Steuererklärung als Vermieter: Anlage V komplett ausfüllen

Steuererklärung als Vermieter: Anlage V komplett ausfüllen

21. Jul. 2023 · 2 Min Lesezeit · Steuern

Was ist die Anlage V?

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Die Anlage V (Vermietung und Verpachtung) muss jeder ausfüllen, der eine Immobilie vermietet. Du trägst dort alle Mieteinnahmen und abzugsfähigen Kosten ein. Das Ergebnis fließt in deine Einkommensteuer ein.

Einnahmen (Zeilen 7–14)

Praxis-Tipps
  • Steuerliche Verluste nutzen: Anfangsverluste durch hohe Finanzierungskosten können mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden – wichtig für die Steuerplanung in den ersten Jahren.
  • 10-Jahres-Frist beachten: Vermietete Immobilien sind nach 10 Jahren Haltedauer steuerfrei veräußerbar (§ 23 EStG). Bei selbstgenutzten Objekten gilt die Freigrenze ohne Wartezeit.
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Zu versteuernde Einnahmen aus Vermietung:

  • Kaltmiete: Alle empfangenen Mieteinnahmen des Jahres
  • Nebenkosten-Vorauszahlungen: Auch Betriebskostenvorauszahlungen werden als Einnahme gewertet
  • Zuschüsse, Abfindungen: z.B. Abstandszahlungen

Nicht zu versteuern: Erstattungen von Nebenkosten, Kautionen

Werbungskosten (Zeilen 33–88)

Abzugsfähige Kosten mindern deinen Gewinn:

KostenartZeileBemerkung
AfA (Gebäudeabschreibung)33–362 % p.a. vom Gebäudewert
Darlehenszinsen37Nur Zinsanteil, nicht Tilgung!
Verwaltungskosten50Hausverwaltung, Buchhaltung
Instandhaltungskosten51Reparaturen bis 4.000 € sofort abziehbar
Versicherungen56Haus, Haftpflicht, Rechtschutz
Grundsteuer57Volle Absetzbarkeit
Fahrtkosten620,30 €/km zur Immobilie
Werbung / Inserate67Für Mietersuche

Unterschied: Sofortabzug vs. Abschreibung

  • Erhaltungsaufwand: Reparaturen, die den Zustand erhalten → sofort abziehbar
  • Herstellungsaufwand: Maßnahmen, die die Immobilie verbessern → müssen über Nutzungsdauer abgeschrieben werden

Grenze: Maßnahmen über 4.000 € netto müssen in der Regel abgeschrieben werden (außer: sofortabzugsfähiger Erhaltungsaufwand per Antrag).

Typische Fehler in der Anlage V

  • Tilgungsanteil des Darlehens eingetragen (nur Zinsen sind absetzbar!)
  • Grundstücksanteil in der AfA-Berechnung nicht abgezogen
  • Private Fahrtkosten statt Fahrten zur Immobilie eingetragen
  • Kaution als Einnahme verbucht
  • Nebenkostenguthaben aus Vorjahren vergessen

Steuererstattung bei Anfangsjahren

In den ersten Jahren nach dem Kauf entstehen häufig Werbungskostenüberschüsse (= steuerliche Verluste), weil:

  • Kaufnebenkosten (Notar, Makler) abgesetzt werden
  • Renovierungskosten anfallen
  • Zinsen noch hoch sind
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Diese Verluste werden mit anderem Einkommen verrechnet → Steuererstattung! Das ist einer der großen Vorteile der Kapitalanlageimmobilie.

Anlage V ausfüllen 2025: Schritt für Schritt mit echten Zahlen

Die Anlage V ist keine Wissenschaft — aber viele Vermieter füllen sie falsch aus und verschenken dabei 2.000–5.000 € jährlich. Hier der vollständige Durchgang.

