Steuern bei Vermietung und Verpachtung

Steuern bei Vermietung und Verpachtung

15. Jul. 2026 · 2 Min Lesezeit · Steuern

Wie werden Mieteinnahmen besteuert?

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Mieteinnahmen sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach §21 EStG. Sie werden zum persönlichen Einkommensteuersatz besteuert – bei einem Grenzsteuersatz von 42 % bedeutet jeder Euro Mieteinnahme 42 Cent Steuer. Aber: Zahlreiche Kosten sind abzugsfähig und können die Steuerlast deutlich senken.

Was muss ich als Einnahmen angeben?

Praxis-Tipps
  • Werbungskosten vollständig absetzen: Zinsen, Verwaltungskosten, Reparaturen, Fahrtkosten zur Immobilie und anteilige Steuerberatungskosten sind als Werbungskosten absetzbar.
  • Steuerliche Verluste nutzen: Anfangsverluste durch hohe Finanzierungskosten können mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden – wichtig für die Steuerplanung in den ersten Jahren.
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  • Nettokaltmiete (ohne Betriebskostenvorauszahlungen)
  • Überschüsse aus Betriebskostenabrechnungen
  • Mietnebenleistungen (Garage, Stellplatz)
  • Einnahmen aus Kurzzeitvermietung (Airbnb, Ferienwohnung)
  • Abstandszahlungen durch Mieter

Abzugsfähige Werbungskosten für Vermieter

KostenartAbzugsfähig?Anmerkung
Zinsen für ImmobilienkreditJa, 100 %Nur Zinsen, nicht Tilgung
Abschreibung (AfA 2 % p. a.)JaAuf Gebäudewert, nicht Grundstück
Reparaturen und InstandhaltungJaErhaltungsaufwand sofort; Herstellungsaufwand über AfA
HausverwaltungskostenJa, 100 %Verwaltergebühren, WEG-Verwaltung
GrundsteuerJaAuch wenn auf Mieter umgelegt
VersicherungenJaGebäude-, Haftpflicht-, Rechtsschutz
Maklergebühren (Neuvermietung)JaInsertionskosten, Exposé
Fahrtkosten zur ImmobilieJa0,30 €/km oder Bahn
KontoführungsgebührenJaAnteilig für Mietkonto
SteuerberaterkostenJaAnteil Vermietungseinkünfte

Erhaltungsaufwand vs. Herstellungsaufwand

Diese Unterscheidung ist steuerlich kritisch:

Details zur Abschreibung finden Sie in unserem Ratgeber AfA-Rechner für Immobilien.

Verlustverrechnung: Wenn Kosten die Einnahmen übersteigen

Übersteigen die Kosten (Zinsen + AfA + Ausgaben) die Mieteinnahmen, entsteht ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung. Dieser Verlust kann mit anderen Einkünften (Gehalt, Selbstständigkeit) verrechnet werden → Steuererstattung möglich.

Anlage V: Was gehört wohin?

In der Steuererklärung müssen Vermieter die Anlage V ausfüllen. Pro Immobilie eine Anlage. Einnahmen in Zeile 7–13, Werbungskosten in Zeile 33–82. Viele Steuerberater empfehlen, alle Belege jahresweise zu sortieren und als Sammlung vorzulegen.

Anlage V 2025: Alle Werbungskosten die das Finanzamt akzeptiert — und welche es ablehnt

Die Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) ist das Herzstück der Vermieter-Steuererklärung. Das Finanzamt prüft diese Anlage besonders intensiv. Wer die Grenzen kennt, spart tausende Euro — und riskiert keinen Einspruch.

KostenartAbsetzbar?AnmerkungTypischer Betrag/Jahr
DarlehenszinsenJa, vollNur Zinsanteil, nicht Tilgung5.000–15.000 €
AfA GebäudeJa, 2–3 %Nur Gebäudewert, kein Grundstück4.000–12.000 €
Reparaturen/InstandhaltungJa, vollErhaltungsaufwand, nicht aktivierbar1.000–5.000 €
HausverwaltungJa, vollQuittungen/Rechnungen aufbewahren600–2.400 €
GrundsteuerJa, vollAuch wenn auf Mieter umgelegt300–900 €
GebäudeversicherungJa, vollAnteilig bei Mischnutzung200–600 €
SteuerberatungskostenJa (anteilig)Anteil der Beratung für Anlage V200–600 €
Fahrten zur ImmobilieJa (0,30 €/km)Besichtigungen, Handwerker-Koordination100–500 €
KontoführungNeinPrivate Kontoführung nicht absetzbar
TilgungsanteilNeinNur Zinsen, nie Tilgung
LeerstandskostenJaWenn Vermietungsabsicht nachgewiesenVariabel
Modernisierung > 15 % in 3 J.Nein (aktivieren)Anschaffungsnahe Herstellungskosten (§6 EStG)Aktivieren!

Anschaffungsnahe Herstellungskosten — die häufigste Steuerfalle

Wer in den ersten 3 Jahren nach Kauf mehr als 15 % des Gebäudekaufpreises für Renovierungen ausgibt, verliert das Sofort-Abzugsrecht. Alle Kosten müssen dann aktiviert und über die AfA abgeschrieben werden. Bei 400.000 € Kaufpreis (davon 300.000 € Gebäude) ist die Grenze: 45.000 € in 3 Jahren. Wer z.B. für 50.000 € renoviert: alle 50.000 € müssen aktiviert werden, kein einziger Euro sofort absetzbar.

Tags:
Vermietung Steuer Werbungskosten Anlage V
ImmobilienRechner24 Redaktion
ImmobilienRechner24 Redaktion Geprüft
Veröffentlicht: 15. Jul. 2026

Dieser Artikel wurde von der ImmobilienRechner24-Redaktion verfasst und auf fachliche Richtigkeit geprüft. Alle Rechner und Formeln basieren auf aktuellen gesetzlichen Grundlagen (Stand 2026).

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