Instandhaltungsrücklage Eigentumswohnung: Wie viel ist richtig?

Instandhaltungsrücklage Eigentumswohnung: Wie viel ist richtig?

24. Jun. 2026 · 1 Min Lesezeit

Was ist die Instandhaltungsrücklage?

Die Instandhaltungsrücklage (auch: Erhaltungsrücklage seit WEG-Reform 2020) ist ein von der WEG angespartes Kapitalpolster für zukünftige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Jeder Eigentümer zahlt monatlich einen Anteil ins Hausgeld, der in diesen Fonds fließt.

Empfohlene Rücklagenhöhe nach Peters-Formel

Die Peters-Formel ist der Standard für die Mindest-Rücklage:

Jahresbeitrag = 1,5 × (Herstellungskosten pro m² / 80) × Wohnfläche

Bei Herstellungskosten von 1.500 €/m² und 70 m²: 1,5 × (1.500/80) × 70 = 1.969 € pro Jahr = 164 €/Monat

Typische Kostenpositionen aus der Rücklage

MaßnahmeTypische KostenNutzungsdauer
Dachsanierung80.000–200.000 €30–50 Jahre
Fassadendämmung100.000–300.000 €30–40 Jahre
Aufzugrenovierung40.000–80.000 €20 Jahre
Fensteraustausch (alle)60.000–150.000 €30 Jahre
Heizungsanlage30.000–80.000 €20–25 Jahre

Vor dem Kauf: Rücklage prüfen

Fragen Sie beim Kauf einer ETW unbedingt nach:

  • Aktuelle Rücklagenhöhe (aus Jahresabrechnung)
  • Anstehende Sonderumlagen oder beschlossene Maßnahmen
  • Wirtschaftsplan mit geplanten Rücklagenbeiträgen
  • Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen

Eine zu niedrige Rücklage bei einem alten Gebäude ist ein erhebliches Risiko. Bei einer beschlossenen Fassadensanierung von 200.000 € auf eine 20-Einheiten-WEG würde auf Sie als Käufer eine Sonderumlage von 10.000 € zukommen – sofort fällig. Mehr zur WEG: WEG-Ratgeber.

Tags:
Instandhaltungsrücklage WEG Eigentumswohnung Hausgeld

Häufige Fragen