Grundsteuer Rechner 2025: Neue Grundsteuer berechnen
Die Formel für die neue Grundsteuer ab 2025

Die Grundsteuerreform gilt seit Januar 2025. Die neue Formel ist:
Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz
Schritt-für-Schritt-Berechnung
- Nicht nur die erste Monatsrate vergleichen: Die monatliche Rate sagt wenig ohne Gesamtzinsbelastung. Lassen Sie sich immer den effektiven Jahreszins und die Gesamtkosten über die gesamte Laufzeit zeigen.
- Bruttomietrendite als Orientierung nutzen: Die Bruttomietrendite (Jahresmiete ÷ Kaufpreis × 100) gibt eine schnelle Ersteinschätzung. Für die echte Rendite rechnen Sie immer auch Bewirtschaftungskosten und Steuern ein.

Schritt 1: Grundsteuerwert ermitteln
Den Grundsteuerwert hat das Finanzamt in einem separaten Bescheid mitgeteilt (Grundsteuerwertbescheid ab 2022/2023). Er ersetzt die alten Einheitswerte.
Schritt 2: Steuermesszahl kennen
| Bundesland / Modell | Steuermesszahl |
|---|---|
| Bundesmodell (11 BL) | 0,34 ‰ für Wohngebäude |
| Bayern (Flächenmodell) | Eigene Messzahlen nach Fläche |
| Baden-Württemberg | 1,3 ‰ (Bodenwertmodell) |
| Hamburg | Eigene mit Wohnlageabzug |
Schritt 3: Hebesatz der Gemeinde
Der Hebesatz variiert stark zwischen Gemeinden:
| Stadt | Hebesatz Grundsteuer B (ca.) |
|---|---|
| München | 535 % |
| Berlin | 810 % |
| Hamburg | 540 % |
| Frankfurt | 500 % |
| Köln | 515 % |
| Oberhausen | 890 % |
| Duisburg | 855 % |
Rechenbeispiel: Bundesmodell
Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen:
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Grundsteuerwert (vom FA-Bescheid) | 250.000 € |
| Steuermesszahl | 0,34 ‰ = 0,00034 |
| Grundsteuermessbetrag | 250.000 × 0,00034 = 85 € |
| Hebesatz Gemeinde | 600 % |
| Jährliche Grundsteuer | 85 × 6,0 = 510 € |
| Monatlich | 42,50 € |
Einspruch: Wann lohnt er sich?
Der Grundsteuerwert kann zu hoch angesetzt sein — das lohnt einen Einspruch wenn:
- Der Wert deutlich über dem Verkehrswert liegt
- Falsche Gebäudedaten eingeflossen sind (Fläche, Baujahr)
- Der Bodenrichtwert nicht zur Lage passt

