Das Grundbuch ist das amtliche Register für Grundstücke und Immobilien. Wer eine Immobilie kauft, muss zwingend ins Grundbuch eingetragen werden – erst dann sind Sie rechtlich der Eigentümer. Aber das Grundbuch enthält noch viel mehr.

Die drei Abteilungen des Grundbuchs

AbteilungInhaltWarum wichtig?
Abteilung IEigentümer (Name, Anteil)Wer verkauft eigentlich?
Abteilung IILasten und Beschränkungen (Wegerechte, Wohnrechte, Vorkaufsrechte)Gibt es Einschränkungen?
Abteilung IIIHypotheken, GrundschuldenWie hoch sind die Schulden?

Abteilung II: Diese Einträge sind kritisch

Wohnrecht: Wenn ein Wohnrecht für eine Person eingetragen ist, darf diese Person auch nach Ihrem Kauf in der Immobilie wohnen – lebenslang. Das schränkt Ihre Nutzungsmöglichkeiten erheblich ein.

Nießbrauch: Noch weitgehender als Wohnrecht. Der Nießbraucher darf die Immobilie nicht nur bewohnen, sondern auch vermieten und die Erträge einbehalten.

Wegerecht: Nachbarn oder Dritte dürfen Ihr Grundstück betreten oder überqueren. Das ist nicht zwingend schlimm, muss aber bekannt sein.

Tipp: Fordern Sie vor jedem Kauf einen aktuellen Grundbuchauszug an. Das kostet ca. 10–20 € beim zuständigen Amtsgericht. Ihr Notar besorgt diesen automatisch – fragen Sie aber aktiv nach einem vollständigen Auszug mit allen Abteilungen.

Abteilung III: Alte Schulden tilgen lassen

Eingetragene Grundschulden aus einer früheren Finanzierung des Verkäufers müssen vor oder bei Kauf gelöscht werden. Das regelt in der Regel der Notar über das Treuhandkonto. Wichtig: Kaufen Sie nie eine Immobilie mit fremden, nicht gelöschten Schulden im Grundbuch.

Checkliste Grundbuch

  • ✓ Grundbuchauszug vor Besichtigung anfordern (alle 3 Abteilungen)
  • ✓ Eigentümereintrag prüfen: Stimmt das mit dem Verkäufer überein?
  • ✓ Lasten in Abt. II klären: Wohnrechte, Nießbrauch, Wegerechte?
  • ✓ Grundschulden in Abt. III: Löschung beim Notartermin sicherstellen
  • Auflassungsvormerkung nach Notartermin kontrollieren

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