Soziale Wohnraumförderung: Was Mieter und Vermieter wissen müssen
Was ist Sozialer Wohnungsbau?
Sozialwohnungen werden mit staatlichen Fördermitteln gebaut und dürfen nur an Berechtigte vermietet werden — zu einer gebundenen Miete, die unter dem Marktpreis liegt. Im Gegenzug erhält der Investor günstige Darlehen oder Zuschüsse.
Der Wohnberechtigungsschein (WBS)
Um eine Sozialwohnung mieten zu dürfen, braucht man einen WBS:
- Ausgestellt vom Wohnungsamt der Gemeinde
- Einkommensgrenzen (variieren je Bundesland und Haushaltsgröße)
- Gilt für 1 Jahr, kann verlängert werden
Einkommensgrenze Beispiel Berlin (2025 ca.): Single 16.800 €/Jahr netto, Paar 25.200 €, je Kind +5.000 €
Für Vermieter und Investoren: Warum Sozialbindung eingehen?
- Günstige KfW- oder Landesbank-Darlehen (oft 1–2 % Zins)
- Direkte Zuschüsse in manchen Bundesländern
- Planbare Mieteinnahmen durch stabilere Mieter
- Steuerliche Vorteile in manchen Programmen
Nachteil: Mietpreis gebunden (unter Markt), Bindungsfrist oft 25–40 Jahre.
Sozialbindung läuft aus: Was passiert?
Wenn die Sozialbindungsfrist endet, kann der Vermieter die Wohnung auf Marktmiete anheben — mit normalen mietrechtlichen Beschränkungen. Das hat in vielen Städten zu Gentrifizierungseffekten geführt.
Landeswohnraumförderprogramme
| Bundesland | Programm | Besonderheit |
|---|---|---|
| Bayern | BayernHeim / BayernFonds | Eigentumsförderung Familien |
| NRW | NRW.BANK Wohnraumförderung | Mietwohnungsbau Schwerpunkt |
| Berlin | IBB Wohnungsbauförderung | Sozialer Neubau forciert |
| Hamburg | IFB Hamburg | Drittelmix-Modell |
Häufige Fragen
Ja, wenn die Sozialbindung ausläuft oder bereits abgelaufen ist. Dann gelten normale Kaufpreise.
Durch günstige Förderdarlehen ja — wenn Rendite auf Förderkapital gerechnet wird. Marktmiete fehlt aber für die Bindungsdauer.