Denkmalschutz-Immobilien: Steuervorteile und Risiken

Denkmalschutz-Immobilien: Steuervorteile und Risiken

16. Aug. 2023 · 2 Min Lesezeit · Steuern

Warum kaufen Menschen Denkmal-Immobilien?

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Der Hauptanreiz ist steuerlich: Sanierungskosten an denkmalgeschützten Gebäuden können über 12 Jahre zu 100 % abgeschrieben werden — mit deutlich höheren Sätzen als bei normalen Immobilien. Das macht sie besonders für Hochverdiener mit hohem Grenzsteuersatz interessant.

Die Denkmal-AfA: Sehr hohe Abschreibungen

Praxis-Tipps
  • Werbungskosten vollständig absetzen: Zinsen, Verwaltungskosten, Reparaturen, Fahrtkosten zur Immobilie und anteilige Steuerberatungskosten sind als Werbungskosten absetzbar.
  • Steuerliche Verluste nutzen: Anfangsverluste durch hohe Finanzierungskosten können mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden – wichtig für die Steuerplanung in den ersten Jahren.
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NutzungAfA-SatzDauer
Vermietet (§ 7i EStG)9 % in ersten 8 Jahren8 Jahre
Vermietet (§ 7i EStG)7 % in folgenden 4 Jahren4 Jahre
Selbst genutzt (§ 10f EStG)9 % p.a. als Sonderausgaben10 Jahre

Basis: Nur die Sanierungskosten — nicht der Kaufpreis! Plus normale 2 % Gebäude-AfA.

Rechenbeispiel: Steuerersparnis Denkmal

PositionBetrag
Kaufpreis gesamt300.000 €
davon Sanierungskosten200.000 €
AfA Jahr 1–8 (9 % × 200.000)18.000 €/Jahr
AfA Jahr 9–12 (7 % × 200.000)14.000 €/Jahr
Steuerersparnis p.a. (42 % Steuersatz)7.560 €/Jahr (erste 8 J.)
Gesamte Steuerersparnis über 12 Jahreca. 84.000 €

Voraussetzungen für die Förderung

  • Gebäude steht unter Denkmalschutz (offiziell eingetragen)
  • Sanierungsmaßnahmen müssen denkmalschutzrechtlich genehmigt sein
  • Vor Baubeginn muss die Denkmalbehörde zugestimmt haben
  • Bescheinigung der Denkmalbehörde über abzugsfähige Kosten notwendig

Pflichten als Denkmal-Eigentümer

  • Baumaßnahmen nur mit behördlicher Genehmigung
  • Erhaltungspflicht: Gebäude muss gepflegt werden
  • Fassade, Fenster, Dach oft in historischer Form zu erhalten
  • Eingeschränkte Modernisierungsfreiheit (keine PV auf sichtbarem Dach, etc.)

Risiken beim Denkmal-Investment

  • Sanierungskosten häufig höher als geplant
  • Steigende Auflagen durch Denkmalbehörde
  • Wiederverkauf schwieriger (kleinerer Käufermarkt)
  • Rendite hängt stark vom Steuersatz ab — bei niedrigem Steuersatz lohnt sich's kaum

Für wen lohnt sich Denkmal-Immobilien?

  • Grenzsteuersatz 42–45 % (voll berufstätig, gutes Einkommen)
  • Langfristiger Investor (mindestens 12–15 Jahre)
  • Interesse an historischer Bausubstanz
  • Gut gefüllte Liquidität für Unvorhergesehenes
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Denkmalschutz Immobilien 2025: Die echten Steuervorteile — und die Kosten

Denkmalschutz-Immobilien bieten einzigartige Steuervorteile — aber sie sind kein Selbstläufer. Wer falsch rechnet, macht ein schlechtes Geschäft. Wer richtig rechnet, kann eine effektive Nachsteuerrendite von 6–9 % in Top-Lagen erzielen.

AfA-PhaseSatzLaufzeitJahresbetrag bei 200k Sanierungskosten
Erhöhte Denkmal-AfA (§ 7i)9 %Jahre 1–818.000 €
Erhöhte Denkmal-AfA (§ 7i)7 %Jahre 9–1214.000 €
Normale AfA (Gebäude vor 1925)2,5 %ab Jahr 13 bis Ende
Selbstnutzer (§ 10f EStG)9 % Sonderausgaben10 Jahre9 % p.a. absetzbar

Rechenbeispiel Denkmalimmobilie Leipzig

Kaufpreis: 120.000 € (Altbausubstanz) + 200.000 € Sanierung = 320.000 € Gesamtinvestment.
Steuerliche Abschreibung Sanierungsanteil (§ 7i): 9 % × 200.000 € = 18.000 €/Jahr über 8 Jahre.
Bei 42 % Steuersatz: 7.560 € Steuerersparnis pro Jahr allein aus der AfA.
Über 12 Jahre Erhöhte AfA: 60.600 € Steuern gespart bei 42 % Steuersatz.

Praxis-Tipp

Vorab: Denkmal-AfA setzt voraus, dass die Sanierung von der zuständigen Denkmalbehörde bewilligt wird UND tatsächlich durchgeführt wird. Kaufen Sie nie "auf Denkmal-Versprechen" ohne Sanierungsvertrag mit einer seriösen Baufirma.

Denkmalschutz-Abschreibung: Alle steuerlichen Vorteile auf einen Blick

SteuerpositionEigennutzer (§ 10f EStG)Kapitalanleger (§ 7i EStG)
Modernisierungskosten Abschreibung9 % × 10 Jahre8 % × 10 Jahre, 5 % × 4 weitere Jahre
Gebäude-AfA (Kaufpreisanteil)Nicht möglich2,5 % p.a. (Altbau vor 1925)
VoraussetzungBescheinigung der DenkmalschutzbehördeBescheinigung der Denkmalschutzbehörde
Maximale Sanierungskosten abzugsfähigKaufpreis + ModernisierungUnbegrenzt (Werbungskosten)
Beispiel (300.000 € Sanierung)27.000 € p.a. × 10 Jahre24.000 € p.a. × 10 J., 15.000 € × 4 J.

Rechenbeispiel: Steuerersparnis Denkmal-Immobilie

Anleger kauft Denkmalimmobilie für 600.000 € (400.000 € Kaufpreis, 200.000 € Sanierung):

  • Jährliche Abschreibung Sanierung: 200.000 € × 8 % = 16.000 € (× 10 Jahre)
  • Gebäude-AfA (Altbau): 400.000 € × 2,5 % = 10.000 € p.a.
  • Gesamte Steuerentlastung p.a.: 26.000 € × 42 % ESt = 10.920 € Steuerersparnis jährlich
  • Über 10 Jahre: Ca. 109.200 € Gesamtersparnis (vereinfacht)

Wichtig: Die Denkmalschutzbehörde muss die Sanierungsmaßnahmen vor Beginn genehmigen – rückwirkende Anerkennung ist nicht möglich. Details beim Bundesfinanzministerium und § 7i / § 10f EStG.

Tags:
Denkmalschutz Steuervorteile AfA Immobilien kaufen
ImmobilienRechner24 Redaktion
ImmobilienRechner24 Redaktion Geprüft
Veröffentlicht: 16. Aug. 2023

Dieser Artikel wurde von der ImmobilienRechner24-Redaktion verfasst und auf fachliche Richtigkeit geprüft. Alle Rechner und Formeln basieren auf aktuellen gesetzlichen Grundlagen (Stand 2026).

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