Schenkungssteuer Immobilien: Freibeträge & Tipps

Schenkungssteuer Immobilien: Freibeträge & Tipps

26. Aug. 2026 · 2 Min Lesezeit · Steuern

Wann fällt Schenkungssteuer auf Immobilien an?

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Wer eine Immobilie zu Lebzeiten überträgt (schenkt), löst Schenkungssteuer aus – es sei denn, die Schenkung liegt unter dem persönlichen Freibetrag. Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer teilen sich die gleichen Regelungen (§§7–14 ErbStG) und die gleichen Freibeträge.

Schenkungssteuer-Freibeträge 2025

Praxis-Tipps
  • Steuerliche Verluste nutzen: Anfangsverluste durch hohe Finanzierungskosten können mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden – wichtig für die Steuerplanung in den ersten Jahren.
  • 10-Jahres-Frist beachten: Vermietete Immobilien sind nach 10 Jahren Haltedauer steuerfrei veräußerbar (§ 23 EStG). Bei selbstgenutzten Objekten gilt die Freigrenze ohne Wartezeit.
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VerwandtschaftsgradFreibetrag alle 10 JahreSteuerklasse
Ehegatte / eingetr. Lebenspartner500.000 €I
Kinder (auch Stiefkinder)400.000 €I
Enkel (wenn Kind verstorben)400.000 €I
Enkel (Kind lebt noch)200.000 €I
Eltern20.000 €II
Geschwister20.000 €II
Alle anderen20.000 €III

Die 10-Jahres-Regel: Mehrfach schenken

Der wichtigste Hebel: Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden. Wer früh plant, kann erhebliche Beträge steuerfrei übertragen:

  • Elternteil A → Kind: 400.000 € alle 10 Jahre
  • Elternteil B → Kind: 400.000 € alle 10 Jahre
  • Beide Eltern → 2 Kinder: 4 × 400.000 € = 1.600.000 € je Dekade steuerfrei

Bei einem Immobilienwert von 600.000 € (Elternhaus) kann durch gestaffelte Schenkung über zwei Dekaden die Steuer vollständig vermieden werden.

Immobilienbewertung für die Schenkungssteuer

Das Finanzamt bewertet Immobilien für die Schenkungssteuer nach dem Bewertungsgesetz (BewG) – meist Sachwert- oder Ertragswertverfahren. Diese Werte liegen oft 10–30 % unter dem Verkehrswert. Das ist ein natürlicher Steuervorteil gegenüber Bargeldschenkungen.

Steuersätze nach Steuerklasse

Steuerwert (über FB)Klasse I (Kinder)Klasse II (Geschwister)Klasse III (Fremde)
bis 75.000 €7 %15 %30 %
bis 300.000 €11 %20 %30 %
bis 600.000 €15 %25 %30 %
bis 6 Mio. €19 %30 %30 %

Gestaltungstipps für die steueroptimierte Übergabe

  • Nießbrauchvorbehalt: Eltern schenken die Immobilie, behalten aber lebenslänglich das Wohnrecht oder die Mieteinnahmen. Nießbrauchwert mindert den steuerpflichtigen Schenkungswert erheblich.
  • Etappenweise Schenkung: Nicht den vollen Wert auf einmal, sondern über 10 Jahre verteilt
  • Geschwistergestaltung: Elternteil A schenkt Immobilie an Kind, Elternteil B schenkt Geldbetrag an Geschwisterkind
  • Rücksicherungsklausel: Im Schenkungsvertrag Rückfall bei Scheidung, Insolvenz oder Tod vor den Eltern vereinbaren
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Schenkungssteuer Immobilien: Freibeträge, 10-Jahres-Takt und der Nießbrauch-Trick

Immobilien zu Lebzeiten zu übertragen kann Millionen Erbschaftsteuer sparen — wenn man die 10-Jahres-Zyklen kennt und rechtzeitig beginnt.

VerwandtschaftFreibetrag alle 10 JahreSteuersatz ab ÜberschreitungMaximaler Steuersatz
Ehegatte / Lebenspartner500.000 €7 %30 %
Kind400.000 €7 %30 %
Enkel (wenn Kind lebt)200.000 €7 %30 %
Enkel (wenn Kind verstorben)400.000 €7 %30 %
Bruder / Schwester20.000 €15 %43 %
Nichte / Neffe20.000 €15 %43 %
Nicht verwandt20.000 €30 %50 %

Schenkungssteuerwert ≠ Marktwert — und das ist der Schlüssel

Das Finanzamt bewertet Immobilien nach dem Ertragswert- oder Sachwertverfahren (§§ 182–199 BewG) — oft 20–35 % unter dem tatsächlichen Verkehrswert. Das bedeutet: Eine Immobilie im Wert von 500.000 € hat im FA-Bescheid vielleicht nur einen Schenkungswert von 360.000 €. Bei Kind → keine Steuer (Freibetrag 400.000 €).

Nießbrauch-Strategie: Schenken und trotzdem nutzen

Eltern schenken Haus (Verkehrswert 600.000 €) an Kind, behalten aber lebenslangen Nießbrauch. Der Nießbrauch-Wert wird abgezogen: Jahreswert × Lebenserwartungsfaktor (nach Sterbetafel). Bei 65-jährigen Eltern und Jahreswert 18.000 €: ca. 196.000 € Nießbrauch-Wert → Schenkungswert nur 404.000 € → Fast steuerfrei für ein Kind.

Achtung

Schenkung mit Nießbrauch ist kein Steuertrick — das FA erkennt es an. Aber es muss ernst gemeint sein: Der Nießbrauch muss im Grundbuch eingetragen werden, Eltern müssen tatsächlich nutzen/vermieten und die Erträge behalten.

Tags:
Schenkungssteuer Erbschaftsteuer Immobilien Freibetrag
ImmobilienRechner24 Redaktion
ImmobilienRechner24 Redaktion Geprüft
Veröffentlicht: 26. Aug. 2026

Dieser Artikel wurde von der ImmobilienRechner24-Redaktion verfasst und auf fachliche Richtigkeit geprüft. Alle Rechner und Formeln basieren auf aktuellen gesetzlichen Grundlagen (Stand 2026).

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