Immobilie verschenken: Schenkungssteuer erklärt

Immobilie verschenken: Schenkungssteuer erklärt

25. Aug. 2023 · 2 Min Lesezeit · Steuern

Warum Immobilien verschenken?

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Wer rechtzeitig plant, kann Vermögen steuergünstig auf die nächste Generation übertragen. Die Schenkungssteuer ist oft günstiger als eine spätere Erbschaftsteuer — vor allem wenn man die Freibeträge alle 10 Jahre neu ausschöpft.

Freibeträge Schenkungssteuer (alle 10 Jahre)

Praxis-Tipps
  • AfA konsequent nutzen: Die jährliche Abschreibung (2 % bei Gebäuden ab 1925) mindert direkt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Bei Neubauten ab 2023 sogar 3 % pro Jahr.
  • Werbungskosten vollständig absetzen: Zinsen, Verwaltungskosten, Reparaturen, Fahrtkosten zur Immobilie und anteilige Steuerberatungskosten sind als Werbungskosten absetzbar.
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VerwandtschaftFreibetragSteuersatz (darüber)
Ehepartner500.000 €7–30 %
Kinder400.000 €7–30 %
Enkel200.000 €7–30 %
Geschwister, Nichten/Neffen20.000 €15–43 %
Fremde Personen20.000 €30–50 %

Die 10-Jahres-Strategie

Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden:

  • Wohnung Wert 400.000 € an Kind → steuerfrei (Freibetrag 400.000 €)
  • 10 Jahre später nächstes Objekt → wieder 400.000 € steuerfrei
  • Früh beginnen: Junge Eltern (40+) können 2x schenken bis zur Erbschaft

Nießbrauchvorbehalt: Schenkung ohne Kontrollverlust

Beim Nießbrauchvorbehalt überträgst du das Eigentum, behältst aber das Nutzungsrecht (Wohnen oder Vermieten):

  • Kind wird Eigentümer — du behältst Mieteinnahmen
  • Nießbrauchwert reduziert den steuerpflichtigen Schenkungswert
  • Nießbrauch wird kapitalisiert (nach statistischer Restlaufzeit bewertet)

Beispiel: Immobilie Wert 500.000 €, Nießbrauch 150.000 € Wert → Schenkungswert nur 350.000 € → steuerfrei (Freibetrag Kind 400.000 €)

Bewertung der Immobilie für Schenkungssteuer

Das Finanzamt bewertet die Immobilie nach dem Ertragswert- oder Sachwertverfahren — oft unter dem Verkehrswert. Das senkt die Steuerlast zusätzlich.

Schenkung selbst genutzter Immobilie an Kinder

Besondere Regelung: Eltern können das selbst bewohnte Familienheim steuerfrei an Kinder übertragen, wenn:

  • Kind die Wohnung 10 Jahre lang selbst bewohnt
  • Wohnfläche max. 200 m²
  • Ohne Begrenzung beim Wert!
  • bewertung tasse dampfend laptop offen schreibtisch frueh

Schenkungssteuer vs. Erbschaftsteuer

AspektSchenkungErbschaft
ZeitpunktZu Lebzeiten planbarNicht planbar
FreibeträgeAlle 10 J. neuEinmalig
KontrolleNießbrauch möglichÜbergeht direkt
RückforderungMöglich bei VerarmungNicht möglich

Schenkung Immobilie: Der Unterschied zu Verkauf und Erbschaft — und die Nießbrauch-Gestaltung

Schenkung, Verkauf und Erbschaft führen alle zur Eigentumsübertragung — aber mit völlig anderen steuerlichen Konsequenzen für beide Seiten. Wer die falsche Variante wählt, zahlt unnötig Steuern.

ÜbertragungswegFür Schenker/VerkäuferFür EmpfängerGrunderwerbsteuer
SchenkungKeine Steuer (außer SpekSt bei < 10 J. vermiet.)Schenkungsteuer (Freibetrag!)Nein (§ 3 Nr. 2 GrEStG)
Verkauf unter MarktwertGgf. SpekSt auf VeräußerungsgewinnKeine Steuer (Anschaffungskosten = Kaufpreis)Ja (auf vereinbarten Preis)
ErbschaftKeine Steuer für ErblasserErbschaftsteuer (Freibetrag!)Nein
Verkauf zu MarktwertSpekSt wenn < 10 Jahre vermietetKeine SteuerJa (auf Kaufpreis)

Nießbrauch bei Schenkung: Das Beste aus zwei Welten

Das Modell: Eltern schenken Immobilie (Wert: 700.000 €), behalten aber lebenslanges Nießbrauchrecht. Steuerliche Wirkung:

  • Nießbrauch-Wert wird vom Schenkungswert abgezogen → weniger Schenkungsteuer
  • Eltern behalten Mieteinnahmen und können AfA weiter nutzen
  • Kind bekommt Immobilie jetzt — Freibetrag genutzt, 10-Jahres-Takt läuft
  • Bei Tod: Nießbrauch erlischt, Kind hat volle Nutzung — keine erneute Erbschaftsteuer
Praxis-Tipp

Nießbrauch-Wert berechnen: Jahreswert der Nutzung (z.B. Jahreskaltmiete 18.000 €) × Lebenserwartungsfaktor nach amtlicher Sterbetafel. Für 65-jährige Person: Faktor ca. 10,9 → Nießbrauch-Wert 196.200 €. Dieser Betrag wird vom Schenkungswert abgezogen.

Schenkungsteuer auf Immobilien – Freibeträge und Steuersätze

VerhältnisFreibetrag (alle 10 Jahre)Steuersatz (über Freibetrag)
Ehegatte / eingetragener Partner500.000 €7–30 %
Kinder (pro Kind)400.000 €7–30 %
Enkel (pro Enkel)200.000 €7–30 %
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 €15–43 %
Sonstige (Freunde, Lebensgefährten)20.000 €30–50 %

Steuersparstrategien bei Immobilienschenkungen

  • 10-Jahres-Taktung: Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre – eine 800.000-€-Immobilie kann steuerfrei in zwei Tranchen (Nießbrauchrecht behalten, nach 10 Jahren vollständig übertragen) übertragen werden.
  • Nießbrauchvorbehalt: Schenker behält Nutzungsrecht (Nießbrauch) – reduziert den steuerpflichtigen Wert erheblich. Je älter der Schenker, desto geringer der Nießbrauchwert.
  • Wohnimmobilien-Befreiung: Selbst genutztes Familienheim kann steuerfrei an Ehegatten übertragen werden (ohne Wertgrenze) – Voraussetzung: Eigennutzung mindestens 10 Jahre nach Schenkung.
  • Bewertungsabschlag vermieteter Immobilien: Vermietete Immobilien werden mit 90 % des Verkehrswerts bewertet (§ 13d ErbStG) – 10 % Abschlag automatisch.

Rechtliche Grundlage: Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Professionelle Gestaltung empfiehlt sich bei Werten über 500.000 €.

Tags:
Schenkungssteuer Immobilie verschenken Erbschaftsteuer Freibetrag
ImmobilienRechner24 Redaktion
ImmobilienRechner24 Redaktion Geprüft
Veröffentlicht: 25. Aug. 2023

Dieser Artikel wurde von der ImmobilienRechner24-Redaktion verfasst und auf fachliche Richtigkeit geprüft. Alle Rechner und Formeln basieren auf aktuellen gesetzlichen Grundlagen (Stand 2026).

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