Immobilie erben: Erbschaftsteuer, Freibeträge und Pflichten

Immobilie erben: Erbschaftsteuer, Freibeträge und Pflichten

14. Mai. 2025 · 2 Min Lesezeit · Steuern

Erbschaft Immobilien: Die ersten Schritte

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Du erbst ein Haus oder eine Wohnung. Was passiert jetzt? Innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Erbfalls musst du das Finanzamt informieren — das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Erbschaftsteuer-Freibeträge

Praxis-Tipps
  • Steuerliche Verluste nutzen: Anfangsverluste durch hohe Finanzierungskosten können mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden – wichtig für die Steuerplanung in den ersten Jahren.
  • 10-Jahres-Frist beachten: Vermietete Immobilien sind nach 10 Jahren Haltedauer steuerfrei veräußerbar (§ 23 EStG). Bei selbstgenutzten Objekten gilt die Freigrenze ohne Wartezeit.
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ErbeFreibetragSteuerklasse
Ehepartner500.000 €I (7–30 %)
Kinder400.000 €I (7–30 %)
Enkel200.000 €I (7–30 %)
Eltern (bei Erbschaft)100.000 €I (7–30 %)
Geschwister20.000 €II (15–43 %)
Andere Personen20.000 €III (30–50 %)

Steuerbefreiung: Familienheim

Das Familienheim ist vollständig erbschaftsteuerfrei, wenn:

  • Erblasser hat es selbst bewohnt
  • Ehepartner oder Kinder erben und sofort selbst einziehen
  • 10 Jahre lang selbst bewohnt (Nachbehaltsfrist)
  • Bei Kindern: Wohnfläche max. 200 m²

Achtung: Wer vor Ablauf der 10 Jahre auszieht oder verkauft, verliert die Steuerbefreiung rückwirkend!

Bewertung der Immobilie für Erbschaftsteuer

Das Finanzamt bewertet nach dem Ertragswert- oder Sachwertverfahren — oft unter Verkehrswert. Du kannst auch einen eigenen Gutachterwert vorlegen (oft günstiger).

Immobilie erben und sofort verkaufen — steuerliche Folgen

  • Kaufdatum des Erblassers zählt für 10-Jahresfrist
  • Alte Immobilien: oft schon steuerfrei (10 Jahre vorbei)
  • Neue Immobilien: Spekulationssteuer möglich
  • Eigennutzung durch Erblasser in letzten 3 Jahren: steuerfrei

Erbausschlagung bei überschuldeten Immobilien

Wenn die Immobilie mehr Schulden als Wert hat:

  • Ausschlagungsfrist: 6 Wochen ab Kenntnis (bei Auslandserbfall: 6 Monate)
  • Ausschlagung beim Nachlassgericht erklären
  • Dann haftung für Schulden vermeiden
  • Nachteil: Immobilie geht an nächsten Erben oder Staat
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Erbschaft Immobilien: Was das Finanzamt wirklich nimmt — und wie man es legal begrenzt

Eine Erbschaft klingt nach Gewinn — aber das Finanzamt beteiligt sich. Bei einer Immobilie im Wert von 800.000 €, die ein Kind erbt, können 60.000–100.000 € Erbschaftsteuer fällig werden. Oder auch nichts — je nach Gestaltung.

ErbeFreibetragSteuersatz (auf Überschuss)Bei 600.000 € Immobilienwert
Ehepartner500.000 €7–30 %7.000 € (auf 100.000 €)
Kind400.000 €7–30 %14.000 € (auf 200.000 €)
Enkel (Kind lebt)200.000 €7–30 %28.000 € (auf 400.000 €)
Geschwister20.000 €15–43 %ca. 174.000 € (auf 580.000 €)
Nicht verwandt20.000 €30–50 %ca. 232.000 € (auf 580.000 €)

Selbstgenutztes Eigenheim: Steuerfreie Erbschaft für Ehepartner und Kinder

§ 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG befreit selbstgenutztes Wohneigentum vollständig von der Erbschaftsteuer — wenn der Erbe es selbst einzieht und mindestens 10 Jahre bewohnt. Für Ehepartner: unbegrenzte Fläche steuerfrei. Für Kinder: bis 200 m² Wohnfläche steuerfrei.

Bewertung durch das Finanzamt — und wie man sie anficht

Das FA bewertet nach Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Das Ergebnis liegt oft 15–30 % unter dem Marktwert — das ist gut. Liegt es zu hoch: Eigenes Gutachten eines Sachverständigen in Auftrag geben. Das FA muss ein nachgewiesenes Gutachten akzeptieren wenn es methodisch korrekt ist (BFH, Urteil R 2/22).

Erbschaftsteuer auf Immobilien – Freibeträge und Bewertung

Verhältnis zum ErblasserFreibetragSteuersatz (Klasse I)Besonderheiten
Ehegatte / Partner500.000 €7–30 %Familienwohnheim steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b)
Kinder (je Kind)400.000 €7–30 %Familienwohnheim bis 200 m² steuerfrei
Enkel (je Enkel)200.000 €7–30 %
Geschwister, Nichten/Neffen20.000 €15–43 % (Klasse II)Deutlich höhere Belastung
Sonstige (Klasse III)20.000 €30–50 %Oft steuerlich sehr ungünstig

Bewertung von Immobilien im Erbfall

Immobilien werden für die Erbschaftsteuer mit dem steuerlichen Bewertungswert angesetzt, der sich nach dem Bewertungsgesetz richtet:

  • Vermietete Wohnimmobilien: Typisiertes Ertragswertverfahren – oft 10 % unter Marktwert (§ 13d ErbStG: zusätzlich 10 % Abschlag)
  • Selbst genutzte Objekte: Vergleichswertverfahren oder Sachwertverfahren
  • Gewerbeimmobilien: Kapitalwert der Mieterträge
  • Abweichung vom Verkehrswert: Erbe kann nachweisen, dass der tatsächliche Wert niedriger ist – Gutachten möglich (§ 198 BewG)

Komplett steuerfrei: Das selbstgenutzte Familienheim für Ehegatten (ohne Größenlimit) und für Kinder bis 200 m² Wohnfläche – sofern 10 Jahre Eigennutzung nach Erbschaft. Rechtliche Grundlage: ErbStG §§ 12–13d.

Tags:
Erbschaft Immobilien Erbschaftsteuer Familienheim Erben
ImmobilienRechner24 Redaktion
ImmobilienRechner24 Redaktion Geprüft
Veröffentlicht: 14. Mai. 2025

Dieser Artikel wurde von der ImmobilienRechner24-Redaktion verfasst und auf fachliche Richtigkeit geprüft. Alle Rechner und Formeln basieren auf aktuellen gesetzlichen Grundlagen (Stand 2026).

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