Grunderwerbsteuer sparen: 5 legale Wege für Immobilienkäufer
Warum ist die Grunderwerbsteuer so hoch?
Zwischen 3,5 % (Bayern, Sachsen) und 6,5 % (NRW, Schleswig-Holstein, Brandenburg) beträgt die Grunderwerbsteuer — bei einem 400.000 € Haus also 14.000–26.000 €. Ein echter Posten, den man mit cleverer Planung reduzieren kann.
Methode 1: Inventar und bewegliche Güter separat kaufen
Die Grunderwerbsteuer fällt nur auf den Grundstückskaufpreis an, nicht auf bewegliche Gegenstände. Was separat im Kaufvertrag ausgewiesen wird, ist GrESt-frei:
- Einbauküche (oft 5.000–15.000 €)
- Außensauna, Gartenhaus
- Markisen, Jalousien (wenn nicht fest verbaut)
Beispiel: Einbauküche 10.000 € separat ausgewiesen → Steuervorteil bei 5 % GrESt: 500 €
Achtung: Finanzamt prüft kritisch. Wert muss realistisch sein (Kaufnachweis), sonst droht Steuernachzahlung.
Methode 2: Share Deal (für große Investments)
Beim Share Deal kauft man nicht die Immobilie direkt, sondern Gesellschaftsanteile an einer GmbH/KG, der die Immobilie gehört. GrESt fällt nicht an (bis 89,9 % Anteilsübernahme). Nur relevant ab ~500.000 € Investitionsvolumen.
Methode 3: Schenkung oder Erbschaft nutzen
Immobilien, die innerhalb der Familie übertragen werden, sind grunderwerbsteuerfrei (§ 3 GrEStG):
- Übertragung auf Ehepartner
- Übertragung auf Kinder
- Erbschaft
Schenkungssteuer kann trotzdem anfallen — aber Freibeträge (Ehepartner 500.000 €, Kind 400.000 €) sind häufig ausreichend.
Methode 4: Erstmaliger Hauskauf — förderberechtigte Länder
Bayern und Sachsen erheben nur 3,5 % GrESt — bei gezielter Wohnortplanung ein echter Vorteil. Andere Länder haben vereinzelt Freibeträge für Erstkäufer diskutiert, aber noch nicht eingeführt.
Methode 5: Bauen statt kaufen
Kaufst du nur das Grundstück und baust separat, fällt GrESt nur auf den Grundstückspreis an — nicht auf die Baukosten. Das spart erheblich:
| Variante | GrESt-Basis | GrESt (5 %) |
|---|---|---|
| Schlüsselfertig kaufen (Haus + Grund) | 400.000 € | 20.000 € |
| Grundstück kaufen + selbst bauen | 120.000 € (Grundstück) | 6.000 € |
| Ersparnis | — | 14.000 € |
Voraussetzung: Bauvertrag und Grundstückskaufvertrag sind zeitlich getrennt und vertraglich unabhängig.
Was definitiv nicht geht (Risiken vermeiden)
- Kaufpreis im Vertrag künstlich drücken (Steuerhinterziehung)
- Finanzamt täuschen über bewegliche Güter
- Share Deal ohne steuerliche Beratung eingehen
Häufige Fragen
Ja, wenn der Preis marktüblich ist und die Gegenstände wirklich beweglich sind. Das Finanzamt prüft das genau.
Nein, Erbschaften und Schenkungen an direkte Angehörige sind grunderwerbsteuerfrei.