Mietspiegel: So nutzen Sie die Vergleichsmiete
Was ist der Mietspiegel?

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten in einer Gemeinde. Er zeigt, welche Miete für vergleichbare Wohnungen (Lage, Größe, Ausstattung, Baualter) marktüblich ist. Für Mieterhöhungen ist der Mietspiegel das zentrale Rechtsinstrument in Deutschland.
Qualifizierter vs. einfacher Mietspiegel
- Schriftlicher Mietvertrag schützt beide Seiten: Verwenden Sie immer einen aktuellen Mietvertragsvordruck (z. B. des Deutschen Mieterbunds oder Haus & Grund) – mündliche Vereinbarungen sind schwer durchsetzbar.
- Kaltmiete korrekt ansetzen: Orientieren Sie sich am lokalen Mietspiegel. Liegt Ihre Miete mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, riskieren Sie rechtliche Konsequenzen nach dem Mietrecht.

| Merkmal | Qualifizierter Mietspiegel | Einfacher Mietspiegel |
|---|---|---|
| Erstellung | Anerkannte wissenschaftliche Methodik | Formlos |
| Bindungswirkung | Gesetzliche Vermutungswirkung | Indiz, aber nicht bindend |
| Pflicht zur Erstellung | Gemeinden ab 50.000 EW (seit 2022) | Freiwillig |
| Rechtssicherheit | Sehr hoch | Niedrig |
So lesen Sie den Mietspiegel
- Wohnlage bestimmen: einfach, mittel, gut, sehr gut
- Wohnungsgröße-Klasse: z. B. 60–80 m²
- Baualter der Wohnung: z. B. 1970–1990
- Ausstattung: Normal, gehobene Ausstattung
- Im Tabellenfeld den Mittelwert ablesen (€/m²/Monat)
- Mit Spanne: Innerhalb des Mittelwerts ±10 % liegt die ortsübliche Miete
Mieterhöhung: Spielraum und Grenzen
Vermieter dürfen die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen – aber nur bis zur Kappungsgrenze:
- Max. 20 % in 3 Jahren (Grundregel)
- Max. 15 % in 3 Jahren in angespannten Märkten (Mietpreisbremsengebiete)
- Ankündigungsfrist: 3 Monate
- Zustimmungsfrist Mieter: 2 Monate nach Zugang

