Soziale Wohnraumförderung: Was Mieter und Vermieter wissen müssen

Soziale Wohnraumförderung: Was Mieter und Vermieter wissen müssen

24. Aug. 2025 · 1 Min Lesezeit

Was ist Sozialer Wohnungsbau?

Sozialwohnungen werden mit staatlichen Fördermitteln gebaut und dürfen nur an Berechtigte vermietet werden — zu einer gebundenen Miete, die unter dem Marktpreis liegt. Im Gegenzug erhält der Investor günstige Darlehen oder Zuschüsse.

Der Wohnberechtigungsschein (WBS)

Um eine Sozialwohnung mieten zu dürfen, braucht man einen WBS:

  • Ausgestellt vom Wohnungsamt der Gemeinde
  • Einkommensgrenzen (variieren je Bundesland und Haushaltsgröße)
  • Gilt für 1 Jahr, kann verlängert werden

Einkommensgrenze Beispiel Berlin (2025 ca.): Single 16.800 €/Jahr netto, Paar 25.200 €, je Kind +5.000 €

Für Vermieter und Investoren: Warum Sozialbindung eingehen?

  • Günstige KfW- oder Landesbank-Darlehen (oft 1–2 % Zins)
  • Direkte Zuschüsse in manchen Bundesländern
  • Planbare Mieteinnahmen durch stabilere Mieter
  • Steuerliche Vorteile in manchen Programmen

Nachteil: Mietpreis gebunden (unter Markt), Bindungsfrist oft 25–40 Jahre.

Sozialbindung läuft aus: Was passiert?

Wenn die Sozialbindungsfrist endet, kann der Vermieter die Wohnung auf Marktmiete anheben — mit normalen mietrechtlichen Beschränkungen. Das hat in vielen Städten zu Gentrifizierungseffekten geführt.

Landeswohnraumförderprogramme

BundeslandProgrammBesonderheit
BayernBayernHeim / BayernFondsEigentumsförderung Familien
NRWNRW.BANK WohnraumförderungMietwohnungsbau Schwerpunkt
BerlinIBB WohnungsbauförderungSozialer Neubau forciert
HamburgIFB HamburgDrittelmix-Modell
Tags:
Sozialer Wohnungsbau WBS Wohnraumförderung Sozialbindung

Häufige Fragen