Immobilie verschenken: Schenkungssteuer, Freibeträge und Strategien

Immobilie verschenken: Schenkungssteuer, Freibeträge und Strategien

25. Aug. 2023 · 1 Min Lesezeit

Warum Immobilien verschenken?

Wer rechtzeitig plant, kann Vermögen steuergünstig auf die nächste Generation übertragen. Die Schenkungssteuer ist oft günstiger als eine spätere Erbschaftsteuer — vor allem wenn man die Freibeträge alle 10 Jahre neu ausschöpft.

Freibeträge Schenkungssteuer (alle 10 Jahre)

VerwandtschaftFreibetragSteuersatz (darüber)
Ehepartner500.000 €7–30 %
Kinder400.000 €7–30 %
Enkel200.000 €7–30 %
Geschwister, Nichten/Neffen20.000 €15–43 %
Fremde Personen20.000 €30–50 %

Die 10-Jahres-Strategie

Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden:

  • Wohnung Wert 400.000 € an Kind → steuerfrei (Freibetrag 400.000 €)
  • 10 Jahre später nächstes Objekt → wieder 400.000 € steuerfrei
  • Früh beginnen: Junge Eltern (40+) können 2x schenken bis zur Erbschaft

Nießbrauchvorbehalt: Schenkung ohne Kontrollverlust

Beim Nießbrauchvorbehalt überträgst du das Eigentum, behältst aber das Nutzungsrecht (Wohnen oder Vermieten):

  • Kind wird Eigentümer — du behältst Mieteinnahmen
  • Nießbrauchwert reduziert den steuerpflichtigen Schenkungswert
  • Nießbrauch wird kapitalisiert (nach statistischer Restlaufzeit bewertet)

Beispiel: Immobilie Wert 500.000 €, Nießbrauch 150.000 € Wert → Schenkungswert nur 350.000 € → steuerfrei (Freibetrag Kind 400.000 €)

Bewertung der Immobilie für Schenkungssteuer

Das Finanzamt bewertet die Immobilie nach dem Ertragswert- oder Sachwertverfahren — oft unter dem Verkehrswert. Das senkt die Steuerlast zusätzlich.

Schenkung selbst genutzter Immobilie an Kinder

Besondere Regelung: Eltern können das selbst bewohnte Familienheim steuerfrei an Kinder übertragen, wenn:

  • Kind die Wohnung 10 Jahre lang selbst bewohnt
  • Wohnfläche max. 200 m²
  • Ohne Begrenzung beim Wert!

Schenkungssteuer vs. Erbschaftsteuer

AspektSchenkungErbschaft
ZeitpunktZu Lebzeiten planbarNicht planbar
FreibeträgeAlle 10 J. neuEinmalig
KontrolleNießbrauch möglichÜbergeht direkt
RückforderungMöglich bei VerarmungNicht möglich
Tags:
Schenkungssteuer Immobilie verschenken Erbschaftsteuer Freibetrag

Häufige Fragen