Energieausweis beim Hauskauf: Was bedeuten die Klassen?

Energieausweis beim Hauskauf: Was bedeuten die Klassen?

05. Mär. 2025 · 6 Min Lesezeit · Kaufen

Seit 2009 ist der Energieausweis bei jedem Immobilienverkauf Pflicht. Er gibt Auskunft über den Energiebedarf oder -verbrauch der Immobilie und ist damit ein wichtiges Instrument für Käufer.

Die Energieklassen erklärt

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KlasseKennwert (kWh/m²a)EinschätzungTypisches Baujahr
A+< 30Sehr gut (Passivhaus)ab 2016
A30–50Ausgezeichnetab 2010
B50–75Gutab 2000
C75–100Befriedigend1995–2000
D100–130Durchschnittlich1985–1995
E130–160Mäßig1975–1985
F160–200Schlecht1965–1975
G200–250Sehr schlechtvor 1965
H> 250Katastrophalvor 1950

Was kostet ein schlechter Energieausweis?

Praxis-Tipps
  • Finanzierungszusage vor Besichtigung: Holen Sie eine Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank ein, bevor Sie konkrete Verhandlungen führen. Verkäufer nehmen ernsthafte Käufer bevorzugt.
  • Mehrere Gutachten einholen: Lassen Sie die Immobilie von einem unabhängigen Sachverständigen bewerten – Mängel im Keller, am Dach oder in der Heizung werden beim Besichtigungstermin oft übersehen.
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Eine Wohnung mit 100 m² in Energieklasse H (250 kWh/m²a) verbraucht ca. 25.000 kWh Heizenergie pro Jahr. Bei einem Gaspreis von 0,09 €/kWh macht das 2.250 €/Jahr – oder 187 €/Monat nur für Heizung. Klasse A (50 kWh/m²a) = 450 €/Jahr = 38 €/Monat.

Tipp: Fordern Sie sowohl den Verbrauchs- als auch den Bedarfsausweis an, wenn beide vorliegen. Der Bedarfsausweis ist objektiver und berücksichtigt nicht das individuelle Heizverhalten der Vormieter.

Sanierungspflicht: Was das GEG vorschreibt

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor: Wer ein Gebäude kauft, das älter als Baujahr 2002 ist, muss innerhalb von 2 Jahren die Heizungsanlage modernisieren, wenn sie älter als 30 Jahre ist. Außerdem: nicht gedämmte Dachoberseiten und zugängliche Rohrleitungen müssen gedämmt werden.

Checkliste Energieausweis

  • ✓ Energieausweis vor Besichtigung anfordern (Pflicht des Verkäufers)
  • ✓ Energieklasse mit Heizkosten-Kalkulation verknüpfen
  • ✓ GEG-Sanierungspflichten prüfen
  • ✓ KfW-Förderung für energetische Sanierung prüfen
  • ✓ Sanierungskosten in Kaufpreisverhandlung einbeziehen
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Mehr: Neubau oder Bestandsimmobilie und Fehler beim Hauskauf.

Energieausweis beim Hauskauf: Pflicht, Klassen und was er wirklich aussagt

Der Energieausweis ist seit 2009 Pflicht beim Immobilienverkauf. Aber: Er sagt weniger aus als viele denken — und wird zu oft ignoriert. Dabei kann die Energieklasse tausende Euro Heizkosten-Unterschied pro Jahr bedeuten.

EnergieeffizienzklasseKennwert (kWh/m²a)Jährliche Heizkosten (100 m²)Entspricht
A+< 30ca. 300–600 €Passivhaus, Neubau KfW 55
A30–50ca. 500–900 €Neubau KfW 70, gut gedämmt
B50–75ca. 900–1.350 €Neubau Standard GEG
C75–100ca. 1.350–1.800 €Sanierter Altbau
D100–130ca. 1.800–2.350 €Unsanierter Altbau 1990er
E130–160ca. 2.350–2.880 €Altbau 1970–1990
F160–200ca. 2.880–3.600 €Altbau vor 1970
G200–250ca. 3.600–4.500 €Schlechter Altbau
H> 250> 4.500 €Abrisskandidat oder Denkmal

Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis — der wichtige Unterschied

Bedarfsausweis: Basiert auf der Gebäudedurchdringung (Dämmwerte, Fenster, Heizung) — unabhängig vom Nutzerverhalten. Genauer, teurer (200–500 €), Pflicht bei Neubauten und älteren Gebäuden ohne aktuelles Ausweis.

Verbrauchsausweis: Basiert auf tatsächlichem Energieverbrauch der letzten 3 Jahre. Günstiger (50–150 €), aber stark nutzerabhängig: Sparendes Nutzungsverhalten zeigt besseren Wert — nicht das Gebäude.

Energieausweis-Klassen und ihre Bedeutung für den Kaufpreis

EffizienzklasseEnergiebedarf (kWh/m²/J.)WerteinflussTypisches Gebäude
A+ (EH40)<30+5 bis +12 %Neubau, Passivhaus
A (EH55)30–50+3 bis +7 %Moderner Neubau
B (EH70)50–75ReferenzNeubau 2010–2020
C–D75–150–2 bis –5 %Sanierter Altbau
E–F150–250–5 bis –15 %Nicht sanierter Altbau
G–H>250–10 bis –25 %Altbau Baujahr vor 1978

Was beim Energieausweis geprüft werden sollte

  • Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis: Bedarfsausweis (technische Berechnung) ist aussagekräftiger. Verbrauchsausweis hängt vom Verhalten der Vormieter ab.
  • Ausstellungsdatum: Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Ältere Ausweise eventuell nicht mehr repräsentativ nach Sanierung.
  • GEG-Pflicht: Bei Kauf gilt die neue Effizienzklasse als Pflichtangabe in Immobilienanzeigen (GEG § 87). Fehlt sie, droht Bußgeld für den Verkäufer.
  • Sanierungsempfehlungen: Ausweis enthält Empfehlungen – prüfen ob diese GEG-Pflichten auslösen (z. B. Heizungstausch nach Eigentümerwechsel binnen 2 Jahren).

Rechtliche Grundlage: Gebäudeenergiegesetz (GEG) §§ 79–88. Beim Kauf muss der Energieausweis unaufgefordert vorgezeigt werden – verlangen Sie ihn aktiv!

Tags:
energieausweis energie sanierung
ImmobilienRechner24 Redaktion
ImmobilienRechner24 Redaktion Geprüft
Veröffentlicht: 05. Mär. 2025

Dieser Artikel wurde von der ImmobilienRechner24-Redaktion verfasst und auf fachliche Richtigkeit geprüft. Alle Rechner und Formeln basieren auf aktuellen gesetzlichen Grundlagen (Stand 2026).

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