AfA Immobilien: Gebäudeabschreibung verständlich erklärt

AfA Immobilien: Gebäudeabschreibung verständlich erklärt

19. Jun. 2023 · 1 Min Lesezeit

Was ist die AfA bei Immobilien?

AfA steht für "Absetzung für Abnutzung" — ein steuerlicher Abzug für den Wertverlust einer Immobilie über die Nutzungsdauer. Für Vermieter ist die AfA einer der wichtigsten Steuervorteile: Sie mindert den steuerpflichtigen Gewinn, ohne dass Geld fließt.

Wie hoch ist die AfA?

GebäudetypAfA-SatzNutzungsdauer
Wohngebäude (Baujahr ab 1925)2 % p.a.50 Jahre
Wohngebäude (Baujahr vor 1925)2,5 % p.a.40 Jahre
Gewerbegebäude (nach 2001)3 % p.a.33 Jahre
Neubau (ab 2023 — neue degressive AfA)5 % p.a. (degressiv)variabel

Neue degressive AfA ab 2023

Für Wohngebäude, deren Bau nach dem 31.12.2022 begonnen wurde, gibt es eine degressive AfA von 5 % p.a. — damit sind in den ersten Jahren deutlich höhere Abschreibungen möglich.

JahrLineare AfA (2 %)Degressive AfA (5 %)
Jahr 12.000 € (100.000 € Gebäudewert)5.000 €
Jahr 52.000 €ca. 4.050 €
Jahr 102.000 €ca. 3.160 €

Was wird abgeschrieben — was nicht?

Wichtig: Die AfA gilt nur für den Gebäudeanteil, nicht für Grund und Boden:

  • Absetzbar: Gebäudewert (Neubau, Bestand, Renovierung)
  • Nicht absetzbar: Grundstücksanteil (Boden wird nicht "abgenutzt")

Wie wird Gebäude- vs. Bodenanteil aufgeteilt?

Hilfreich: Bundesfinanzministerium-Arbeitshilfe "Aufteilung eines Gesamtkaufpreises" — online verfügbar und vom Finanzamt akzeptiert.

  • Typisch städtisch: Bodenanteil 30–50 %
  • Ländlich: Bodenanteil 10–20 %

AfA + Steuervorteil: Rechenbeispiel

PositionBetrag
Kaufpreis gesamt300.000 €
Gebäudeanteil (60 %)180.000 €
AfA p.a. (2 %)3.600 €
Jahresersparnis bei 42 % Steuersatz1.512 €/Jahr
Über 50 Jahre Gesamtersparnis75.600 €

Weitere absetzbare Kosten bei Vermietung

  • Darlehenszinsen (volle Absetzbarkeit)
  • Reparaturen und Instandhaltungskosten
  • Hausverwaltungsgebühren
  • Versicherungen (Haus, Haftpflicht)
  • Fahrtkosten zur Immobilie
  • Steuerberatungskosten
  • Werbungskosten für Mietersuche

Erhöhte AfA für denkmalgeschützte Gebäude

Denkmalschutz-Immobilien bieten deutlich höhere Abschreibungen:

  • 9 % in den ersten 8 Jahren
  • 7 % in den folgenden 4 Jahren
  • Gilt für Sanierungskosten (nicht Kaufpreis)
Tags:
AfA Abschreibung Immobilien vermieten Steuern sparen

Häufige Fragen