Grundbuch lesen: Was bedeuten die Einträge wirklich?
Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das alle relevanten Rechtsverhältnisse zu einem Grundstück enthält. Es wird beim Amtsgericht (Grundbuchamt) geführt. Wer ein Grundbuch einsehen will, braucht ein berechtigtes Interesse — als Käufer ist das gegeben.
Aufbau des Grundbuchs: 3 Abteilungen
Deckblatt / Bestandsverzeichnis
Hier steht, welches Grundstück beschrieben wird:
- Flurstück, Flur, Gemarkung
- Lage (Adresse)
- Fläche des Grundstücks
- Art der Nutzung (Wohngebäude, Gewerbe etc.)
- Sondernutzungsrechte (z.B. Kfz-Stellplatz)
Abteilung I: Eigentümer
Wem gehört das Grundstück?
- Name, Geburtstag und Wohnort des Eigentümers
- Anteil bei Miteigentum (z.B. 50/50 bei Ehepartnern)
- Datum der Eigentumsübertragung
Abteilung II: Lasten und Beschränkungen
Belastungen, die das Eigentum einschränken:
- Wohnrecht: Jemand hat ein lebenslanges Nutzungsrecht
- Nießbrauch: Nutzungs- und Ertragsrecht einer dritten Person
- Wegerecht: Nachbar darf das Grundstück überqueren
- Erbbaurecht: Jemand hat das Recht, auf dem Grundstück zu bauen
- Vorkaufsrecht: Bestimmte Personen/Gemeinden haben Erstkaufrecht
- Auflassungsvormerkung: Käufer ist schon vorgemerkt (beim Kauf)
Abteilung III: Grundpfandrechte
Schulden, die auf dem Grundstück lasten:
- Grundschuld: Sicherheit für ein Darlehen (häufigste Form)
- Hypothek: Ältere Form der Darlehenssicherung
- Rentenschuld: Selten, regelmäßige Zahlungspflicht
Bei Kauf muss Abteilung III meist gelöscht (oder Schulden übernommen) werden!
Was bedeutet eine Grundschuld beim Kauf?
Hat der Verkäufer noch ein Darlehen laufen, steht im Grundbuch eine Grundschuld. Beim Kauf gibt es zwei Wege:
- Verkäufer tilgt Darlehen aus dem Kaufpreis, Grundschuld wird gelöscht
- Käufer übernimmt Darlehen und Grundschuld (seltener, aber möglich)
Wichtig: Die Grundschuld erlischt NICHT automatisch bei Darlehenstilgung — muss aktiv gelöscht werden!
Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug?
- Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts (Abteilung Grundbuch)
- Online über das Grundbuchportal mancher Bundesländer
- Notar kann ihn für dich beschaffen
- Kosten: ca. 10–20 € je Auszug
Häufige Fragen
Nein, nur bei berechtigtem Interesse — als Kaufinteressent hast du das. Makler können es für dich beantragen.
Lass alle Belastungen vor dem Kauf klären. Unerlöschte Rechte (Wohnrecht etc.) gehen auf den neuen Eigentümer über.