Mehr zum Mietvertrag und rechtssicheren Klauseln: Mietvertrag aufsetzen. Zu Vermieter- und Mieterrechten: Vermieter- und Mieterrechte.
Mietspiegel 2025: Was er ist, was er kostet und wann er gilt
Der Mietspiegel ist kein Preisdeckel — er ist ein Referenzrahmen. Aber er ist der Schlüssel zu allem: Mieterhöhungen, Mietpreisbremse, Eigenbedarfskündigung. Wer ihn nicht kennt, verliert Geld — als Vermieter und als Mieter.
| Stadt | Ø Kaltmiete/m² Bestand (Mietspiegel 2024/25) | Mietspiegel vorhanden | Typ |
|---|---|---|---|
| München | 19,50–22,80 € | Ja, 2023 | Qualifizierter Mietspiegel |
| Frankfurt | 14,10–17,90 € | Ja, 2024 | Qualifizierter Mietspiegel |
| Hamburg | 13,50–16,20 € | Ja, 2023 | Qualifizierter Mietspiegel |
| Berlin | 10,80–14,50 € | Ja, 2023 (neu) | Qualifizierter Mietspiegel |
| Köln | 13,20–16,80 € | Ja, 2024 | Qualifizierter Mietspiegel |
| Dortmund | 9,20–12,50 € | Ja, 2023 | Einfacher Mietspiegel |
| Leipzig | 8,50–11,80 € | Ja, 2024 | Qualifizierter Mietspiegel |
Wann der Vermieter den Mietspiegel braucht
- Mieterhöhung: Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich, Begründungspflicht
- Mietpreisbremse: Neue Vermietung max. 10 % über Mietspiegel (in Gebieten mit MiPB)
- Gericht: Bei Räumungsklagen, Mietminderungsstreitigkeiten
Mietspiegel richtig lesen: Wie die ortsübliche Vergleichsmiete berechnet wird
| Mietspiegeltyp | Rechtsstatus | Wer erstellt ihn? |
|---|---|---|
| Qualifizierter Mietspiegel | Bindend als Beweis | Stadt/Gemeinde mit Vermieter + Mieterverein |
| Einfacher Mietspiegel | Indiz, widerlegbar | Nur von einer Seite oder Stadt allein |
| Kein Mietspiegel | Gutachten nötig | Kleine Gemeinden < 50.000 Einw. |
So lesen Sie einen Mietspiegel
Mietspiegel-Tabellen zeigen Spannen (z. B. 10,50–13,80 €/m²) nach: Baujahr, Wohnfläche, Lage (einfach/mittel/gut), Ausstattung. Merkmalsmatrix: Merkmale die die Miete erhöhen (gute Küche, Balkon, Fahrstuhl) oder senken (kein Bad-Fenster, Erdgeschoss, Straßenlärm) werden je nach Mietspiegel mit Zuschlägen/Abschlägen berücksichtigt.
Praxis: Mietspiegel-Spanneneinordnung bestimmt den Mittelwert. Dann Zu-/Abschläge. Ergebnis = ortsübliche Vergleichsmiete. Erhöhung auf diesen Wert + 10 % (Mietpreisbremse) ist der gesetzliche Rahmen.
Mietspiegel – Arten und rechtliche Bedeutung
| Typ | Anforderungen | Rechtswirkung | Existiert in |
|---|---|---|---|
| Qualifizierter Mietspiegel | Wissenschaftliche Erhebung, alle 2 J. aktualisiert | Starke Vermutungswirkung vor Gericht | Berlin, München, Hamburg |
| Einfacher Mietspiegel | Von Gemeinde oder Interessenverbänden | Indiz, aber keine Vermutungswirkung | Viele mittlere Städte |
| Keine Mietspiegel | — | Vergleichswohnungen oder Gutachten nötig | Kleinere Gemeinden |
Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt?
- Mietspiegel lesen: Tabelle nach Wohnungsgröße, Baujahr, Lage und Ausstattung aufsuchen. Die Spanne zeigt Unter- und Obergrenze für die Wohnung.
- Zuschläge und Abzüge: Moderner Zustand, Balkon, Aufzug, Fußbodenheizung → Zuschlag. Fehlende Ausstattung → Abzug.
- Mietpreisbremse: Zulässige Neuvermietungsmiete = Vergleichsmiete + max. 10 % (§ 556d BGB).
- Mieterhöhung: Vermieter dürfen binnen 3 Jahren maximal 20 % erhöhen (Kappungsgrenze) und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gehen (§ 558 BGB).
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Häufige Fragen
Ohne Mietspiegel können Vermieter Mieterhöhungen auf drei Wegen begründen: qualifiziertes Sachverständigengutachten, mindestens 3 Vergleichswohnungen benennen oder Datenbank-Mietspiegel (z. B. von Verbänden). Das ist aufwändiger.
Bei Neuvermietung in Gebieten ohne Mietpreisbremse ja, grundsätzlich. Die Mietpreisbremse (wo aktiv) beschränkt neue Mieten auf max. 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Bei bestehenden Mietverhältnissen gilt die Kappungsgrenze.
In Gebieten mit Mietpreisbremse darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gelten für Neubauten (Bezug ab 2014) und nach umfangreicher Modernisierung.
Ordentliche Kündigungen sind nur bei berechtigtem Interesse möglich: Eigenbedarf, erhebliche Pflichtverletzung oder wirtschaftliche Verwertung. Mieter ohne Kündigung können praktisch dauerhaft bleiben.
Ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) wird nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt und alle 2 Jahre aktualisiert. Er hat starke Vermutungswirkung vor Gericht. Ein einfacher Mietspiegel genügt niedrigeren Anforderungen und ist nur ein Indiz. Wo kein Mietspiegel existiert, müssen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten herangezogen werden.
Der Vermieter darf die Miete maximal alle 12 Monate erhöhen (§ 558 Abs. 1 BGB). Innerhalb von 3 Jahren darf die Erhöhung nicht mehr als 20 % betragen (Kappungsgrenze, in angespannten Märkten 15 %). Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel) nicht übersteigen.