AfA Immobilien: Gebäudeabschreibung verständlich erklärt

AfA Immobilien: Gebäudeabschreibung verständlich erklärt

19. Jun. 2023 · 2 Min Lesezeit · Steuern

Was ist die AfA bei Immobilien?

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AfA steht für "Absetzung für Abnutzung" — ein steuerlicher Abzug für den Wertverlust einer Immobilie über die Nutzungsdauer. Für Vermieter ist die AfA einer der wichtigsten Steuervorteile: Sie mindert den steuerpflichtigen Gewinn, ohne dass Geld fließt.

Wie hoch ist die AfA?

Praxis-Tipps
  • 10-Jahres-Frist beachten: Vermietete Immobilien sind nach 10 Jahren Haltedauer steuerfrei veräußerbar (§ 23 EStG). Bei selbstgenutzten Objekten gilt die Freigrenze ohne Wartezeit.
  • AfA konsequent nutzen: Die jährliche Abschreibung (2 % bei Gebäuden ab 1925) mindert direkt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Bei Neubauten ab 2023 sogar 3 % pro Jahr.
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GebäudetypAfA-SatzNutzungsdauer
Wohngebäude (Baujahr ab 1925)2 % p.a.50 Jahre
Wohngebäude (Baujahr vor 1925)2,5 % p.a.40 Jahre
Gewerbegebäude (nach 2001)3 % p.a.33 Jahre
Neubau (ab 2023 — neue degressive AfA)5 % p.a. (degressiv)variabel

Neue degressive AfA ab 2023

Für Wohngebäude, deren Bau nach dem 31.12.2022 begonnen wurde, gibt es eine degressive AfA von 5 % p.a. — damit sind in den ersten Jahren deutlich höhere Abschreibungen möglich.

JahrLineare AfA (2 %)Degressive AfA (5 %)
Jahr 12.000 € (100.000 € Gebäudewert)5.000 €
Jahr 52.000 €ca. 4.050 €
Jahr 102.000 €ca. 3.160 €

Was wird abgeschrieben — was nicht?

Wichtig: Die AfA gilt nur für den Gebäudeanteil, nicht für Grund und Boden:

  • Absetzbar: Gebäudewert (Neubau, Bestand, Renovierung)
  • Nicht absetzbar: Grundstücksanteil (Boden wird nicht "abgenutzt")

Wie wird Gebäude- vs. Bodenanteil aufgeteilt?

Hilfreich: Bundesfinanzministerium-Arbeitshilfe "Aufteilung eines Gesamtkaufpreises" — online verfügbar und vom Finanzamt akzeptiert.

  • Typisch städtisch: Bodenanteil 30–50 %
  • Ländlich: Bodenanteil 10–20 %

AfA + Steuervorteil: Rechenbeispiel

PositionBetrag
Kaufpreis gesamt300.000 €
Gebäudeanteil (60 %)180.000 €
AfA p.a. (2 %)3.600 €
Jahresersparnis bei 42 % Steuersatz1.512 €/Jahr
Über 50 Jahre Gesamtersparnis75.600 €

Weitere absetzbare Kosten bei Vermietung

  • Darlehenszinsen (volle Absetzbarkeit)
  • Reparaturen und Instandhaltungskosten
  • Hausverwaltungsgebühren
  • Versicherungen (Haus, Haftpflicht)
  • Fahrtkosten zur Immobilie
  • Steuerberatungskosten
  • Werbungskosten für Mietersuche

Erhöhte AfA für denkmalgeschützte Gebäude

Denkmalschutz-Immobilien bieten deutlich höhere Abschreibungen:

  • 9 % in den ersten 8 Jahren
  • 7 % in den folgenden 4 Jahren
  • Gilt für Sanierungskosten (nicht Kaufpreis)
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AfA 2025: Aktuelle Sätze, neue Regeln und maximale Steuerersparnis

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist das mächtigste Steuer-Tool für Vermieter. Sie können Jahr für Jahr Tausende Euro Steuern sparen — ohne einen Cent auszugeben. Aber: Nur der Gebäudewert (nicht das Grundstück) ist abschreibbar.

BaujahrAfA-SatzAbschreibungsdauerBei 500.000 € Gebäudewert/Jahr
Vor 19252,5 %40 Jahre12.500 €
1925–20222,0 %50 Jahre10.000 €
Neubau ab 20233,0 %33 Jahre15.000 €
Denkmal (§ 7i EStG)9 % (8 J.) + 7 % (4 J.)12 Jahre (erhöht)45.000 € (1. Phase)

Grundstücksanteil richtig berechnen

Das Finanzamt gibt jährliche Bodenrichtwert-Tabellen heraus. Die Formel: Gebäudewert = Kaufpreis × (Gebäudeanteil %). Typische Werte 2025:

  • München Innenstadt: Grundstück = 60–75 % → Gebäude = 25–40 % absetzbar
  • Hamburg: Grundstück = 45–60 %
  • Leipzig: Grundstück = 20–35 % → Gebäude = 65–80 % absetzbar
  • Ländliche Lagen: Grundstück = 10–20 %
Praxis-Tipp

Ein AfA-Gutachten (500–1.500 €) lohnt sich ab 300.000 € Kaufpreis: Es kann den abschreibbaren Anteil um 10–20 % erhöhen — bei 400.000 € Kaufpreis bedeutet das 40.000–80.000 € mehr absetzbare Basis, also jährlich 800–2.400 € weniger Steuern.

Tags:
AfA Abschreibung Immobilien vermieten Steuern sparen
ImmobilienRechner24 Redaktion
ImmobilienRechner24 Redaktion Geprüft
Veröffentlicht: 19. Jun. 2023

Dieser Artikel wurde von der ImmobilienRechner24-Redaktion verfasst und auf fachliche Richtigkeit geprüft. Alle Rechner und Formeln basieren auf aktuellen gesetzlichen Grundlagen (Stand 2026).

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