Immobilienmakler: Kosten, Leistungen und wann es sich lohnt

Immobilienmakler: Kosten, Leistungen und wann es sich lohnt

16. Apr. 2025 · 3 Min Lesezeit · Kaufen

Was macht ein guter Immobilienmakler?

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Ein professioneller Makler bietet weit mehr als das Aufgeben einer Anzeige:

  • Marktpreisanalyse und realistische Bewertung des Objekts
  • Professionelles Exposé (Fotos, Grundriss, Beschreibung)
  • Zielgruppengerechtes Marketing (Online, Offline, Netzwerk)
  • Bonitätsprüfung potenzieller Käufer
  • Koordination von Besichtigungen
  • Verhandlungsführung im Sinne des Verkäufers
  • Begleitung bis zur Schlüsselübergabe

Maklerprovision 2025: Was darf der Makler verlangen?

Praxis-Tipps
  • Mehrere Gutachten einholen: Lassen Sie die Immobilie von einem unabhängigen Sachverständigen bewerten – Mängel im Keller, am Dach oder in der Heizung werden beim Besichtigungstermin oft übersehen.
  • Grundbuch genau prüfen: Im Grundbuch stehen eingetragene Lasten wie Grundschulden, Wegerechte oder Wohnrechte. Prüfen Sie Abteilung II und III sorgfältig vor der Unterschrift.
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Seit 2020 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip beim Kauf von Wohnimmobilien:

  • Wer den Makler beauftragt, zahlt mindestens die Hälfte
  • Maximaler Käuferanteil: Hälfte der Gesamtprovision
  • Marktüblich gesamt: 5,95–7,14 % (inkl. MwSt.), also je 2,975–3,57 % pro Seite
  • Bayern, NRW: meist 7,14 % gesamt (3,57 % je)
  • Berlin, Hamburg: oft nur 5,95 % gesamt

Wann ist ein Makler sinnvoll?

  • Wenig Zeit für Selbstvermarktung
  • Keine Erfahrung mit Immobilienverkauf
  • Komplexes Objekt (große Immobilie, Gewerbe)
  • Wunsch nach maximalem Preis durch Marktkenntnis
  • Diskreter Verkauf gewünscht

Wann du ohne Makler besser fährst

  • Bekannter Käufer vorhanden (Familie, Freunde)
  • Einfaches Standardobjekt in gefragter Lage
  • Preis bereits klar und fair bewertet
  • Zeit und Energie für Selbstvermarktung vorhanden
  • Kosten sparen (3,57 % Provision = viel Geld)

So findest du einen seriösen Makler

  • Mitgliedschaft im IVD (Immobilienverband Deutschland) prüfen
  • Referenzen und Google-Bewertungen recherchieren
  • Mehrere Makler befragen, Bewertungen vergleichen
  • Alleinauftrag vs. Mehrauftrag besprechen
  • Provision, Laufzeit und Kündigungsrecht klar vertraglich regeln

Maklervertrag: Was rein muss

  • Provisionshöhe und Zahlungszeitpunkt
  • Ausschließlicher oder einfacher Maklerauftrag
  • Laufzeit und Kündigungsmöglichkeit
  • Leistungsbeschreibung (was genau leistet der Makler?)
  • Widerrufsbelehrung (14 Tage Widerrufsfrist)
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Makler beauftragen: Der Vertrag, die Haftung und wie man vorzeitig rauskommt

Makler beauftragen ist nicht gleich Makler suchen. Dieser Artikel behandelt den Vertrag selbst — was drin stehen muss, welche Klauseln gefährlich sind und wann man vorzeitig kündigen kann.

