Wohnfläche berechnen: So prüfen Sie die Angaben im Exposé
Wohnflächen-Rechner (WohnFlV)
Keller, Garage und Flächen mit weniger als 1 m lichter Höhe zählen nicht zur Wohnfläche. Wintergärten ohne Heizung: 25–50 %, beheizt: 100 %.
Immobilienanzeigen überbieten sich mit großzügigen Wohnflächenangaben. Doch Wohnfläche ist nicht gleich Wohnfläche – die Berechnung nach WoFlV, DIN oder nach "Gefühl" des Maklers führt zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen.
Welche Norm gilt?

| Norm | Geltungsbereich | Besonderheit |
|---|---|---|
| WoFlV (Wohnflächenverordnung) | Standard für Wohngebäude | Balkone zählen 25–50 %, Keller nicht |
| DIN 277 | Gewerblich, Neubauten | Zählt mehr Fläche (auch Mauern) |
| II. BV (alte Norm) | Ältere Gebäude | Ähnlich WoFlV |
Was zählt zur Wohnfläche?
- Nicht nur die erste Monatsrate vergleichen: Die monatliche Rate sagt wenig ohne Gesamtzinsbelastung. Lassen Sie sich immer den effektiven Jahreszins und die Gesamtkosten über die gesamte Laufzeit zeigen.
- Bruttomietrendite als Orientierung nutzen: Die Bruttomietrendite (Jahresmiete ÷ Kaufpreis × 100) gibt eine schnelle Ersteinschätzung. Für die echte Rendite rechnen Sie immer auch Bewirtschaftungskosten und Steuern ein.

- Vollständig (100 %): Alle begehbaren, überdachten Räume mit min. 2 m Deckenhöhe
- Hälftig (50 %): Flächen mit 1–2 m Höhe (Dachschrägen), Terrassen, Loggien
- Zu 25 %: Balkone und Loggien (unter bestimmten Bedingungen)
- Nicht gerechnet: Keller, Garage, unbeheizter Dachboden, Treppenhaus
Warum Maklerangaben oft falsch sind
Viele Makler übernehmen Angaben unkritisch vom Verkäufer oder verwenden ältere Grundrisse. Abweichungen von 5–15 % sind keine Seltenheit. Bei 10 % Abweichung und 8.000 €/m² verlieren Sie effektiv 1.600 €/m² – oder 16.000 € bei 10 m² Differenz.
Tipp: Messen Sie selbst nach oder beauftragen Sie einen Vermesser/Sachverständigen. Bei hochpreisigen Objekten lohnt sich das immer. Als Käufer können Sie wegen falscher Flächenangaben unter Umständen den Kaufpreis mindern.
Checkliste Wohnfläche prüfen
- ✓ Grundriss mit Maßen anfordern
- ✓ Eigene Messung mit Lasermessgerät
- ✓ Dachschrägen: Nur Teile über 1 m zählen (50 %), über 2 m voll
- ✓ Keller und Garage explizit ausschließen
- ✓ Bei Abweichung über 3 %: Kaufpreis nachverhandeln

