Grundsteuer-Reform 2025: So wird berechnet
Warum wurde die Grundsteuer reformiert?

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die bisherige Einheitswert-Berechnung aus den Jahren 1964 (West) und 1935 (Ost) für verfassungswidrig. Die völlig veralteten Werte führten zu massiver Ungleichbehandlung. Bis Ende 2024 mussten alle Bundesländer neue Berechnungsgrundlagen einführen.
Das neue Bundesmodell (gilt in 11 Bundesländern)
- Werbungskosten vollständig absetzen: Zinsen, Verwaltungskosten, Reparaturen, Fahrtkosten zur Immobilie und anteilige Steuerberatungskosten sind als Werbungskosten absetzbar.
- Steuerliche Verluste nutzen: Anfangsverluste durch hohe Finanzierungskosten können mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden – wichtig für die Steuerplanung in den ersten Jahren.

In den meisten Bundesländern gilt das Bundesmodell, das auf dem Bodenrichtwert und dem statistischen Ertragswert (Miete) basiert:
| Faktor | Wert / Quelle |
|---|---|
| Bodenrichtwert | Örtliches Gutachterausschuss-Verzeichnis |
| Grundstücksgröße | Aus Grundbuch/Katasteramt |
| Nettokaltmiete (statistisch) | Anlage 39-41 BewG (nach Lage und Baujahr) |
| Bewirtschaftungskosten | 30 % Pauschalabzug |
| Kapitalisierungsfaktor | 25-fach (einheitlich) |
| Grundsteuermesszahl | 0,34 ‰ (Wohngebäude) |
| Hebesatz | Individuell je Gemeinde (oft 400–600 %) |
Länder mit abweichendem Modell
| Bundesland | Modell | Besonderheit |
|---|---|---|
| Bayern | Flächenmodell | Nur Fläche, kein Wert |
| Baden-Württemberg | Bodenwertmodell | Nur Bodenrichtwert × Fläche |
| Hamburg | Wohnlagenmodell | Lagetyp statt exakter Miete |
| Hessen | Flächen-Faktor-Modell | Fläche + Lage-Korrekturfaktor |
| Niedersachsen | Flächen-Lage-Modell | Wie Hessen |
| Saarland | Flächen-Faktor-Modell | – |
| Sachsen | Modifiziertes Bundesmodell | Niedrigere Messzahlen |
Was ändert sich für Sie konkret?
Aufkommensneutralität war das erklärte Ziel: Bundesweit sollte die Gesamtgrundsteuer gleich bleiben. In der Praxis gibt es aber erhebliche Verschiebungen:
- Gewinner: Eigentümer in strukturschwachen Regionen mit sinkenden Bodenrichtwerten
- Verlierer: Eigentümer in stark gestiegenen Lagen (München, Frankfurt, Berlin)
- Umlagepflicht: Vermieter dürfen die Grundsteuer weiterhin auf Mieter umlegen
Grundsteuer anfechten: Wann lohnt sich ein Einspruch?
- Falscher Bodenrichtwert zugeordnet (prüfen auf BORIS-Portalen)
- Falsche Wohnfläche oder Grundstücksgröße
- Falsche Gebäudeart (z. B. als Büro statt Wohngebäude eingestuft)
- Einspruchsfrist: 1 Monat nach Bescheidzustellung

