Vermieter-Pflichten: Was musst du als Vermieter leisten?
Grundpflicht: Überlassung in bewohnbarem Zustand

Die Kernpflicht des Vermieters ist nach § 535 BGB, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und zu erhalten. Das bedeutet: Wohnungsübergabe in vertragsgemäßem Zustand + dauerhafte Instandhaltung.
Instandhaltungs- und Reparaturpflichten
- Kaltmiete korrekt ansetzen: Orientieren Sie sich am lokalen Mietspiegel. Liegt Ihre Miete mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, riskieren Sie rechtliche Konsequenzen nach dem Mietrecht.
- Kaution rechtssicher abwickeln: Die Kaution darf maximal 3 Nettokaltmieten betragen und muss zinsbringend separat vom Eigenvermögen angelegt werden.

Als Vermieter bist du verantwortlich für:
- Heizungsanlage und Warmwasserversorgung
- Dach, Fassade, tragende Wände (Bausubstanz)
- Fenster und Türen (Rahmenkonstruktion)
- Sanitärinstallationen (Leitungen, nicht Armaturen)
- Elektroinstallation (Leitungen, Sicherungskasten)
- Gemeinschaftsflächen (Treppenhaus, Keller)
Kleine Reparaturen: Kann ich auf Mieter abwälzen?
Ja, per Kleinreparaturklausel im Mietvertrag — aber mit Grenzen:
- Max. 75–150 € pro Einzelreparatur (je nach Gericht)
- Max. 6–8 % der Jahreskaltmiete pro Jahr
- Nur für Dinge, die der Mieter häufig berührt (Türknöpfe, Lichtschalter, Wasserhähne)
Nebenkostenabrechnung
Jährlich muss eine Betriebskostenabrechnung erstellt werden:
- Frist: 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums
- Verspätete Abrechnung: Nachforderungen nicht mehr möglich!
- Abzurechnende Kosten: Nur im Mietvertrag vereinbarte Betriebskosten
- Verteilerschlüssel: Muss klar definiert sein (Wohnfläche üblich)
Umlagefähige Betriebskosten (§ 2 BetrKV)
| Kostenart | Umlagefähig? |
|---|---|
| Grundsteuer | Ja |
| Wasser / Abwasser | Ja |
| Heizung / Warmwasser | Ja |
| Müllabfuhr | Ja |
| Hausmeister | Ja (nur Ausführung, nicht Verwaltung!) |
| Verwaltungskosten | Nein |
| Reparaturen | Nein |
| Instandhaltungsrücklage | Nein |
Mängelanzeige und Reaktionspflicht
Wenn Mieter einen Mangel anzeigen, musst du:
- Innerhalb angemessener Frist reagieren (bei Heizungsausfall: 24 h!)
- Reparatur beauftragen oder selbst durchführen
- Bei Verzögerung: Mieter kann Miete mindern (§ 536 BGB)
Schönheitsreparaturen
Streichen und Tapezieren — wer ist zuständig?
- Grundsatz: Vermieter muss Schönheitsreparaturen durchführen
- Übertragung auf Mieter per Klausel möglich — aber viele Klauseln sind unwirksam!
- Starre Fristenklauseln (z.B. "alle 3 Jahre streichen") sind unwirksam (BGH)
- Wirksam: Klauseln mit Zustandsbeschreibung oder weichen Fristen
Weitere Pflichten im Überblick
- Rauchmelder installieren und prüfen (je nach Bundesland)
- Energieausweis bei Neuvermietung vorlegen
- Mietsicherheit (Kaution) auf Treuhandkonto anlegen
- Hausordnung bereitstellen
- Modernisierungen 3 Monate vorher ankündigen

