WG und Co-Living vermieten: Was Vermieter rechtlich beachten müssen

WG und Co-Living vermieten: Was Vermieter rechtlich beachten müssen

03. Mär. 2026 · 1 Min Lesezeit

WG-Vermietung: Mieteinnahmen-Turbo

Wer statt einer 4-Zimmer-Wohnung an eine WG einzeln zimmermäßig vermietet, kann 20–40 % mehr Einnahmen erzielen. Doch die rechtliche Struktur ist komplexer als bei normaler Wohnungsvermietung.

Variante 1: Hauptmietvertrag mit WG (Untervermietung)

Ein Hauptmieter mietet die gesamte Wohnung und untervermietet einzelne Zimmer:

  • Vermieter hat nur Verhältnis zum Hauptmieter
  • Hauptmieter braucht Erlaubnis zur Untervermietung
  • Risiko: Hauptmieter zieht aus, Untermieter bleiben
  • Vorteil: Einfachere Verwaltung für den Vermieter

Variante 2: Einzelmietverträge mit WG-Mitgliedern

Jedes WG-Mitglied hat einen eigenen Mietvertrag:

  • Höhere Flexibilität — jedes Mitglied kann kündigen
  • Höhere Gesamtmiete möglich
  • Mehr Verwaltungsaufwand (mehrere Mietverträge, Abrechnungen)
  • Gemeinschaftsflächen (Küche, Bad) klar regeln

Was im Mietvertrag für WG stehen muss

  • Genaue Definition der Räume (Schlafzimmer + Gemeinschaftsnutzung)
  • Regelung zur Nutzung von Gemeinschaftsflächen
  • Untervermietung/Nachmieter-Regelung
  • Hausordnung für Gemeinschaftsbereiche
  • Regelung bei Einzug neuer WG-Mitglieder

Co-Living: Das professionelle Konzept

Co-Living ist die gewerbliche Weiterentwicklung der WG:

  • Möblierte Einzel- oder Doppelzimmer mit Gemeinschaftsküche
  • Inkl. Nebenkosten, WLAN, Reinigung
  • Kurze Mietverträge (1–12 Monate)
  • Preisaufschlag 20–50 % gegenüber normaler Vermietung
  • Zielgruppe: Studenten, Expats, Digitalnomaden

Rechtliche Einordnung: Bei kurzer Mietdauer und Hotel-ähnlichen Services → eventuell Beherbergungsgewerbe (andere Genehmigungen!).

Steuerliche Aspekte der WG-Vermietung

  • Mieteinnahmen pro Zimmer als Einkünfte aus V&V
  • AfA anteilig für die vermieteten Zimmer
  • Gemeinschaftsflächen: Kostenanteil abzugsfähig
  • Bei Selbstbewohnen + Zimmervermietung: Steueraufteilung nach m²
Tags:
WG vermieten Co-Living Zimmervermietung Mietrecht

Häufige Fragen