Instandhaltungsrücklage Eigentumswohnung: Wie viel ist richtig?
Was ist die Instandhaltungsrücklage?
Die Instandhaltungsrücklage (auch: Erhaltungsrücklage seit WEG-Reform 2020) ist ein von der WEG angespartes Kapitalpolster für zukünftige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Jeder Eigentümer zahlt monatlich einen Anteil ins Hausgeld, der in diesen Fonds fließt.
Empfohlene Rücklagenhöhe nach Peters-Formel
Die Peters-Formel ist der Standard für die Mindest-Rücklage:
Jahresbeitrag = 1,5 × (Herstellungskosten pro m² / 80) × Wohnfläche
Bei Herstellungskosten von 1.500 €/m² und 70 m²: 1,5 × (1.500/80) × 70 = 1.969 € pro Jahr = 164 €/Monat
Typische Kostenpositionen aus der Rücklage
| Maßnahme | Typische Kosten | Nutzungsdauer |
|---|---|---|
| Dachsanierung | 80.000–200.000 € | 30–50 Jahre |
| Fassadendämmung | 100.000–300.000 € | 30–40 Jahre |
| Aufzugrenovierung | 40.000–80.000 € | 20 Jahre |
| Fensteraustausch (alle) | 60.000–150.000 € | 30 Jahre |
| Heizungsanlage | 30.000–80.000 € | 20–25 Jahre |
Vor dem Kauf: Rücklage prüfen
Fragen Sie beim Kauf einer ETW unbedingt nach:
- Aktuelle Rücklagenhöhe (aus Jahresabrechnung)
- Anstehende Sonderumlagen oder beschlossene Maßnahmen
- Wirtschaftsplan mit geplanten Rücklagenbeiträgen
- Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen
Eine zu niedrige Rücklage bei einem alten Gebäude ist ein erhebliches Risiko. Bei einer beschlossenen Fassadensanierung von 200.000 € auf eine 20-Einheiten-WEG würde auf Sie als Käufer eine Sonderumlage von 10.000 € zukommen – sofort fällig. Mehr zur WEG: WEG-Ratgeber.
Häufige Fragen
Es muss eine Sonderumlage beschlossen werden. Alle Eigentümer zahlen anteilig – auch wenn Sie gerade erst gekauft haben. Deshalb ist die Prüfung der Rücklage vor dem Kauf so wichtig.
Als Faustregel: mindestens 30–50 € je m² Gesamtwohnfläche. Bei alten Gebäuden deutlich mehr. Eine WEG mit 1.000 m² Gesamtfläche sollte also mindestens 30.000–50.000 € in der Rücklage haben.