Home-Office absetzen: Arbeitszimmer für Mieter

Home-Office absetzen: Arbeitszimmer für Mieter

06. Jun. 2025 · 2 Min Lesezeit · Steuern

Homeoffice-Steuer 2023 und 2024: Was hat sich geändert?

immobilienrechner kaffeetasse dampft laptop hintergrund buero

Seit 2023 gibt es zwei Wege, Homeoffice-Kosten abzusetzen — und die Regelungen wurden für Arbeitnehmer deutlich verbessert.

Weg 1: Tagespauschale (ab 2023)

Praxis-Tipps
  • Werbungskosten vollständig absetzen: Zinsen, Verwaltungskosten, Reparaturen, Fahrtkosten zur Immobilie und anteilige Steuerberatungskosten sind als Werbungskosten absetzbar.
  • Steuerliche Verluste nutzen: Anfangsverluste durch hohe Finanzierungskosten können mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden – wichtig für die Steuerplanung in den ersten Jahren.
immobilienrechner kueche frau steht handy liest morgens

Seit dem Steuergesetz 2022 gilt:

  • 6 € pro Homeoffice-Tag (vorher 5 €)
  • Maximal 210 Tage im Jahr = 1.260 € pro Jahr
  • Gilt auch ohne echtes Arbeitszimmer
  • Voraussetzung: Wohnraum wird vorwiegend für Arbeit genutzt
  • Auch bei Arbeitnehmern ohne eigenes Büro möglich

Weg 2: Echtes häusliches Arbeitszimmer

Unter den folgenden Bedingungen abziehbar:

  • Raum wird ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt
  • Kein anderer Arbeitsplatz beim Arbeitgeber vorhanden
  • Raum muss räumlich von Wohnbereich getrennt sein

Kosten: Anteilig an Gesamtmiete nach m²-Anteil

BeispielWert
Wohnung gesamt80 m²
Arbeitszimmer12 m²
Anteil15 %
Warmmiete gesamt1.500 €
Absetzbarer Anteil225 €/Monat = 2.700 €/Jahr

Ab 2023: Alternativ Jahrespauschale 1.260 € ohne Nachweis — das ist für viele günstiger und einfacher!

Für Eigentümer: Ähnliche Regelung

Auch Eigentümer können das Arbeitszimmer absetzen — anteilige Finanzierungszinsen, AfA, Betriebskosten nach m²-Anteil.

Checkliste: Abzugsfähige Homeoffice-Kosten

  • Miete (anteilig Arbeitszimmer)
  • Internet und Telefon (bis 20 % oder bei konkretem Nachweis)
  • Bürostühle, Schreibtisch, Monitor (voll oder anteilig)
  • Drucker, Scanner (anteilig nach Nutzung)
  • Beleuchtung, Heizung (anteilig Arbeitszimmer)
  • immobilienrechner laptop bildschirm vergleich tabelle nah

Home-Office Steuer als Mieter 2025: Pauschale, anteilige Miete oder beides?

Mieter die im Home-Office arbeiten können seit 2020 steuerlich profitieren — aber nur wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das klassische Arbeitszimmer (eigener Raum) ist nicht mehr der einzige Weg.

ModellVoraussetzungMax. Absetzung/JahrFür wen
Home-Office-Pauschale (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG)Arbeit von zu Hause, kein eigener Raum nötig1.260 € (6 €/Tag, max. 210 Tage)Alle Arbeitnehmer
Häusliches ArbeitszimmerEigener Raum, ausschließlich beruflichUnbegrenzt (ab 2023 ohne Deckelung)Mit eigenem Büroraum
Anteilige Miete (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG)Raum = Mittelpunkt der BerufstätigkeitAnteilig ohne LimitSelbständige, Freiberufler

Home-Office-Pauschale vs. Arbeitszimmer: Was lohnt sich mehr?

Mieter zahlen z.B. 1.200 €/Monat Kaltmiete für 70 m². Arbeitszimmer 12 m² (17,1 % der Fläche). Anteilige Miete: 1.200 × 17,1 % × 12 Monate = 2.462 € absetzbar — deutlich mehr als die Pauschale (1.260 €). Zusätzlich: Anteilige Strom-, Heizkosten, Reinigungskosten.

Was das Finanzamt beim häuslichen Arbeitszimmer prüft

  • Ausschließlich beruflich: Kein Bett, kein privater Schreibtisch — nur Büromöbel
  • Eigener abgeschlossener Raum: Kein Schreibtisch im Wohnzimmer
  • Nachweise: Grundriss, Fotos, Mietvertrag mit Raumaufteilung
  • Kein Arbeitgeber-Platz verfügbar: Ab 2023 nicht mehr zwingend Voraussetzung (BFH)
Praxis-Tipp

Für Arbeitnehmer im Home-Office die keinen eigenen Raum haben: Die Pauschale (6 €/Tag, max. 210 Tage = 1.260 €) immer nutzen — sie ist ohne Nachweise abzugsfähig und wirkt auf die Werbungskosten-Grenze (Aufstockung über 1.000 € Pauschbetrag).

Home-Office Steuerregelungen – Überblick 2025

RegelungVoraussetzungAbzugMax. pro Jahr
Tagespauschale (ab 2023)Kein eigenes Arbeitszimmer nötig6 € je Homeoffice-Tag1.260 € (210 Tage)
Häusliches Arbeitszimmer (abgeschlossener Raum)Mittelpunkt aller Tätigkeit dortAnteilige Raumkosten (m²-Quote)Unbegrenzt
Arbeitsmittel (Schreibtisch, PC, Monitor)Nachweis berufliche Nutzung >10 %Anteilige Kosten oder SofortabzugBei GWG ≤ 800 € sofort
Telefon & InternetBerufliche MitnutzungPauschal 20 %, max. 20 € / Monat240 €

Homeoffice und Mieter – was erlaubt ist

Mieter dürfen grundsätzlich in ihrer Wohnung arbeiten – das ist normale Nutzung. Allerdings gibt es Grenzen:

  • Erlaubt ohne Genehmigung: Schreibtischtätigkeit (Freelancer, Angestellter im Homeoffice), Telefonkonferenzen, Administratives.
  • Genehmigungspflichtig: Regelmäßiger Kundenempfang (Publikumsverkehr), Lagerung gewerblicher Waren, Namensschild an der Tür.
  • Verboten: Betrieb von Maschinen, Lärmemissionen, Nutzung als Produktionsstätte.
  • Steuerlich: Wenn ein Raum ausschließlich betrieblich genutzt wird, kann der Vermieter dies als teilgewerbliche Nutzung interpretieren – Konsequenz: höhere Miete oder Kündigung möglich.

Rechtliche Grundlage zum häuslichen Arbeitszimmer: § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG (für Selbständige) und § 9 Abs. 5 EStG (für Arbeitnehmer). Die Tagespauschale gilt seit 2023 dauerhaft.

Tags:
Homeoffice Steuer Arbeitszimmer Tagespauschale Mieter Steuern
ImmobilienRechner24 Redaktion
ImmobilienRechner24 Redaktion Geprüft
Veröffentlicht: 06. Jun. 2025

Dieser Artikel wurde von der ImmobilienRechner24-Redaktion verfasst und auf fachliche Richtigkeit geprüft. Alle Rechner und Formeln basieren auf aktuellen gesetzlichen Grundlagen (Stand 2026).

Häufige Fragen