WEG: Rechte, Pflichten und häufige Konflikte

WEG: Rechte, Pflichten und häufige Konflikte

23. Sep. 2026 · 3 Min Lesezeit · Vermieten

Was ist eine WEG?

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Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) entsteht automatisch, wenn ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt wird. Jeder Eigentümer einer Wohnung ist Mitglied der WEG. Gemeinsam verwalten alle Eigentümer das Gemeinschaftseigentum – also alles außerhalb der einzelnen Wohnungen.

Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum

Praxis-Tipps
  • Mehrere Gutachten einholen: Lassen Sie die Immobilie von einem unabhängigen Sachverständigen bewerten – Mängel im Keller, am Dach oder in der Heizung werden beim Besichtigungstermin oft übersehen.
  • Grundbuch genau prüfen: Im Grundbuch stehen eingetragene Lasten wie Grundschulden, Wegerechte oder Wohnrechte. Prüfen Sie Abteilung II und III sorgfältig vor der Unterschrift.
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Sondereigentum (gehört Ihnen allein)Gemeinschaftseigentum (alle gemeinsam)
WohnräumeDach, Fassade, Treppenhaus
Nicht tragende InnenwändeTragende Wände, Decken, Fundament
EinbaukücheHeizungsanlage (zentral)
FußbodenbelagFahrstuhl, Tiefgarage
InnentürenFenster (oft Gemeinschaftseigentum!)
SanitärobjekteVersorgungsleitungen (in Wänden)

Hausgeld: Was Sie monatlich zahlen

Das Hausgeld (Wohngeld) ist die monatliche Zahlung jedes Eigentümers an die WEG. Es deckt:

Typisches Hausgeld: 2,50–5,00 €/m²/Monat. Bei 70 m² also 175–350 € monatlich. Wichtig beim Kauf: Das Hausgeld ist keine Nebenkosten-Umlage auf den Mieter, sondern Eigentümeraufwand. Lesen Sie auch unseren Ratgeber Instandhaltungsrücklage für Eigentumswohnungen.

Die Eigentümerversammlung

Mindestens einmal jährlich findet die Eigentümerversammlung statt. Beschlüsse werden per Mehrheit gefasst (einfache oder qualifizierte Mehrheit je nach Beschlussart):

  • Einfache Mehrheit: Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Hausmeister-Auftrag
  • Doppelte Mehrheit (Anzahl + Miteigentumsanteile): Grundlegende Änderungen der Hausordnung
  • Alle Eigentümer: Veräußerungsbeschränkungen, bauliche Änderungen am Sondereigentum

WEG-Reform 2020: Was sich geändert hat

Das WEG-Modernisierungsgesetz 2020 brachte wichtige Änderungen:

  • Anspruch auf Ladestation (Wallbox) in der Tiefgarage – WEG kann nicht mehr blockieren
  • Barrierefreiheit: Rollstuhlrampen können leichter durchgesetzt werden
  • Beschlussfähigkeit: Versammlung ist immer beschlussfähig (keine Mindestquorums mehr)
  • Online-Teilnahme: Eigentümerversammlungen digital möglich
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Häufige WEG-Konflikte und wie man sie löst

KonfliktLösung
Hausgeld-Rückstände eines EigentümersWEG kann Zwangsversteigerung einleiten
Beschluss für teure SanierungAnfechtungsklage binnen 1 Monat
Verwalter arbeitet schlechtAbberufung per einfacher Mehrheit
Nachbar baut ohne Genehmigung umUnterlassungsanspruch der WEG

WEG verstehen: Rechte, Pflichten und was Käufer vor dem Kauf wissen müssen

Wer eine Eigentumswohnung kauft, kauft immer zwei Dinge: das Sondereigentum (die Wohnung) und einen Anteil am Gemeinschaftseigentum (Gebäude, Grundstück). Das Zusammenleben in der WEG folgt strengen Regeln — und der Teufel steckt in der Teilungserklärung.

WEG-DokumentInhaltWie bekommen?Prüfen wegen
TeilungserklärungAufteilung SE/GE, MiteigentumsanteileGrundbuchamt oder VerkäuferSonderrechte, Stellplätze, Kellernutzung
GemeinschaftsordnungHausregeln, Stimmrechte, VerwaltungMakler/VerkäuferHaustiere, Untervermietung, Nutzung
Beschlusssammlung (letzte 3 J.)Alle WEG-Beschlüsse (bindend für Käufer!)HausverwaltungGeplante Sonderumlagen, Streitigkeiten
Wirtschaftsplan laufendBudget der WEGHausverwaltungHausgeld-Entwicklung
Jahresabrechnungen (3 J.)Ist-AbrechnungHausverwaltungVergangenheit der Rücklagen
Protokolle Eigentümervers. (3 J.)Was besprochen wurdeHausverwaltungStimmungsklima, Probleme

Was Käufer verpflichten — auch wenn vor dem Kauf beschlossen

Beschlüsse die vor dem Kauf gefasst wurden verpflichten den Käufer. Wurde auf der letzten Eigentümerversammlung eine Sonderumlage für Dachreparatur (z.B. 5.000 € pro Einheit) beschlossen — zahlt der Käufer, nicht der Verkäufer. Deshalb: immer Beschlusssammlung und letztes Protokoll lesen.

WEG-Struktur – Organe, Rechte und Pflichten

OrganZusammensetzungAufgabenWichtige Paragraphen
EigentümerversammlungAlle EigentümerBeschlussfassung, Wirtschaftsplan, Verwalter wählen§§ 23–25 WEG
WEG-VerwalterBestellte Person/FirmaUmsetzung Beschlüsse, Buchhaltung, Instandhaltung§§ 26–28 WEG
Verwaltungsbeirat3 Eigentümer (optional)Kontroll- und Beratungsorgan des Verwalters§ 29 WEG

Abstimmungsregeln in der WEG – was wie beschlossen wird

  • Einfache Mehrheit (nach Köpfen): Normale Beschlüsse, z. B. Wirtschaftsplan, Verwalterbestellung
  • Doppelte qualifizierte Mehrheit: Modernisierungen, die 2/3 der Köpfe UND 1/2 der MEA-Anteile zustimmen müssen
  • Allstimmigkeit: Änderungen der Teilungserklärung, Begründung neuer Sondernutzungsrechte
  • Umlaufbeschluss: Ohne Versammlung möglich wenn alle schriftlich zustimmen (seit WEG-Reform 2020)

Seit der WEG-Reform 2020 haben Eigentümer auch das Recht auf bauliche Maßnahmen für Barrierefreiheit, E-Mobilität (Wallbox), Glasfaser und Einbruchschutz (§ 20 WEG) – der Verband muss diese dulden. Vollständiger Gesetzestext: Wohnungseigentumsgesetz (WEG) auf gesetze-im-internet.de.

Tags:
WEG Eigentumswohnung Hausgeld Eigentümerversammlung
ImmobilienRechner24 Redaktion
ImmobilienRechner24 Redaktion Geprüft
Veröffentlicht: 23. Sep. 2026

Dieser Artikel wurde von der ImmobilienRechner24-Redaktion verfasst und auf fachliche Richtigkeit geprüft. Alle Rechner und Formeln basieren auf aktuellen gesetzlichen Grundlagen (Stand 2026).

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