VertragstypBindungVorteil AuftraggeberVorteil Makler
Einfacher MaklerauftragKeine ExklusivitätMehrere Makler parallel möglichGeringer Anreiz zu investieren
AlleinauftragExklusiv, Laufzeit 3–6 M.Makler investiert mehrKann keine Vergleiche machen
Qualifizierter AlleinauftragExklusiv + Selbstsuche ausgeschlossenHöchste LeistungStärkste Bindung

Pflichtinhalt des Maklervertrags

  • Vollständige Beschreibung des Objekts
  • Angestrebter Verkaufspreis (Auftragspreis)
  • Provisionshöhe inkl. MwSt. und Berechnungsbasis
  • Laufzeit und Kündigungsregelungen
  • Leistungsumfang (was macht der Makler konkret)
  • Datenschutzklausel (DSGVO)

Wann kann man den Maklervertrag kündigen?

Ohne wichtigen Grund: Einfacher Auftrag jederzeit. Alleinauftrag erst nach Laufzeit oder aus wichtigem Grund. Wichtige Gründe: Makler ist nicht tätig (nachweisbar), Interessenkonflikt, nachgewiesene Fehlinformation. Bei fristloser Kündigung ohne wichtigen Grund kann Makler Schadensersatz verlangen — deshalb immer dokumentieren warum man kündigt.

Die 5 wichtigsten Kriterien bei der Maklerwahl

KriteriumWas prüfen?Warnsignal
Lokale MarktkenntnisReferenzobjekte in der Region, Preiseinschätzung plausibel?Kennt nur Online-Portale, keine lokalen Vergleiche
QualifikationIHK-Zertifikat, Mitglied im IVD oder RDM?Keine nachweisbare Ausbildung, kein Verband
Exposé-QualitätProfessionelle Fotos, vollständiger Grundriss, klare Texte?Handyfotos, fehlende Angaben, Rechtschreibfehler
ErreichbarkeitReagiert innerhalb von 24h, klarer Ansprechpartner?Nur Bürodame erreichbar, Makler nie direkt
BewertungsrealismusSchätzt er den Marktpreis realistisch, ohne zu schmeicheln?Gibt immer den höchsten Preis an um den Auftrag zu bekommen

Maklervertrag: Was muss drin stehen?

Seit 2020 müssen Maklerverträge bei Wohnimmobilien in Textform (E-Mail, Brief) abgeschlossen werden. Mündliche Vereinbarungen sind nicht mehr bindend. Wichtige Klauseln im Überblick:

  • Alleinauftrag vs. einfacher Auftrag: Alleinauftrag sichert dem Makler die Provision — Sie können die Immobilie nicht parallel selbst oder über andere Makler anbieten. Vorteil: Mehr Engagement. Nachteil: Weniger Flexibilität.
  • Laufzeit: Typisch 3–6 Monate. Auf automatische Verlängerungsklauseln achten.
  • Provisionshöhe und Fälligkeit: Muss klar im Vertrag stehen — nur dann ist die Provision rechtlich einforderbar.
  • Pflichten des Maklers: Welche Leistungen sind konkret vereinbart (Fotos, Inserate, Besichtigungen, Bonitätsprüfung)?

Rechtliche Grundlage: BGB § 652 — Entstehung des Makleranspruchs.

Makler vs. Privatverkauf: Was passt für Sie?

SituationEmpfehlung
Normales Einfamilienhaus, gefragte LagePrivatverkauf gut machbar, spart 3–7 % Provision
Besonderes Objekt (Denkmal, Gewerbe, WEG)Makler empfehlenswert wegen Netzwerk und Spezialkenntnissen
Zeitdruck / beruflich stark eingespanntMakler übernimmt Aufwand — Provision kalkulierbar
Schwierige Lage, strukturschwache RegionSpezialmakler mit regionalem Netzwerk wichtig
Erbschaft oder ScheidungsimmobilieMakler als neutraler Vermittler oft hilfreich
Tags:
Immobilienmakler Maklerprovision Immobilien verkaufen Bestellerprinzip
ImmobilienRechner24 Redaktion
ImmobilienRechner24 Redaktion Geprüft
Veröffentlicht: 16. Apr. 2025

Dieser Artikel wurde von der ImmobilienRechner24-Redaktion verfasst und auf fachliche Richtigkeit geprüft. Alle Rechner und Formeln basieren auf aktuellen gesetzlichen Grundlagen (Stand 2026).

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