Wohnungsübergabe beim Auszug: Worauf Mieter und Vermieter achten müssen

Wohnungsübergabe beim Auszug: Worauf Mieter und Vermieter achten müssen

14. Mär. 2025 · 1 Min Lesezeit

Warum die Wohnungsübergabe so wichtig ist

Die Übergabe ist der entscheidende Moment für die Kautionsrückgabe. Wer hier kein ordentliches Protokoll erstellt, riskiert als Mieter Streit um die Kaution — und als Vermieter beweistechnische Probleme bei echten Schäden.

Das Übergabeprotokoll: Pflicht für beide Seiten

Das Protokoll muss festhalten:

  • Datum der Übergabe
  • Anwesende Personen (mit Unterschriften)
  • Zählerstände: Strom, Gas, Wasser (mit Fotos)
  • Übergabe aller Schlüssel (Anzahl dokumentieren)
  • Zustand aller Räume (mit Fotos!)
  • Vorhandene Mängel und Schäden
  • Offene Punkte und wer welche Pflicht hat

Was Mieter vor der Übergabe erledigen müssen

  • Wohnung vollständig leer räumen und besenrein übergeben
  • Schönheitsreparaturen (wenn wirksam im Mietvertrag vereinbart)
  • Einbohrlöcher zuspachteln (soweit vereinbart)
  • Alle Schlüssel zurückgeben (inkl. Nachgemachte!)
  • Eigene Einbauten zurückbauen
  • Dübel entfernen und Wände ausbessern

Was Vermieter nicht verlangen dürfen

  • Farbe der Wände festlegen (grundsätzlich freie Wandgestaltung erlaubt)
  • Profibohrungen in Parkett als generellen Schaden — Normalabnutzung!
  • Reinigung durch bestimmte Firma vorschreiben
  • Übertünchen von vertragsgemäß gestrichenen Wänden

Normaler Verschleiß vs. Mieterschaden

Normal — kein SchadensersatzMieterschaden — Schadenersatz möglich
Kleine Kratzer im ParkettTiefe Risse oder Brandflecken im Parkett
Leichte Verfärbung von TapeteGroßflächige Schimmelflecken (durch Mieter verursacht)
Abgenutzte KüchenarmaturAbgerissene Küchenarmatur durch Gewalt
Normale Gebrauchsspuren an BödenBrandlöcher im Teppich
Farbe verblasst über 10 JahreBewusste Sachbeschädigung

Streit um die Kaution: Was tun?

Als Mieter:

  1. Frist setzen: schriftliche Aufforderung zur Rückgabe mit 14-Tage-Frist
  2. Einspruch per Einschreiben bei unberechtigtem Einbehalt
  3. Mieterbund oder Anwalt einschalten
  4. Mahnverfahren beim Amtsgericht (einfach und günstig)

Als Vermieter:

  1. Schäden sofort dokumentieren (Fotos, Kostenvoranschläge)
  2. Einbehalt begründen — ohne Begründung ist er unwirksam
  3. Kaution unter Vorbehalt zurückgeben, wenn Schäden noch ungeklärt
Tags:
Wohnungsübergabe Auszug Mietkaution Übergabeprotokoll

Häufige Fragen