Seit 2009 ist der Energieausweis bei jedem Immobilienverkauf Pflicht. Er gibt Auskunft über den Energiebedarf oder -verbrauch der Immobilie und ist damit ein wichtiges Instrument für Käufer.

Die Energieklassen erklärt

KlasseKennwert (kWh/m²a)EinschätzungTypisches Baujahr
A+< 30Sehr gut (Passivhaus)ab 2016
A30–50Ausgezeichnetab 2010
B50–75Gutab 2000
C75–100Befriedigend1995–2000
D100–130Durchschnittlich1985–1995
E130–160Mäßig1975–1985
F160–200Schlecht1965–1975
G200–250Sehr schlechtvor 1965
H> 250Katastrophalvor 1950

Was kostet ein schlechter Energieausweis?

Eine Wohnung mit 100 m² in Energieklasse H (250 kWh/m²a) verbraucht ca. 25.000 kWh Heizenergie pro Jahr. Bei einem Gaspreis von 0,09 €/kWh macht das 2.250 €/Jahr – oder 187 €/Monat nur für Heizung. Klasse A (50 kWh/m²a) = 450 €/Jahr = 38 €/Monat.

Tipp: Fordern Sie sowohl den Verbrauchs- als auch den Bedarfsausweis an, wenn beide vorliegen. Der Bedarfsausweis ist objektiver und berücksichtigt nicht das individuelle Heizverhalten der Vormieter.

Sanierungspflicht: Was das GEG vorschreibt

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor: Wer ein Gebäude kauft, das älter als Baujahr 2002 ist, muss innerhalb von 2 Jahren die Heizungsanlage modernisieren, wenn sie älter als 30 Jahre ist. Außerdem: nicht gedämmte Dachoberseiten und zugängliche Rohrleitungen müssen gedämmt werden.

Checkliste Energieausweis

  • ✓ Energieausweis vor Besichtigung anfordern (Pflicht des Verkäufers)
  • ✓ Energieklasse mit Heizkosten-Kalkulation verknüpfen
  • ✓ GEG-Sanierungspflichten prüfen
  • ✓ KfW-Förderung für energetische Sanierung prüfen
  • ✓ Sanierungskosten in Kaufpreisverhandlung einbeziehen

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