Eigenbedarfskündigung: Fristen und Mieterrechte

Eigenbedarfskündigung: Fristen und Mieterrechte

13. Apr. 2023 · 2 Min Lesezeit · Vermieten

Was ist die Eigenbedarfskündigung?

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Die Eigenbedarfskündigung (§ 573 BGB) erlaubt dem Vermieter, einen laufenden Mietvertrag zu kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts benötigt.

Für wen darf Eigenbedarf angemeldet werden?

Praxis-Tipps
  • Kaution rechtssicher abwickeln: Die Kaution darf maximal 3 Nettokaltmieten betragen und muss zinsbringend separat vom Eigenvermögen angelegt werden.
  • Nebenkostenabrechnung fristgerecht stellen: Betriebskostenabrechnungen müssen spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingehen – sonst verfällt der Anspruch auf Nachzahlung.
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  • Vermieter selbst
  • Familienangehörige: Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern
  • Haushaltsangehörige: z.B. Pflegepersonal
  • Nicht zulässig: Entfernte Bekannte, Arbeitskollegen, Unternehmen

Voraussetzungen für wirksame Kündigung

  1. Berechtigtes Interesse: Konkreter Bedarf, nicht nur vage Pläne
  2. Schriftform: Kündigung muss schriftlich und begründet sein
  3. Kündigung zur richtigen Frist: Abhängig von Mietdauer
  4. Kündigungsschutz prüfen: Sozialklausel kann greifen

Kündigungsfristen beim Eigenbedarf

MietdauerKündigungsfrist
Weniger als 5 Jahre3 Monate
5–8 Jahre6 Monate
Mehr als 8 Jahre9 Monate

Mieterrechte: Widerspruch und Härtegründe

Mieter können der Kündigung widersprechen (§ 574 BGB), wenn der Auszug eine unzumutbare Härte wäre:

  • Sehr hohes Alter des Mieters
  • Schwere Krankheit oder Behinderung
  • Langer Aufenthalt (30+ Jahre) und verwurzelte Lebenssituation
  • Schwangerschaft
  • Kein zumutbarer Ersatzwohnraum verfügbar

Vorgetäuschter Eigenbedarf: Konsequenzen

Wenn Eigenbedarf vorgetäuscht wird:

  • Mieter hat Anspruch auf Schadensersatz
  • Alle Umzugskosten müssen erstattet werden
  • Mietdifferenz zur neuen (teureren) Wohnung muss gezahlt werden
  • Gerichte schauen genau hin: Wie konkret war der Bedarf zum Kündigungszeitpunkt?

Sonderfall: Kündigung nach Wohnungskauf

Wer eine vermietete Wohnung kauft, muss wissen:

  • "Kauf bricht nicht Miete" (§ 566 BGB) — Mietvertrag bleibt
  • Sperrfrist nach Umwandlung in WEG: 3–10 Jahre (je nach Gemeinde)
  • Eigenbedarf erst nach Sperrfrist möglich
  • kaufpreis buero frau fenster handy tippt stehend

Eigenbedarfskündigung: Was rechtlich möglich ist und was nicht

KriteriumAnforderungFehler-Folge
Begünstigte PersonenVermieter selbst, Kinder, Eltern, nahe VerwandteKündigung unwirksam
BegründungKonkreter Bedarf, nachvollziehbar dargelegtFormfehler → Unwirksamkeit
Kündigungsfrist3–9 Monate je nach MietdauerZu kurze Frist → unwirksam
ErnsthaftigkeitMuss tatsächlich einziehenSchadensersatz bei Vorspiegelung
Soziale HärtegründeMieter kann Widerspruch einlegenAuszug aufgeschoben

Was Mieter dagegen tun können

Mieter können innerhalb von 2 Monaten nach Kündigung Widerspruch einlegen (§ 574 BGB) wenn ein Härtefall vorliegt: Hohes Alter, schwere Krankheit, Schulpflicht der Kinder, bevorstehende Niederkunft. Gericht wägt dann Interessen ab — Mieter kann auch für Jahre bleiben.

Eigenbedarfskündigung — was danach kommt

Nach erfolgreicher Kündigung: Der Mieter zieht aus, der Vermieter muss innerhalb angemessener Zeit (3–12 Monate) tatsächlich einziehen. Andernfalls: Schadensersatzpflicht und Pflicht zur Angebots-Rücknahme (Mieter darf zurückkommen). Praktisch: Vermieter sollte den Einzug gut dokumentieren (Ummeldung, Post-Weiterleitung). Kommt der Vermieter nicht ein: Mieter kann zurückfordern oder Schadensersatz verlangen — bis hin zu vollem Umzugskostenersatz + 3–5 Jahre Mehrmiete.

Eigenbedarfskündigung: Was muss der Vermieter beweisen?

VoraussetzungDetails
Berechtigtes InteresseEigenbedarf für Vermieter selbst, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige
Konkrete DarlegungNicht pauschal "ich möchte selbst einziehen" — konkreter Bedarf muss dargelegt werden
Kündigungsfristen3 Jahre Miete: 3 Monate | 3–8 Jahre: 6 Monate | über 8 Jahre: 9 Monate
Sozialklausel (§ 574 BGB)Mieter kann Widerspruch einlegen wenn Härtegrunde vorliegen (Alter, Krankheit, Schwangerschaft)
VortäuschungVorgetäuschter Eigenbedarf = Schadenersatzpflicht des Vermieters gegenüber Mieter

Für wen darf Eigenbedarf geltend gemacht werden?

  • Erlaubt: Vermieter selbst, Ehegatte/Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten (bei enger Beziehung), Au-pairs und Hausangestellte.
  • Nicht erlaubt: Entfernte Verwandte ohne enge persönliche Beziehung, juristische Personen (GmbH kann keinen Eigenbedarf anmelden), gewerblicher Umbedarf (Büro statt Wohnung → andere Regelung).

Wichtig: Nach dem Einzug des Eigenbedarfs-Berechtigten muss die Wohnung für mindestens 2–3 Jahre selbst genutzt werden. Sofortiges Weitervermieten nach Auszug des Mieters gilt als Vortäuschung. Rechtliche Grundlage: BGB § 573 — Eigenbedarfskündigung.

Tags:
Eigenbedarfskündigung Mietrecht Kündigung Vermieter Rechte
ImmobilienRechner24 Redaktion
ImmobilienRechner24 Redaktion Geprüft
Veröffentlicht: 13. Apr. 2023

Dieser Artikel wurde von der ImmobilienRechner24-Redaktion verfasst und auf fachliche Richtigkeit geprüft. Alle Rechner und Formeln basieren auf aktuellen gesetzlichen Grundlagen (Stand 2026).

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