Immobilie verschenken: Schenkungssteuer, Freibeträge und Strategien
Warum Immobilien verschenken?
Wer rechtzeitig plant, kann Vermögen steuergünstig auf die nächste Generation übertragen. Die Schenkungssteuer ist oft günstiger als eine spätere Erbschaftsteuer — vor allem wenn man die Freibeträge alle 10 Jahre neu ausschöpft.
Freibeträge Schenkungssteuer (alle 10 Jahre)
| Verwandtschaft | Freibetrag | Steuersatz (darüber) |
|---|---|---|
| Ehepartner | 500.000 € | 7–30 % |
| Kinder | 400.000 € | 7–30 % |
| Enkel | 200.000 € | 7–30 % |
| Geschwister, Nichten/Neffen | 20.000 € | 15–43 % |
| Fremde Personen | 20.000 € | 30–50 % |
Die 10-Jahres-Strategie
Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden:
- Wohnung Wert 400.000 € an Kind → steuerfrei (Freibetrag 400.000 €)
- 10 Jahre später nächstes Objekt → wieder 400.000 € steuerfrei
- Früh beginnen: Junge Eltern (40+) können 2x schenken bis zur Erbschaft
Nießbrauchvorbehalt: Schenkung ohne Kontrollverlust
Beim Nießbrauchvorbehalt überträgst du das Eigentum, behältst aber das Nutzungsrecht (Wohnen oder Vermieten):
- Kind wird Eigentümer — du behältst Mieteinnahmen
- Nießbrauchwert reduziert den steuerpflichtigen Schenkungswert
- Nießbrauch wird kapitalisiert (nach statistischer Restlaufzeit bewertet)
Beispiel: Immobilie Wert 500.000 €, Nießbrauch 150.000 € Wert → Schenkungswert nur 350.000 € → steuerfrei (Freibetrag Kind 400.000 €)
Bewertung der Immobilie für Schenkungssteuer
Das Finanzamt bewertet die Immobilie nach dem Ertragswert- oder Sachwertverfahren — oft unter dem Verkehrswert. Das senkt die Steuerlast zusätzlich.
Schenkung selbst genutzter Immobilie an Kinder
Besondere Regelung: Eltern können das selbst bewohnte Familienheim steuerfrei an Kinder übertragen, wenn:
- Kind die Wohnung 10 Jahre lang selbst bewohnt
- Wohnfläche max. 200 m²
- Ohne Begrenzung beim Wert!
Schenkungssteuer vs. Erbschaftsteuer
| Aspekt | Schenkung | Erbschaft |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | Zu Lebzeiten planbar | Nicht planbar |
| Freibeträge | Alle 10 J. neu | Einmalig |
| Kontrolle | Nießbrauch möglich | Übergeht direkt |
| Rückforderung | Möglich bei Verarmung | Nicht möglich |
Häufige Fragen
In bestimmten Fällen ja — z.B. wenn der Beschenkte den Schenker grob undankbar behandelt oder der Schenker verarmt.
Nein, Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 € alle 10 Jahre. Darunter fällt keine Steuer an.