Anlage V: Struktur und wichtigste Zeilen

Zeile (Anlage V)Was einzutragen istFehlerquelle
4Kaltmiete (ohne NK)Betriebskosten-Vorauszahlungen nicht vergessen
5–6Umlagen/BetriebskostenNur Vorauszahlungen, nicht Jahresabrechnung
7Einnahmen gesamt= Zeile 4 + Zeile 5
21Absetzung für Abnutzung (AfA)Nur Gebäudeanteil, richtiger AfA-Satz prüfen!
43–45SchuldzinsenNur Zinsanteil aus Kontoauszug/Jahresbescheinigung
46–52Sonstige WerbungskostenHausverwaltung, Reparaturen, Versicherungen, Grundsteuer
57Verlust aus VuVNegative Einkünfte → Verrechnung mit anderen Einkunftsarten

Der häufigste Fehler: AfA falsch berechnen

Vermieter nehmen oft den Gesamtkaufpreis als AfA-Basis — das ist falsch. Der Grundstückswert ist nie absetzbar. Richtige Vorgehensweise:

  1. Kaufpreis aus Notarvertrag (z.B. 350.000 €)
  2. Grundstücksanteil ermitteln: Bodenrichtwert × Grundstücksfläche (z.B. 80.000 €)
  3. Gebäudewert: 350.000 - 80.000 = 270.000 €
  4. AfA-Satz: 2 % (Baujahr 1975) → 5.400 € absetzbar/Jahr
  5. Ohne diese Berechnung: 2 % × 350.000 = 7.000 € → 1.600 € zu viel abgesetzt

Vermieter-Steuern im Überblick – alle relevanten Posten

SteuerartBasisSatz / RegelungBesonderheit
Einkommensteuer auf MieteinnahmenNettomieteinnahmen – WerbungskostenPersönlicher Steuersatz (14–45 %)Verluste mit anderem Einkommen verrechenbar
Abschreibung (AfA)Gebäudeanteil des Kaufpreises2 % p.a. (Altbau bis 1924: 2,5 %) / Sonderabschreibung § 7bNur auf Gebäude, nicht Grundstück
SpekulationssteuerVeräußerungsgewinnPersönlicher ESt-Satz, bei Vermietung: 10 JahreEigengenutzte Immobilien: steuerfrei
GrundsteuerEinheitswert / neue GrundsteuerwerteMesszahl × Hebesatz (variiert stark)Ab 2025: neue Berechnung nach GrStRefG
UmsatzsteuerNur bei Option nach § 9 UStG19 %Ermöglicht Vorsteuerabzug bei Gewerbeimmobilien

Die wichtigsten abzugsfähigen Werbungskosten

Vermieter können folgende Kosten als Werbungskosten absetzen (§ 21 EStG):

  • Zinsen aus der Finanzierung (vollständig abzugsfähig)
  • Instandhaltung und Reparaturen (sofort abzugsfähig bis 255 € netto je Maßnahme)
  • Hausverwaltungskosten (vollständig)
  • Fahrtkosten zur Immobilie (0,30 €/km)
  • Maklergebühren für Neuvermietung (vollständig)
  • Steuerberatungskosten für vermietungsbezogene Beratung
  • Versicherungsbeiträge (Gebäudeversicherung, Mietausfallversicherung)

Grundlage: § 21 EStG – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Steuerliche Optimierung (AfA-Gutachten, Modernisierungsstrategie) am besten mit einem auf Immobilien spezialisierten Steuerberater abstimmen.

Tags:
Anlage V Steuererklärung Vermieter Werbungskosten Steuern
ImmobilienRechner24 Redaktion
ImmobilienRechner24 Redaktion Geprüft
Veröffentlicht: 21. Jul. 2023

Dieser Artikel wurde von der ImmobilienRechner24-Redaktion verfasst und auf fachliche Richtigkeit geprüft. Alle Rechner und Formeln basieren auf aktuellen gesetzlichen Grundlagen (Stand 2026).

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