Frist: 1 Monat nach Erhalt des Grundsteuerwertbescheids beim Finanzamt.
Grundsteuer 2025: Neue Berechnung nach Reform — Bundesland für Bundesland
Die Grundsteuerreform 2025 ist vollständig in Kraft. Alle Bundesländer haben Grundsteuerwerte neu festgesetzt — mit deutlich unterschiedlichen Ergebnissen. Manche Eigentümer zahlen jetzt weniger, manche deutlich mehr.
| Bundesland | Modell | Typische Veränderung | Hebesatz Beispiel |
|---|---|---|---|
| Bayern | Flächenmodell (Ausnahme) | Meist -10 bis +5 % | München: 535 % |
| Baden-Württemberg | Flächenmodell (Ausnahme) | Meist -5 bis +10 % | Stuttgart: 420 % |
| Hessen | Neues Bundesmodell | ± 0 bis +40 % | Frankfurt: 500 % |
| NRW | Neues Bundesmodell | ± 0 bis +30 % | Köln: 515 % |
| Berlin | Neues Bundesmodell | +10 bis +80 % | Berlin: 600–810 % |
| Hamburg | Wohnlagen-Modell (Ausnahme) | Variiert stark | Hamburg: 540 % |
So berechnet sich die neue Grundsteuer
Nach Bundesmodell: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer/Jahr
Beispiel Berlin: Grundsteuerwert 200.000 €, Steuermesszahl 0,031 % = 62 €, Hebesatz 810 % → 502 € Grundsteuer/Jahr für eine normale ETW.
Eigentümer können den Grundsteuerwert anfechten wenn er zu hoch festgesetzt wurde. Frist: 1 Monat nach Bescheid. Bitte immer prüfen ob der Bescheid mit den tatsächlichen Flächen und Baujahren übereinstimmt — Fehler im Datentransfer vom Finanzamt sind bekannt.
Grundsteuer 2025: Berechnung nach Bundesland
| Bundesland | Bewertungsmodell | Hebesatz (Beispiel) |
|---|---|---|
| Bayern | Flächenmodell (eigenes) | Kommunal variabel, ca. 300–600 % |
| Baden-Württemberg | Bodenwertmodell (eigenes) | Kommunal variabel |
| NRW, Hessen, Niedersachsen | Bundesmodell (Grundsteuergesetz) | ca. 400–700 % in Großstädten |
| Berlin | Bundesmodell | 810 % (einer der höchsten) |
| Hamburg | Bundesmodell mit Abweichung | 540 % |
| Sachsen, Thüringen | Bundesmodell | ca. 350–500 % |
Hinweis: Die Grundsteuer-Reform 2025 hat in vielen Kommunen zu erheblichen Verschiebungen geführt. Im Schnitt gleichen sich Erhöhungen und Senkungen aus (Aufkommensneutralität angestrebt), aber individuell kann die Grundsteuer um 50–200 % schwanken.
Grundsteuer für Vermieter: Was muss ich wissen?
- Umlagefähig: Die Grundsteuer darf vollständig auf Mieter als Betriebskosten umgelegt werden.
- Vorauszahlung: Grundsteuer wird vierteljährlich an das Finanzamt bezahlt (15. Feb., 15. Mai, 15. Aug., 15. Nov.).
- Steuerbescheid prüfen: Viele Grundsteuerbescheide 2025 enthalten Fehler. Einspruch innerhalb eines Monats einlegen, wenn der Wert auffällig hoch erscheint.
Zum Grundsteuer-Rechner: Grundsteuer Reform 2025 — Berechnung und Bundesländer.
Häufige Fragen
Auf der Website der Gemeindeverwaltung oder beim Steueramt. Der Hebesatz wird jährlich per Satzung festgelegt.
Die meisten Gemeinden haben die neuen Bescheide 2025 verschickt. Bitte Briefpost beachten.
Online-Rechner geben gute Orientierungswerte, ersetzen aber keine individuelle Beratung. Abweichungen von 10–20 % zur Realität sind möglich, da lokale Marktdaten und individuelle Objekteigenschaften nicht vollständig erfasst werden.
Als grobe Richtlinie gilt: Bruttomietrendite über 5 % = solide, über 7 % = sehr gut. In teuren Großstädten wie München oder Hamburg liegen Renditen oft unter 3 % – hier spekuliert man eher auf Wertsteigerung.
Das hängt von Ihrem Bundesland, der Gemeinde und dem Grundstückswert ab. Durchschnittlich zahlen Eigentümer 300–800 € p.a. für ein Einfamilienhaus. In Großstädten (Berlin, Hamburg, Frankfurt) kann die Grundsteuer 1.000–2.000 €+ betragen. Der Bescheid vom Finanzamt enthält die genaue Berechnung.
Ja — die Grundsteuer ist nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV § 2 Nr. 1) vollständig umlagefähig. Sie muss im Mietvertrag als umlagefähige Betriebskosten vereinbart sein. Steigerungen durch die Grundsteuerreform 2025 dürfen entsprechend weitergereicht werden.