Home-Office Steuer für Mieter: Arbeitszimmer absetzen wenn du mietest
Homeoffice-Steuer 2023 und 2024: Was hat sich geändert?
Seit 2023 gibt es zwei Wege, Homeoffice-Kosten abzusetzen — und die Regelungen wurden für Arbeitnehmer deutlich verbessert.
Weg 1: Tagespauschale (ab 2023)
Seit dem Steuergesetz 2022 gilt:
- 6 € pro Homeoffice-Tag (vorher 5 €)
- Maximal 210 Tage im Jahr = 1.260 € pro Jahr
- Gilt auch ohne echtes Arbeitszimmer
- Voraussetzung: Wohnraum wird vorwiegend für Arbeit genutzt
- Auch bei Arbeitnehmern ohne eigenes Büro möglich
Weg 2: Echtes häusliches Arbeitszimmer
Unter den folgenden Bedingungen abziehbar:
- Raum wird ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt
- Kein anderer Arbeitsplatz beim Arbeitgeber vorhanden
- Raum muss räumlich von Wohnbereich getrennt sein
Kosten: Anteilig an Gesamtmiete nach m²-Anteil
| Beispiel | Wert |
|---|---|
| Wohnung gesamt | 80 m² |
| Arbeitszimmer | 12 m² |
| Anteil | 15 % |
| Warmmiete gesamt | 1.500 € |
| Absetzbarer Anteil | 225 €/Monat = 2.700 €/Jahr |
Ab 2023: Alternativ Jahrespauschale 1.260 € ohne Nachweis — das ist für viele günstiger und einfacher!
Für Eigentümer: Ähnliche Regelung
Auch Eigentümer können das Arbeitszimmer absetzen — anteilige Finanzierungszinsen, AfA, Betriebskosten nach m²-Anteil.
Checkliste: Abzugsfähige Homeoffice-Kosten
- Miete (anteilig Arbeitszimmer)
- Internet und Telefon (bis 20 % oder bei konkretem Nachweis)
- Bürostühle, Schreibtisch, Monitor (voll oder anteilig)
- Drucker, Scanner (anteilig nach Nutzung)
- Beleuchtung, Heizung (anteilig Arbeitszimmer)
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Häufige Fragen
Bei Tagespauschale nur Anzahl der Tage nachweisen. Bei echtem Arbeitszimmer: Grundriss und eindeutige Nutzung belegen.
Tagespauschale max. 1.260 €. Echtes Arbeitszimmer kann mehr bringen, wenn Miete hoch und Raumanteil groß.