Home-Office Steuer für Mieter: Arbeitszimmer absetzen wenn du mietest

Home-Office Steuer für Mieter: Arbeitszimmer absetzen wenn du mietest

06. Jun. 2025 · 1 Min Lesezeit

Homeoffice-Steuer 2023 und 2024: Was hat sich geändert?

Seit 2023 gibt es zwei Wege, Homeoffice-Kosten abzusetzen — und die Regelungen wurden für Arbeitnehmer deutlich verbessert.

Weg 1: Tagespauschale (ab 2023)

Seit dem Steuergesetz 2022 gilt:

  • 6 € pro Homeoffice-Tag (vorher 5 €)
  • Maximal 210 Tage im Jahr = 1.260 € pro Jahr
  • Gilt auch ohne echtes Arbeitszimmer
  • Voraussetzung: Wohnraum wird vorwiegend für Arbeit genutzt
  • Auch bei Arbeitnehmern ohne eigenes Büro möglich

Weg 2: Echtes häusliches Arbeitszimmer

Unter den folgenden Bedingungen abziehbar:

  • Raum wird ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt
  • Kein anderer Arbeitsplatz beim Arbeitgeber vorhanden
  • Raum muss räumlich von Wohnbereich getrennt sein

Kosten: Anteilig an Gesamtmiete nach m²-Anteil

BeispielWert
Wohnung gesamt80 m²
Arbeitszimmer12 m²
Anteil15 %
Warmmiete gesamt1.500 €
Absetzbarer Anteil225 €/Monat = 2.700 €/Jahr

Ab 2023: Alternativ Jahrespauschale 1.260 € ohne Nachweis — das ist für viele günstiger und einfacher!

Für Eigentümer: Ähnliche Regelung

Auch Eigentümer können das Arbeitszimmer absetzen — anteilige Finanzierungszinsen, AfA, Betriebskosten nach m²-Anteil.

Checkliste: Abzugsfähige Homeoffice-Kosten

  • Miete (anteilig Arbeitszimmer)
  • Internet und Telefon (bis 20 % oder bei konkretem Nachweis)
  • Bürostühle, Schreibtisch, Monitor (voll oder anteilig)
  • Drucker, Scanner (anteilig nach Nutzung)
  • Beleuchtung, Heizung (anteilig Arbeitszimmer)
Tags:
Homeoffice Steuer Arbeitszimmer Tagespauschale Mieter Steuern

Häufige Fragen