Mehr: Kaufvertrag prüfen und Fehler beim Hauskauf.
Wohnfläche berechnen: Welche Flächen zählen und welche nicht
| Fläche | Zählt zur Wohnfläche? | Anmerkung |
|---|---|---|
| Wohnzimmer, Schlafzimmer | 100 % | Vollständig |
| Balkon, Terrasse | 25–50 % | Je nach WohnFlV-Anwendung |
| Keller | 0 % | Gilt als Nutzfläche |
| Garage | 0 % | Nutzfläche |
| Dachschräge < 1 m Höhe | 0 % | Nicht anrechenbar |
| Dachschräge 1–2 m Höhe | 50 % | Anteilig |
| Treppen im Wohnbereich | 50 % | Halbe Grundfläche |
| Heizungsraum | 0 % | Wenn nur Heizung enthalten |
Schritt-für-Schritt: Wohnfläche selbst messen
- Jeden Raum mit Maßband ausmessen: Länge × Breite = Grundfläche
- Wandnischen und Erker einbeziehen (Teil der Wohnfläche)
- Dachschrägen: Höhe an jeder Stelle messen, Stufen-Anrechnung anwenden
- Balkon/Terrasse: 25–50 % der Grundfläche hinzurechnen
- Alle Einzelwerte summieren = Gesamtwohnfläche
Wohnfläche und Kaufpreis: Was eine falsche Angabe kostet
Wenn der Verkäufer 85 m² angibt, tatsächlich aber nur 72 m² vorliegen (15 % Abweichung): Bei 5.000 €/m² Kaufpreis = 65.000 € zu viel gezahlt. Käufer kann Kaufpreisminderung und ggf. Schadensersatz verlangen. Das Nachmessen vor dem Kauf (Kosten: 200–400 €) ist bei solchen Summen klar wirtschaftlich. Gleiches gilt für Mieter: 10 % zu viel bezahlte Miete × 12 Monate × 5 Jahre = erhebliche Rückforderung möglich.
Wohnfläche berechnen: Die 3 Normen im Vergleich
| Norm | Dachschrägen 1–2 m | Dachschrägen < 1 m | Balkone | Keller |
|---|---|---|---|---|
| WoFlV (Standard) | 50 % | 0 % | 25–50 % | 0 % |
| DIN 283 (alt) | 50 % | 0 % | 50 % (i.d.R.) | 0 % |
| Freie Berechnung | Variabel | Variabel | Variabel | Variabel |
Der Unterschied zwischen WoFlV und DIN 283 ist meist gering. Signifikant ist die Differenz zur "freien Berechnung", die manchmal in Exposés auftaucht und deutlich größere Flächen ausweist.
Häufige Fehler bei der Wohnflächenangabe
- Keller als Wohnraum: Ausgebaute Kellerräume ohne ausreichende Fensterfläche oder Raumhöhe dürfen nicht als Wohnfläche gerechnet werden.
- Garage mitgerechnet: Garagen, Carports und separate Stellplätze gehören nie zur Wohnfläche.
- Balkon zu 100 %: Balkone werden nur zu 25–50 % angerechnet, nicht zu 100 %.
- Wanddicke ignoriert: Gemessen wird immer die lichte Innenfläche — äußere Wandstärken zählen nicht.
- Falsche Norm: Makler-Exposés verwenden manchmal "Wohnfläche nach Maklerangabe" ohne Normbezug — immer nachfragen welche Norm gilt.
Schritt-für-Schritt: Wohnfläche korrekt berechnen
| Schritt | Was tun? |
|---|---|
| 1. Grundriss | Jedes Zimmer aufzeichnen oder vorhandenen Grundriss nutzen |
| 2. Messen | Lichte Innenmaße jedes Raums ermitteln (Länge × Breite) |
| 3. Schrägen | Schrägen-Zonen nach Höhe unterteilen (0 %, 50 %, 100 %) |
| 4. Außenflächen | Balkon, Terrasse separat messen und 25 % ansetzen |
| 5. Summieren | Alle angerechneten Flächen addieren → Wohnfläche |
Rechtliche Grundlage: Wohnflächenverordnung (WoFlV) — gesetze-im-internet.de
Ähnliche Artikel
Grundriss lesen: Symbole und Tipps für Käufer
Ein Grundriss verrät mehr als tausend Fotos. Welche Symbole was bedeuten, was einen guten Schnitt ausmacht und welche roten Flags Sie früh erkennen sollten.
Wohnimmobilien vs. Gewerbe: Welche Anlage lohnt?
Büros, Läden und Lagerhallen vs. Mietwohnungen – beide Klassen haben unterschiedliche Renditen, Risiken und steuerliche Behandlungen. Ein fundierter Vergleich für Investoren.
Häufige Fragen
Messen Sie die lichten Innenmaße jedes Raums (Länge × Breite). Addieren Sie die Flächen nach WoFlV: Wohnräume mit ≥ 2 m Höhe zu 100 %, Dachschrägen 1–2 m zu 50 %, Balkone zu 25 %. Keller, Garagen und Nebenräume außerhalb der Wohnung zählen 0 %.
Wohnfläche (nach WoFlV): Fläche aller Wohnräume inkl. Küche, Bad, Flure — aber ohne Keller, Garage, Heizungsraum. Nutzfläche (nach DIN 277): Gilt für gewerbliche Immobilien, schließt alle nutzbaren Flächen ein (auch Lager, Technikräume). Für Wohnimmobilien ist immer die Wohnfläche relevant.
Nein. Garagen, Carports und Keller zählen nach WoFlV nicht zur Wohnfläche — auch wenn sie ausgebaut sind und tatsächlich als Stauraum genutzt werden. Nur ausgebaute, beheizte Kellerräume mit ausreichender Raumhöhe (≥ 2 m) und Fenstern können in Ausnahmefällen anders eingestuft werden — die Entscheidung liegt beim Gutachter.
Bei Mietwohnungen: Weicht die tatsächliche Fläche um mehr als 10 % ab, besteht Anspruch auf Mietminderung — rückwirkend bis zur Verjährung. Bei Kaufimmobilien: Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht. Ein eigenes Wohnflächengutachten (150–300 €) sichert Ihren Anspruch.