Vermieter-Pflichten: Was musst du als Vermieter leisten?
Grundpflicht: Überlassung in bewohnbarem Zustand
Die Kernpflicht des Vermieters ist nach § 535 BGB, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und zu erhalten. Das bedeutet: Wohnungsübergabe in vertragsgemäßem Zustand + dauerhafte Instandhaltung.
Instandhaltungs- und Reparaturpflichten
Als Vermieter bist du verantwortlich für:
- Heizungsanlage und Warmwasserversorgung
- Dach, Fassade, tragende Wände (Bausubstanz)
- Fenster und Türen (Rahmenkonstruktion)
- Sanitärinstallationen (Leitungen, nicht Armaturen)
- Elektroinstallation (Leitungen, Sicherungskasten)
- Gemeinschaftsflächen (Treppenhaus, Keller)
Kleine Reparaturen: Kann ich auf Mieter abwälzen?
Ja, per Kleinreparaturklausel im Mietvertrag — aber mit Grenzen:
- Max. 75–150 € pro Einzelreparatur (je nach Gericht)
- Max. 6–8 % der Jahreskaltmiete pro Jahr
- Nur für Dinge, die der Mieter häufig berührt (Türknöpfe, Lichtschalter, Wasserhähne)
Nebenkostenabrechnung
Jährlich muss eine Betriebskostenabrechnung erstellt werden:
- Frist: 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums
- Verspätete Abrechnung: Nachforderungen nicht mehr möglich!
- Abzurechnende Kosten: Nur im Mietvertrag vereinbarte Betriebskosten
- Verteilerschlüssel: Muss klar definiert sein (Wohnfläche üblich)
Umlagefähige Betriebskosten (§ 2 BetrKV)
| Kostenart | Umlagefähig? |
|---|---|
| Grundsteuer | Ja |
| Wasser / Abwasser | Ja |
| Heizung / Warmwasser | Ja |
| Müllabfuhr | Ja |
| Hausmeister | Ja (nur Ausführung, nicht Verwaltung!) |
| Verwaltungskosten | Nein |
| Reparaturen | Nein |
| Instandhaltungsrücklage | Nein |
Mängelanzeige und Reaktionspflicht
Wenn Mieter einen Mangel anzeigen, musst du:
- Innerhalb angemessener Frist reagieren (bei Heizungsausfall: 24 h!)
- Reparatur beauftragen oder selbst durchführen
- Bei Verzögerung: Mieter kann Miete mindern (§ 536 BGB)
Schönheitsreparaturen
Streichen und Tapezieren — wer ist zuständig?
- Grundsatz: Vermieter muss Schönheitsreparaturen durchführen
- Übertragung auf Mieter per Klausel möglich — aber viele Klauseln sind unwirksam!
- Starre Fristenklauseln (z.B. "alle 3 Jahre streichen") sind unwirksam (BGH)
- Wirksam: Klauseln mit Zustandsbeschreibung oder weichen Fristen
Weitere Pflichten im Überblick
- Rauchmelder installieren und prüfen (je nach Bundesland)
- Energieausweis bei Neuvermietung vorlegen
- Mietsicherheit (Kaution) auf Treuhandkonto anlegen
- Hausordnung bereitstellen
- Modernisierungen 3 Monate vorher ankündigen
Tags:
Vermieter Pflichten
Mietrecht
Instandhaltung
Nebenkostenabrechnung
Häufige Fragen
Nein, aber bei Notfällen (Heizungsausfall, Wasserschaden) muss eine Erreichbarkeit sichergestellt sein.
Ja, nach § 536 BGB darf der Mieter bei erheblichem Mangel die Miete mindern — ohne Kündigung.