Steuern bei Vermietung und Verpachtung: Alles was Vermieter wissen müssen

Steuern bei Vermietung und Verpachtung: Alles was Vermieter wissen müssen

15. Jul. 2026 · 1 Min Lesezeit

Wie werden Mieteinnahmen besteuert?

Mieteinnahmen sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach §21 EStG. Sie werden zum persönlichen Einkommensteuersatz besteuert – bei einem Grenzsteuersatz von 42 % bedeutet jeder Euro Mieteinnahme 42 Cent Steuer. Aber: Zahlreiche Kosten sind abzugsfähig und können die Steuerlast deutlich senken.

Was muss ich als Einnahmen angeben?

  • Nettokaltmiete (ohne Betriebskostenvorauszahlungen)
  • Überschüsse aus Betriebskostenabrechnungen
  • Mietnebenleistungen (Garage, Stellplatz)
  • Einnahmen aus Kurzzeitvermietung (Airbnb, Ferienwohnung)
  • Abstandszahlungen durch Mieter

Abzugsfähige Werbungskosten für Vermieter

KostenartAbzugsfähig?Anmerkung
Zinsen für ImmobilienkreditJa, 100 %Nur Zinsen, nicht Tilgung
Abschreibung (AfA 2 % p. a.)JaAuf Gebäudewert, nicht Grundstück
Reparaturen und InstandhaltungJaErhaltungsaufwand sofort; Herstellungsaufwand über AfA
HausverwaltungskostenJa, 100 %Verwaltergebühren, WEG-Verwaltung
GrundsteuerJaAuch wenn auf Mieter umgelegt
VersicherungenJaGebäude-, Haftpflicht-, Rechtsschutz
Maklergebühren (Neuvermietung)JaInsertionskosten, Exposé
Fahrtkosten zur ImmobilieJa0,30 €/km oder Bahn
KontoführungsgebührenJaAnteilig für Mietkonto
SteuerberaterkostenJaAnteil Vermietungseinkünfte

Erhaltungsaufwand vs. Herstellungsaufwand

Diese Unterscheidung ist steuerlich kritisch:

Details zur Abschreibung finden Sie in unserem Ratgeber AfA-Rechner für Immobilien.

Verlustverrechnung: Wenn Kosten die Einnahmen übersteigen

Übersteigen die Kosten (Zinsen + AfA + Ausgaben) die Mieteinnahmen, entsteht ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung. Dieser Verlust kann mit anderen Einkünften (Gehalt, Selbstständigkeit) verrechnet werden → Steuererstattung möglich.

Anlage V: Was gehört wohin?

In der Steuererklärung müssen Vermieter die Anlage V ausfüllen. Pro Immobilie eine Anlage. Einnahmen in Zeile 7–13, Werbungskosten in Zeile 33–82. Viele Steuerberater empfehlen, alle Belege jahresweise zu sortieren und als Sammlung vorzulegen.

Tags:
Vermietung Steuer Werbungskosten Anlage V

Häufige Fragen