Mietpreisbremse: Was sie bedeutet, wo sie gilt und was sie bringt
Was ist die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) schränkt Mieterhöhungen bei Neuvermietung in angespannten Wohnungsmärkten ein. Seit 2015 gilt: Die Miete darf bei Neuvermietung maximal 10 % über dem ortsüblichen Mietspiegel liegen.
Wo gilt die Mietpreisbremse?
Bundesländer können Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt per Verordnung ausweisen. Aktuell gilt sie in über 700 Gemeinden, u.a.:
- München, Berlin, Hamburg, Frankfurt, Köln
- Viele Universitätsstädte
- Teile von Bayern, NRW, Baden-Württemberg, Hessen
Ob deine Gemeinde betroffen ist: Beim Mieterverein oder dem Stadtamt erfragen.
Berechnung: Was darf die Miete kosten?
Formel: Ortsübliche Vergleichsmiete × 1,1 (= +10 %)
| Beispiel | Wert |
|---|---|
| Ortsübliche Vergleichsmiete | 12 €/m² |
| Max. Miete (Mietpreisbremse) | 13,20 €/m² |
| Bei 70 m² Wohnung | Max. 924 €/Monat |
Ausnahmen von der Mietpreisbremse
Nicht alle Wohnungen fallen unter die Bremse:
| Ausnahme | Voraussetzung |
|---|---|
| Neubauten | Erstmals nach 01.10.2014 bewohnt oder vermietet |
| Umfassend modernisiert | Kosten > 1/3 Neubau-Kosten in letzten 3 Jahren |
| Vormiete höher | Vormiete höher als zulässig → Vormiete bleibt bestehen |
Rügerecht des Mieters
Mieter müssen aktiv werden — die Bremse wirkt nicht automatisch:
- Qualifizierte Rüge schriftlich an Vermieter senden
- Vermieter muss Auskunft über Vormiete geben
- Vermieter muss Ausnahmetatbestand belegen
- Ohne Reaktion: Mieter kann auf Rückzahlung klagen
Rückwirkung: Zu viel gezahlte Miete kann ab Rügedatum zurückgefordert werden (nicht rückwirkend ab Mietbeginn, außer Auskunftspflichtverletzung).
Mietpreisbremse vs. Mietspiegel
Die Mietpreisbremse nutzt den qualifizierten Mietspiegel als Basis. Gibt es keinen, hilft ein Sachverständigengutachten oder Vergleichsmieten.
Was ändert sich 2025?
Die Mietpreisbremse gilt bis 2025 und muss dann verlängert werden. Politisch ist eine Verlängerung bis 2029 geplant, aber noch nicht beschlossen. Vermieter und Mieter sollten die gesetzliche Entwicklung beobachten.
Häufige Fragen
Grundsätzlich ja, aber Möbelzuschläge können den Mietpreis erhöhen. Das Thema ist rechtlich umstritten.
Keine Geldstrafe, aber der Mieter kann zu viel gezahlte Miete zurückfordern.