassen. Nutzen Sie diese Zeit! Lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt oder Immobilienfachmann prüfen.
Was muss im Kaufvertrag stehen?
- ✓ Vollständige Bezeichnung von Käufer und Verkäufer
- ✓ Genaue Objektbeschreibung (Anschrift, Flurstücknummer, Grundbuchblatt)
- ✓ Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
- ✓ Übergabedatum und -bedingungen
- ✓ Gewährleistungsausschlüsse und -einschränkungen
- ✓ Mitverkauftes Inventar (Küche, Einbauten)
- ✓ Auszug des Verkäufers und evtl. Räumungspflicht
- ✓ Bestehende Miet- oder Pachtverhältnisse
- ✓ Altlasten und bekannte Mängel
Typische Fallen im Kaufvertrag
"Gekauft wie gesehen" – Diese Klausel schließt Gewährleistungsansprüche fast vollständig aus. Das ist zwar legal, bedeutet aber: Wenn nach dem Kauf versteckte Mängel auftauchen (Schimmel, Feuchte, defekte Leitungen), haben Sie kaum Rechte. Ausnahme: arglistige Täuschung durch den Verkäufer.
Vollmachten – Prüfen Sie, wer unterzeichnet und ob Vollmachten wirksam sind. Besonders bei Erbengemeinschaften oder GmbH-Eigentümern.
Tipp: Ein Fachanwalt für Immobilienrecht kostet 200–500 € für die Vertragsprüfung. Das ist gut angelegtes Geld – er findet Klauseln, die Sie vor Tausenden von Euro Schaden schützen können.
Inventar im Kaufvertrag: Steuervorteil nutzen
Einbauküche, Einbauschränke, Markise, Sauna – all das kann separat im Kaufvertrag aufgeführt werden. Auf diesen Inventarwert fällt keine Grunderwerbsteuer an. Bei 15.000 € Inventar und 6,5 % Steuersatz: 975 € gespart.
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