Grundsteuer Neuberechnung 2025: So rechnen Sie Ihren Bescheid nach — und wann Einspruch lohnt
Seit Januar 2025 zahlen alle Immobilieneigentümer die neue Grundsteuer. In manchen Bundesländern stiegen die Bescheide um 40–80 %, in anderen sanken sie. Das Verfassungsgericht erzwang die Reform — die Umsetzung ist bundeslandspezifisch chaotisch.
Die Formel je nach Bundesland-Modell
Bundesmodell (11 Bundesländer): Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz
Flächenmodell (Bayern, Baden-Württemberg): Fläche × Äquivalenzzahl × Hebesatz (keine Wertkomponente)
Spezialmodelle: Hamburg (Wohnlage), Niedersachsen (modifiziert), Hessen (modifiziert)
| Schritt | Was es ist | Wo es steht | Wer es festsetzt |
|---|---|---|---|
| Grundsteuerwert | Ermittelter Wert des Grundstücks | Grundsteuerwert-Bescheid des FA | Finanzamt |
| Steuermesszahl | Promille-Satz | Gesetzlich fix (0,031 % Wohngebäude) | Bundesgesetz |
| Steuermessbetrag | Wert × Messzahl | Grundsteuermessbescheid des FA | Finanzamt |
| Hebesatz | Gemeinde-Multiplikator | Hebesatz-Satzung der Gemeinde | Gemeinde/Stadt |
| Jahresgrundsteuer | Messbetrag × Hebesatz | Grundsteuerbescheid der Gemeinde | Gemeinde/Stadt |
Typische Fehler in Grundsteuerwert-Bescheiden
- Falsche Wohnfläche: FA übernimmt alte Katasterdaten — tatsächliche Fläche kleiner
- Falsches Baujahr: Stichtag-Unterschied kann Wert um 5–15 % verschieben
- Falsche Nutzungsart: Teilvermietetes EFH falsch eingestuft
- Bodenwert: Bodenrichtwert-Übernahme aus falscher Bodenrichtwert-Zone
Einspruch gegen den Grundsteuerwert-Bescheid ist binnen 1 Monat nach Bekanntgabe möglich. Einfach Fehler benennen und Einspruch schriftlich einlegen — kein Gutachten nötig. Das FA muss dann beweisen dass der Bescheid korrekt ist.
Grundsteuer nach Reform: Bundesmodell vs. Ländermodelle
| Bundesland | Modell | Basis | Abweichung vom Bundesmodell |
|---|---|---|---|
| Bayern | Flächenmodell | Fläche × Nutzungsart | Kein Bodenwert berücksichtigt |
| Baden-Württemberg | Bodenwertmodell (modifiziert) | Nur Bodenwert × Fläche | Gebäudewert irrelevant |
| Hessen | Flächen-Faktor-Verfahren | Fläche × Faktor je Lage | Vereinfacht gegenüber Bundesmodell |
| Niedersachsen | Flächen-Lage-Modell | Fläche + Lagewert | Eigener Lagewert-Ansatz |
| Alle übrigen | Bundesmodell | Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz | — |
Wie wirkt sich die Reform auf die Steuerhöhe aus?
Das Ziel der Reform war aufkommensneutral – in der Praxis gibt es jedoch erhebliche Verschiebungen:
- Gewinner: Eigentümer in strukturschwachen Regionen mit niedrigen Bodenrichtwerten und großen Grundstücken (oft geringere Grundsteuer).
- Verlierer: Eigentümer in Ballungsräumen mit stark gestiegenen Bodenrichtwerten (München, Berlin, Frankfurt) – teils +50 bis +200 % höhere Messzahl.
- Hebesatz-Anpassung: Kommunen müssen Hebesätze senken um aufkommensneutral zu bleiben. Viele haben dies (noch) nicht vollständig getan.
Ihren aktuellen Grundsteuerbescheid können Sie bei Ihrer Gemeinde/Stadt anfechten falls die Berechnung fehlerhaft ist (Einspruch binnen 1 Monat). Details beim Bundesfinanzministerium.
Häufige Fragen
Die neuen Grundsteuerbescheide gelten erstmals ab dem 1. Januar 2025. Übergangsweise galten 2022–2024 die alten Einheitswerte.
Das hängt von Lage und Hebesatz ab. In Großstädten mit stark gestiegenen Bodenrichtwerten kann die Grundsteuer steigen, selbst wenn Gemeinden den Hebesatz gesenkt haben. In ländlichen Regionen oft sinkend.
Ja. Die Grundsteuer ist eine umlagefähige Betriebskosten nach BetrKV. Steigt die Grundsteuer, steigen die Nebenkosten für Mieter.
Ja, Verluste aus Vermietung und Verpachtung werden mit anderen Einkunftsarten verrechnet (Verlustausgleich). Das ist besonders in den ersten Jahren mit hohen Finanzierungskosten steuerlich vorteilhaft.
Ab 2025 gilt bundesweit die neue Grundsteuerberechnung basierend auf aktuellen Bodenrichtwerten statt veralteten Einheitswerten von 1964 (West) bzw. 1935 (Ost). Sieben Bundesländer nutzen eigene Modelle (Bayern: Flächenmodell, BW: Bodenwertmodell). In Ballungsräumen steigt die Steuer oft deutlich, in strukturschwachen Regionen sinkt sie teils.
Ja – gegen fehlerhafte Feststellungsbescheide können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch beim zuständigen Finanzamt einlegen. Typische Einspruchsgründe: falsche Grundstücksfläche, falscher Bodenrichtwert oder falscher Gebäudetyp. Viele Einsprüche wurden 2022–2024 vorsorglich eingelegt.