Betriebskostenabrechnung: Diese Fehler sind am häufigsten – Mieterrechte

Betriebskostenabrechnung: Diese Fehler sind am häufigsten – Mieterrechte

24. Feb. 2023 · 1 Min Lesezeit

Betriebskosten: Was ist erlaubt?

Betriebskosten (umgangssprachlich "Nebenkosten") dürfen nur umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist und die Kosten in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführt sind. Fehlt eine Vereinbarung im Mietvertrag, können keine Betriebskosten nachgefordert werden.

Die 10 häufigsten Fehler in Betriebskostenabrechnungen

  1. Verwaltungskosten einberechnet: Kosten für Buchführung, Hausverwaltung, Porto sind nicht umlegbar
  2. Instandhaltungskosten: Reparaturen sind grundsätzlich Vermietersache (Ausnahme: vereinbarte Kleinreparaturklausel)
  3. Falscher Verteilerschlüssel: Meist Wohnfläche – bei Wasser aber oft Personenzahl sinnvoller
  4. Leerstandskosten auf Mieter umgelegt: Kosten für leere Wohnungen muss der Vermieter tragen
  5. Abrechnungszeitraum falsch: Muss genau 12 Monate umfassen
  6. Abrechnungsfrist versäumt: Nach 12 Monaten ist die Abrechnung nicht mehr forderbar
  7. Doppelt berechnete Positionen: Müllabfuhr doppelt in "Hausreinigung" und "Abfallbeseitigung"
  8. Fehlende Belege: Mieter haben Anspruch auf Einsicht in Belege
  9. Nicht aufgeführte Kostenart im Mietvertrag: Jede Kostenkategorie muss vertraglich vereinbart sein
  10. Rechenfehler: Gesamtbetrag stimmt nicht mit Einzelposten überein

Fristen im Überblick

FristFür wenKonsequenz bei Versäumnis
12 Monate nach Ende AbrechnungsperiodeVermieterNachforderung ausgeschlossen
12 Monate nach Zugang der AbrechnungMieter (Widerspruch)Nachforderung wird rechtskräftig
30 Tage nach ZugangMieter (Zahlung)Mahngebühren möglich

So legen Mieter erfolgreich Widerspruch ein

  1. Abrechnung sorgfältig prüfen (alle Posten, Verteilerschlüssel, Zeitraum)
  2. Belegkopien anfordern (schriftlich, Frist: 2 Wochen)
  3. Widerspruch fristgerecht schreiben (12-Monatsfrist beachten)
  4. Konkrete Fehler benennen und Korrekturberechnung vorlegen
  5. Bei Streit: Mieterverein (kosten ab 50 €/Jahr) oder Rechtsschutzversicherung nutzen

Tipps für Vermieter: Rechtssichere Abrechnung erstellen

  • Abrechnungssoftware nutzen (z. B. Vermietet.de, Hausverwaltung.de)
  • Belege vollständig sammeln und mindestens 3 Jahre aufbewahren
  • Verteilerschlüssel im Mietvertrag klar definieren
  • Jährlich prüfen, ob Abschlag noch zur tatsächlichen Belastung passt
  • Bei Unklarheiten: Hausverwaltung oder Rechtsanwalt zu Rate ziehen
Tags:
Betriebskostenabrechnung Nebenkosten Mieterrechte Vermietung

Häufige Fragen