Wohnungsübergabe beim Auszug: Worauf Mieter und Vermieter achten müssen
Warum die Wohnungsübergabe so wichtig ist
Die Übergabe ist der entscheidende Moment für die Kautionsrückgabe. Wer hier kein ordentliches Protokoll erstellt, riskiert als Mieter Streit um die Kaution — und als Vermieter beweistechnische Probleme bei echten Schäden.
Das Übergabeprotokoll: Pflicht für beide Seiten
Das Protokoll muss festhalten:
- Datum der Übergabe
- Anwesende Personen (mit Unterschriften)
- Zählerstände: Strom, Gas, Wasser (mit Fotos)
- Übergabe aller Schlüssel (Anzahl dokumentieren)
- Zustand aller Räume (mit Fotos!)
- Vorhandene Mängel und Schäden
- Offene Punkte und wer welche Pflicht hat
Was Mieter vor der Übergabe erledigen müssen
- Wohnung vollständig leer räumen und besenrein übergeben
- Schönheitsreparaturen (wenn wirksam im Mietvertrag vereinbart)
- Einbohrlöcher zuspachteln (soweit vereinbart)
- Alle Schlüssel zurückgeben (inkl. Nachgemachte!)
- Eigene Einbauten zurückbauen
- Dübel entfernen und Wände ausbessern
Was Vermieter nicht verlangen dürfen
- Farbe der Wände festlegen (grundsätzlich freie Wandgestaltung erlaubt)
- Profibohrungen in Parkett als generellen Schaden — Normalabnutzung!
- Reinigung durch bestimmte Firma vorschreiben
- Übertünchen von vertragsgemäß gestrichenen Wänden
Normaler Verschleiß vs. Mieterschaden
| Normal — kein Schadensersatz | Mieterschaden — Schadenersatz möglich |
|---|---|
| Kleine Kratzer im Parkett | Tiefe Risse oder Brandflecken im Parkett |
| Leichte Verfärbung von Tapete | Großflächige Schimmelflecken (durch Mieter verursacht) |
| Abgenutzte Küchenarmatur | Abgerissene Küchenarmatur durch Gewalt |
| Normale Gebrauchsspuren an Böden | Brandlöcher im Teppich |
| Farbe verblasst über 10 Jahre | Bewusste Sachbeschädigung |
Streit um die Kaution: Was tun?
Als Mieter:
- Frist setzen: schriftliche Aufforderung zur Rückgabe mit 14-Tage-Frist
- Einspruch per Einschreiben bei unberechtigtem Einbehalt
- Mieterbund oder Anwalt einschalten
- Mahnverfahren beim Amtsgericht (einfach und günstig)
Als Vermieter:
- Schäden sofort dokumentieren (Fotos, Kostenvoranschläge)
- Einbehalt begründen — ohne Begründung ist er unwirksam
- Kaution unter Vorbehalt zurückgeben, wenn Schäden noch ungeklärt
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Wohnungsübergabe
Auszug
Mietkaution
Übergabeprotokoll
Häufige Fragen
Nur wenn eine wirksame Klausel im Mietvertrag das vorsieht. Viele Klauseln sind unwirksam (starre Fristen etc.).
Protokoll allein erstellen, Fotos machen, schriftlich dokumentieren. Schlüssel per Einschreiben zurücksenden.