3 Wege zur Immobilienbewertung im Überblick

3 Wege zur Immobilienbewertung im Überblick

26. Jun. 2025 · 2 Min Lesezeit · Markt

Warum gibt es drei verschiedene Bewertungsverfahren?

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Immobilien sind individuell — kein Objekt gleicht dem anderen. Daher hat der Gesetzgeber drei anerkannte Bewertungsverfahren definiert (Immobilienwertermittlungsverordnung, ImmoWertV), die je nach Objekttyp angewendet werden.

1. Vergleichswertverfahren (§ 15 ImmoWertV)

Praxis-Tipps
  • Mikrolage entscheidet: Straßenlärm, Schulqualität, ÖPNV-Anbindung und Einzelhandelsdichte beeinflussen Mietnachfrage und Wert mehr als die Stadtgrenzen-Zugehörigkeit.
  • Lage ist nicht verhandelbar: Eine Immobilie in B-Lage wird selten zur A-Lage – anders als der Zustand, der renovierbar ist. Kompromisse bei der Lage rächen sich langfristig.
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Vergleich mit tatsächlich verkauften, ähnlichen Objekten in der gleichen Lage:

  • Geeignet für: Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser
  • Datenbasis: Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse
  • Vorgehen: Vergleichsobjekte werden angepasst (Alter, Zustand, Größe)
  • Vorteil: Sehr marktnahe Bewertung
  • Nachteil: Wenig Vergleichsdaten in dünn besiedelten Gebieten

2. Ertragswertverfahren (§ 17 ImmoWertV)

Bewertung auf Basis der nachhaltig erzielbaren Mieterträge:

  • Geeignet für: Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien
  • Formel: Ertragswert = Bodenwert + Barwert der Reinerträge
  • Schlüsselbegriff: Liegenschaftszinssatz (2–5 %, regionsbezogen)
ParameterWert
Jahres-Rohertrag (Kaltmiete)36.000 €
Bewirtschaftungskosten (20 %)−7.200 €
Jahresreinertrag28.800 €
Liegenschaftszinssatz3,5 %
Vervielfältiger (Restnutzungsdauer 50 J.)21,5
Ertragswert (ohne Boden)619.200 €
Bodenwert+ 80.000 €
Gesamter Ertragswert699.200 €

3. Sachwertverfahren (§ 21 ImmoWertV)

Berechnung über Herstellungskosten des Gebäudes:

  • Geeignet für: Eigengenutzte Einfamilienhäuser, industrielle Objekte
  • Formel: Sachwert = Bodenwert + Gebäudewert − Alterswertminderung
  • Normalherstellungskosten 2025: ca. 1.800–3.000 €/m² (abhängig von Bauart)
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Welches Verfahren ist "richtig"?

Gutachter wenden meist mehrere Verfahren an und gewichten sie. Für Finanzierungszwecke gilt der Beleihungswert — eine konservativere Bank-Bewertung meist 10–20 % unter dem Marktwert.

Immobilienbewertung: Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert erklärt

MethodeAnwendungsfallFunktionsweiseErgebnis
VergleichswertverfahrenEigentumswohnungen, HäuserPreise vergleichbarer ObjekteMarktpreis
ErtragswertverfahrenRenditeobjekte, MFHMieteinnahmen kapitalisiertErtragswert
SachwertverfahrenEigengenutzte Häuser ohne VergleichBodenwert + GebäudesachwertSubstanzwert

Warum der Marktwert oft von Gutachten abweicht

Gutachter ermitteln einen "objektiven" Wert — der Marktpreis ist was jemand bereit ist zu zahlen. In Boomzeiten lagen Marktpreise 20–30 % über Gutachterwerten. In der Krise 2022–2024 umgekehrt: Marktpreise unter Gutachterwerten. Banken beleihen meist nur den Gutachterwert — Käufer müssen die Differenz aus Eigenkapital finanzieren.

Wann welche Methode anzuwenden ist

Professionelle Gutachter kombinieren oft alle drei Methoden: Der Vergleichswert zeigt den Marktpreis, der Ertragswert zeigt die Rendite-Sicht und der Sachwert zeigt den Substanzwert. Bei starker Abweichung der Methoden: Ursachenanalyse nötig. Beispiel: Ertragswert deutlich unter Sachwert → schlechte Rendite, zu hoher Kaufpreis. Ertragswert deutlich über Sachwert → Mietmarkt sehr angespannt.

Die 3 gesetzlichen Bewertungsverfahren im Detail

VerfahrenObjekteGrundlageFormel (vereinfacht)
VergleichswertverfahrenETW, ReihenhäuserKaufpreise vergleichbarer Objekte (Gutachterausschuss)Wert = Vergleichspreis × Anpassungsfaktoren
ErtragswertverfahrenMehrfamilienhäuser, BürosMieteinnahmen kapitalisiert über LiegenschaftszinsWert = Jahresreinertrag ÷ Liegenschaftszinssatz
SachwertverfahrenSelbstgenutzte EFH, SonderobjekteBodenrichtwert + Herstellungskosten – AlterswertminderungWert = Bodenwert + Gebäudesachwert

Gesetzliche Grundlage: Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) regelt alle drei Verfahren.

Wie komme ich an verlässliche Vergleichspreise?

  • Gutachterausschuss: Jede Gemeinde hat einen öffentlichen Gutachterausschuss mit echten Transaktionsdaten. Kaufpreissammlung gegen geringe Gebühr einsehbar — das sind tatsächlich bezahlte Preise, keine Angebotspreise.
  • Bodenrichtwerte: Öffentlich zugänglich über BORIS-D (Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland). Kostenlos online.
  • Online-Rechner: ImmoScout, Homeday, Engel & Völkers — gute Orientierung, aber auf Angebotsdaten basierend (Angebotspreise sind 5–15 % über tatsächlichen Kaufpreisen).
Tags:
Immobilienbewertung Sachwertverfahren Ertragswertverfahren Gutachter
ImmobilienRechner24 Redaktion
ImmobilienRechner24 Redaktion Geprüft
Veröffentlicht: 26. Jun. 2025

Dieser Artikel wurde von der ImmobilienRechner24-Redaktion verfasst und auf fachliche Richtigkeit geprüft. Alle Rechner und Formeln basieren auf aktuellen gesetzlichen Grundlagen (Stand 2026).

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