Mietkaution: Anlage, Rückgabe und Mieterrechte

Mietkaution: Anlage, Rückgabe und Mieterrechte

04. Feb. 2023 · 2 Min Lesezeit · Vermieten

Was ist die Mietkaution?

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Die Mietkaution (Mietsicherheit) schützt den Vermieter vor Schäden, Mietschulden und ausstehenden Nebenkosten. Sie darf maximal 3 Monatskaltmieten betragen (§ 551 BGB).

Formen der Kaution

Praxis-Tipps
  • Schriftlicher Mietvertrag schützt beide Seiten: Verwenden Sie immer einen aktuellen Mietvertragsvordruck (z. B. des Deutschen Mieterbunds oder Haus & Grund) – mündliche Vereinbarungen sind schwer durchsetzbar.
  • Kaltmiete korrekt ansetzen: Orientieren Sie sich am lokalen Mietspiegel. Liegt Ihre Miete mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, riskieren Sie rechtliche Konsequenzen nach dem Mietrecht.
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1. Barkaution

Die häufigste Form: Mieter zahlt Geld an Vermieter. Dieser muss es:

  • Getrennt vom eigenen Vermögen anlegen (Insolvenzsicherheit!)
  • Auf einem Treuhandkonto oder Sparkonto
  • Zu handelsüblichen Zinsen anlegen
  • Zinsen gehören dem Mieter!

2. Kautionsbürgschaft

Mieter zahlt Prämie an eine Versicherung, diese bürgt für die Kaution. Vorteile:

  • Mieter muss keine Liquidität aufwenden
  • Vermieter hat trotzdem Sicherheit
  • Jahresprämie ca. 4–5 % der Kautionssumme

3. Verpfändetes Sparbuch

Mieter verpfändet ein eigenes Sparkonto. Vermieter bekommt Pfandrecht — kann aber nicht einfach darauf zugreifen.

4. Elternbürgschaft

Eltern oder Dritte bürgen für den Mieter. Rechtlich wirksam, aber Bonität des Bürgen wichtig.

Kaution in Raten zahlen

Mieter haben das Recht, die Kaution in 3 gleichen Monatsraten zu zahlen — erste Rate bei Einzug (§ 551 Abs. 2 BGB). Manche Vermieter akzeptieren trotzdem Einmalzahlung per Vereinbarung.

Wann muss die Kaution zurückgegeben werden?

Der Vermieter hat keine gesetzliche Frist, aber:

  • Nach BGH-Rechtsprechung: Maximal 3–6 Monate nach Mietende
  • Begründung nötig für Einbehalt
  • Einbehalt nur für konkrete Forderungen (Schäden, ausstehende Miete, Nebenkostenabrechnung)

Kaution einbehalten: Was ist erlaubt?

Erlaubter EinbehaltNicht erlaubt
Reparatur von Mieterschäden (über normaler Abnutzung)Normale Abnutzung (Kratzer im Parkett)
Ausstehende MietzahlungenSchäden die schon bei Einzug vorhanden waren
Noch nicht abgerechnete BetriebskostenZu hohe Schätzung zukünftiger Kosten
Nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen (wenn wirksam vereinbart)Schönheitsreparaturen ohne wirksame Klausel

Übergabeprotokoll: Grundlage für Kautionsstreit

Ohne Übergabeprotokoll ist bei Streit schwer zu beweisen, was Vorschaden war. Daher:

  • Einzugsprotokoll mit Fotos erstellen
  • Auszugsprotokoll mit Fotos und Zeugen erstellen
  • Beide Parteien unterschreiben
  • bewertung dokumente gestapelt schreibtisch laptop daneben

Was tun, wenn der Vermieter nicht zurückzahlt?

  1. Schriftliche Aufforderung mit Frist (2–3 Wochen)
  2. Mahnung per Einschreiben
  3. Anwalt einschalten oder Mieterbund kontaktieren
  4. Mahnverfahren oder Klage beim Amtsgericht

Mietkaution: Rechte und Pflichten auf einen Blick

ThemaGesetzliche Regelung
Maximale Höhe3 Nettokaltmieten (§ 551 BGB)
Zahlung in RatenMieter kann in 3 Monatsraten zahlen (§ 551 Abs. 2 BGB)
Anlage durch VermieterGetrennt vom Vermögen, auf Sperrkonto (§ 551 Abs. 3 BGB)
VerzinsungMindestens banküblicher Zinssatz — Erträge stehen dem Mieter zu
RückgabefristGesetzlich nicht geregelt; Rechtsprechung: 3–6 Monate nach Auszug
EinbehaltungsrechtNur für konkrete Schäden, Mietschulden oder ausstehende NK-Abrechnung

Was darf der Vermieter von der Kaution abziehen?

  • Echte Schäden: Schäden über normale Abnutzung hinaus (Kratzer im Parkett, Mieterschäden). Schönheitsreparaturen sind komplex — unwirksame Klauseln im Mietvertrag dürfen nicht als Argument dienen.
  • Ausstehende Mieten: Mietrückstände, die zum Auszug noch offen sind.
  • Nebenkostenabrechnung: Nachzahlungen aus der letzten NK-Abrechnung. Bis diese abgerechnet ist, darf der Vermieter einen angemessenen Teil einbehalten.
  • Nicht erlaubt: Normale Abnutzung, Schäden die durch den Vermieter verursacht wurden, Reparaturen die ohnehin fällig wären (z.B. 20 Jahre alte Tapete).

Tipp: Fertigen Sie beim Einzug und Auszug ein detailliertes Übergabeprotokoll mit Fotos an — das ist der beste Schutz gegen ungerechtfertigte Abzüge. Mehr dazu: Wohnungsübergabe beim Auszug.

Tags:
Mietkaution Treuhandkonto Kautionsrückgabe Mietrecht
ImmobilienRechner24 Redaktion
ImmobilienRechner24 Redaktion Geprüft
Veröffentlicht: 04. Feb. 2023

Dieser Artikel wurde von der ImmobilienRechner24-Redaktion verfasst und auf fachliche Richtigkeit geprüft. Alle Rechner und Formeln basieren auf aktuellen gesetzlichen Grundlagen (Stand 2026).

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