Vermieter-Pflichten 2025: Was viele nicht wissen und was wirklich droht
Vermieter unterschätzen oft ihre gesetzlichen Pflichten — und zahlen dafür teils empfindliche Bußgelder, Schadensersatz oder verlieren Prozesse.
| Pflicht | Frist/Frequenz | Konsequenz bei Verletzung | Kosten Verletzung |
|---|---|---|---|
| Betriebskostenabrechnung | Bis 12 Monate nach Abrechnungsjahr | Verlust des Nachforderungsrechts | Bis 100 % der NK |
| Rauchmelder | Je nach BL: vorhanden + funktionsfähig | Bußgeld + Haftung bei Brand | 500–5.000 € |
| Energieausweis vorlegen | Bei Besichtigung (nicht erst beim Kauf) | Bußgeld bis 15.000 € | Bis 15.000 € |
| Mängel beseitigen | Angemessene Frist nach Anzeige | Mietminderung, Schadensersatz | Variabel |
| Datenschutz (DSGVO) | Bei Mieterbewerbung | Bußgeld DSGVO | Bis 20 Mio. € |
| Heizkostenverordnung | Verbrauchsabrechnung für Heizung/WW | Mieter kürzt Heizkostenanteil um 15 % | Ca. 15 % der Heizkosten |
Die 3 häufigsten Fehler bei der Betriebskostenabrechnung
- Frist versäumt: Abrechnung nach dem 31.12. des Folgejahres → Nachforderung verfällt, Guthaben muss trotzdem erstattet werden
- Nicht-umlagefähige Kosten umgelegt: Verwaltungskosten, Kontoführung, Reparaturen > Instandhaltung
- Falsche Verteilerschlüssel: Abrechnung nach Personenzahl statt vereinbartem Schlüssel
Vermieter-Pflichten – vollständige Übersicht nach BGB
| Pflicht | Rechtsgrundlage | Konsequenz bei Verletzung |
|---|---|---|
| Überlassung der Mietsache in vertragsgemäßem Zustand | § 535 BGB | Mietminderung, Schadensersatz |
| Instandhaltung (laufend) | § 535 Abs. 1 BGB | Mietminderung bis 100 % |
| Schönheitsreparaturen (wenn nicht wirksam übertragen) | § 535 BGB | Schadensersatz nach Auszug |
| Betriebskostenabrechnung binnen 12 Monaten | § 556 BGB | Verlust Nachzahlungsanspruch |
| Trinkwasserqualität (Legionellen-Prüfung) | TrinkwV § 14 | Bußgeld, Schadensersatz |
| Rauchmelder-Installation | Landesbauordnungen | Ordnungswidrigkeiten, Haftung |
| Energieausweis bei Neuvermietung | GEG § 80 | Bußgeld bis 15.000 € |
| Kaution verzinslich anlegen (getrennt vom Eigenvermögen) | § 551 BGB | Schadensersatz |
Wann darf ein Vermieter die Wohnung betreten?
Ein häufiger Streitpunkt: Der Vermieter darf die Mietwohnung nicht ohne Ankündigung betreten. Zulässige Betreten-Gründe:
- Notfall: Wasserschaden, Feuer – sofortiges Betreten zulässig
- Besichtigung / Handwerker: Ankündigung mindestens 24 Stunden vorher erforderlich
- Rückgabe / Verkauf: Angekündigte Besichtigungen zu angemessenen Zeiten (keine Sonntage, keine Abende)
- Routinekontrolle: Nur bei konkretem Anlass (z. B. Verdacht auf Schimmel), nicht als allgemeines Zutrittsrecht
Unbefugtes Betreten ist Hausfriedensbruch (§ 123 StGB). Detaillierte Mieter- und Vermieterrechte beim Bundesjustizamt.
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Häufige Fragen
Nein, aber bei Notfällen (Heizungsausfall, Wasserschaden) muss eine Erreichbarkeit sichergestellt sein.
Ja, nach § 536 BGB darf der Mieter bei erheblichem Mangel die Miete mindern — ohne Kündigung.
Ordentliche Kündigungen sind nur bei berechtigtem Interesse möglich: Eigenbedarf, erhebliche Pflichtverletzung oder wirtschaftliche Verwertung. Mieter ohne Kündigung können praktisch dauerhaft bleiben.
Kleinreparaturen bis ca. 100–150 € können per Mietvertragsklausel auf den Mieter übertragen werden (Gerichtsurteile begrenzen Jahres- und Einzelbetragsgrenze). Größere Reparaturen trägt immer der Vermieter.
Die wichtigsten Vermieter-Pflichten: Überlassung der Wohnung in vertragsgemäßem Zustand (§ 535 BGB), laufende Instandhaltung, Betriebskostenabrechnung binnen 12 Monaten, Legionellen-Prüfung bei Großanlagen, Rauchmelder installieren, Energieausweis bei Neuvermietung vorlegen und die Kaution verzinslich getrennt vom Eigenvermögen anlegen.
Grundsätzlich nur mit Ankündigung (mindestens 24 Stunden vorher) und zu angemessenen Zeiten. Im Notfall (Wasserschaden, Feuer) darf der Vermieter sofort eintreten. Routinekontrollen ohne konkreten Anlass sind unzulässig. Unbefugtes Betreten ist Hausfriedensbruch nach § 123 StGB.