Schenkungssteuer bei Immobilien: Freibeträge, Steuersätze und Gestaltungstipps

Schenkungssteuer bei Immobilien: Freibeträge, Steuersätze und Gestaltungstipps

26. Aug. 2026 · 1 Min Lesezeit

Wann fällt Schenkungssteuer auf Immobilien an?

Wer eine Immobilie zu Lebzeiten überträgt (schenkt), löst Schenkungssteuer aus – es sei denn, die Schenkung liegt unter dem persönlichen Freibetrag. Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer teilen sich die gleichen Regelungen (§§7–14 ErbStG) und die gleichen Freibeträge.

Schenkungssteuer-Freibeträge 2025

VerwandtschaftsgradFreibetrag alle 10 JahreSteuerklasse
Ehegatte / eingetr. Lebenspartner500.000 €I
Kinder (auch Stiefkinder)400.000 €I
Enkel (wenn Kind verstorben)400.000 €I
Enkel (Kind lebt noch)200.000 €I
Eltern20.000 €II
Geschwister20.000 €II
Alle anderen20.000 €III

Die 10-Jahres-Regel: Mehrfach schenken

Der wichtigste Hebel: Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden. Wer früh plant, kann erhebliche Beträge steuerfrei übertragen:

  • Elternteil A → Kind: 400.000 € alle 10 Jahre
  • Elternteil B → Kind: 400.000 € alle 10 Jahre
  • Beide Eltern → 2 Kinder: 4 × 400.000 € = 1.600.000 € je Dekade steuerfrei

Bei einem Immobilienwert von 600.000 € (Elternhaus) kann durch gestaffelte Schenkung über zwei Dekaden die Steuer vollständig vermieden werden.

Immobilienbewertung für die Schenkungssteuer

Das Finanzamt bewertet Immobilien für die Schenkungssteuer nach dem Bewertungsgesetz (BewG) – meist Sachwert- oder Ertragswertverfahren. Diese Werte liegen oft 10–30 % unter dem Verkehrswert. Das ist ein natürlicher Steuervorteil gegenüber Bargeldschenkungen.

Steuersätze nach Steuerklasse

Steuerwert (über FB)Klasse I (Kinder)Klasse II (Geschwister)Klasse III (Fremde)
bis 75.000 €7 %15 %30 %
bis 300.000 €11 %20 %30 %
bis 600.000 €15 %25 %30 %
bis 6 Mio. €19 %30 %30 %

Gestaltungstipps für die steueroptimierte Übergabe

  • Nießbrauchvorbehalt: Eltern schenken die Immobilie, behalten aber lebenslänglich das Wohnrecht oder die Mieteinnahmen. Nießbrauchwert mindert den steuerpflichtigen Schenkungswert erheblich.
  • Etappenweise Schenkung: Nicht den vollen Wert auf einmal, sondern über 10 Jahre verteilt
  • Geschwistergestaltung: Elternteil A schenkt Immobilie an Kind, Elternteil B schenkt Geldbetrag an Geschwisterkind
  • Rücksicherungsklausel: Im Schenkungsvertrag Rückfall bei Scheidung, Insolvenz oder Tod vor den Eltern vereinbaren
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Schenkungssteuer Erbschaftsteuer Immobilien Freibetrag

Häufige Fragen